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Nachhaltigkeitsaspekte in der gemeindlichen Landschaftsplanung

Beispiel aus der Planungspraxis der angewandten Ökosystemforschung

  • Angewandte Geographie
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Einführung

Umweltprobleme sind komplex und betreffen lokal und global nicht nur die intensiv genutzten Kulturlandschaften der Erde. Die wachsende Umweltverschmutzung, der steigende Flächenverbrauch und damit verbunden die Schädigung und der Verlust von Böden und der biologischen Vielfalt beeinflussen direkt bzw. indirekt die Qualität des menschlichen Lebensraumes Klötzli 1989, Zölitz-Möller et. al. 1997b. Herzog 1998). Das Postulat der Nachhaltigkeit beschreibt genau diesen Bereich als untrennbare Einheit von Ökologie, Ökonomie und sozialer Sicherheit.

In Abbildung – ist der wesentliche Kern des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung (sustainable development) dargestellt (BMU 1997, BUND/Miserior 1997). Nachhaltigkeit führt die oben genannten drei Säulen zusammen und verfolgt damit das Ziel, die ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen zu verbessern und mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Angestrebt wird ein Fließgleichgewicht zwischen diesen drei Sälen, das symbolisch den Schwerpunkt des Zieldreiecks markiert. In der Literatur werden für Nachhaltigkeit häufig Synonyme genannt, wie zukunftsfähige Entwicklung, Zukunftsfähigkeit, dauerhaft umweltverträglich, umwelt– wirtschafts– und sozialverträglich oder allgemein Beständigkeit, die situationsabhängig genutzt werden. Alle haben jedoch ihren Ursprung vom Nachhaltigkeitsbegriff der Forstwirtschaft (Haber 1997, BMBF 1998). Den Weg zur Nachhaltigkeit muß dabei jede Gesellschaft für sich definieren, bzw. er wird durch die Politik vorgegeben. Als “Managementregeln der Nachhaltigkeit” für ein umweltgerechtes Leben und Wirtschaften zählen (BMU 1997):

• Die Nutzung erneuerbarer Naturgüter (z.B. Wälder oder Fischbestände) darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.

• Die Nutzung nichterneuerbarer Naturgüter (z.B. Böden, landwirtschaftliche Nutzfläche) darf auf Dauer nicht größer sein als die Substitution ihrer Funktionen.

• Die Freisetzung von Stoffen und Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Umwelt. Zielrichtung ist also ein Fließgleichgewicht zwischen schädlichen Emissionen, der Anpassungszeit von Ökosystemen und daraus resultierend ihrer Empfindlicheit gegenüber externen Störungen.

Die Anwendung dieser Regeln ist besonders in umsetzungswirksamen Bereichen zu fördern. Dazu zählten in der Bundesrepublik Deutschland die Landschaftsplanung als ein Teilbereich des Systems der Raumplanung, die für die flächenbezogene Planung, für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft als räumliches Ökosystemgefüge verantwortlich ist.

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Herzog, C., Zölitz-Möller, R. Nachhaltigkeitsaspekte in der gemeindlichen Landschaftsplanung . STANDORT – Zeitschrift für Angewandte Geographie 23, 28–37 (1999). https://doi.org/10.1007/s005489970042

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