Abstract
Der Vertrag von Lissabon führte erstmals einen eigenen Titel mit Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze der Europäischen Union in das Vertragsgefüge ein (Art 9 bis 12 EUV). Darin enthalten sind sowohl die Grundsätze der repräsentativen als auch der partizipativen Demokratie. Vor diesem Hintergrund werden die direktdemokratischen Elemente des deutschsprachigen Europa (Österreich, Deutschland, Schweiz) rechtsvergleichend dargestellt, um anschließend die (neuen) Aspekte der direkten Demokratie in der Europäischen Union zu beleuchten. Dabei steht die neue europäische Bürgerinitiative im Zentrum des Interesses.
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Robertson, V. Elemente der direkten Demokratie im Vertrag von Lissabon. Journal für Rechtspolitik 18, 133–145 (2010). https://doi.org/10.1007/s00730-010-311-2
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00730-010-311-2
Deskriptoren
- Bürgerinitiative, europäische
- Bürgernähe
- Demokratie, direkte
- Demokratiedefizit
- Partizipation
- Vertrag von Lissabon