Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in ihrem Art. 3 das räumlich anwendbare Datenschutzrecht und zielt dabei gerade auch auf Angebote nichteuropäischer Diensteanbieter ab. Die bisherige Diskussion konzentriert sich bislang in erster Linie darauf, das eingeführte Marktortprinzip zu thematisieren; das weitgehend unangetastete Niederlassungsprinzip und vor allem die Probleme, die sich durch dessen unveränderte Beibehaltung ergeben, werden dagegen nicht erörtert. Der folgende Beitrag versucht sich an einer systematischen Analyse eines teils kontrovers, teils kaum diskutierten Themas.
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Alexander Golland Rechtsreferendar am LG Bochum, Datenschutzbeauftragter und Doktorand an der Ruhr-Universität Bochum
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Golland, A. Der räumliche Anwendungsbereich der DS-GVO. Datenschutz Datensich 42, 351–357 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-0955-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-018-0955-8