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Arbeitsschutz und Hygiene in der Zahnarztpraxis

  • fortbildung
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Der Freie Zahnarzt Aims and scope

Zusammenfassung

Arbeitsschutz und Infektionsschutz sind in unterschiedlichen Regelwerken gesetzlich verankert. Im Bereich des Schutzes der Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen in der Zahnarztpraxis sind primär die Vorgaben der Biostoffverordnung zu beachten. Darüber hinaus fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aber auch die Einhaltung des allgemeinen Stands der Hygiene. Der wissenschaftlich gesicherte Stand der Hygiene findet sich in den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) mit unterschiedlichen Empfehlungsgraden. Arbeitsschutz und allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen haben Berührungspunkte.

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  • Das vollständige Literaturverzeichnis kann bei der Redaktion angefordert werden: larisa.maleskou@springer.com.

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Correspondence to Matthias Hajek.

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Matthias Hajek studierte von 1982-1989 an der Universität Regensburg und an der Technischen Universität München Medizin.

Bis 2010 war er als angestellter Facharzt für Arbeitsmedizin in der betriebsärztlichen Betreuung von überwiegend durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versicherten Unternehmen tätig.

Seit 2010 übt er eine selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis aus. Seit 2011 ist er Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit und betriebsärztliche Betreuung der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er verfügt über die Zusatzqualifikationen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Hygienebeauftragter Arzt.

Interessenkonflikt: Matthias Hajek ist Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit und Betriebsärztliche Betreuung der Bayerischen Landeszahnärztekammer und bezieht dafür ein Honorar. Das vorliegende Manuskript enthält keine Studien an Menschen oder Tieren.

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Hajek, M. Arbeitsschutz und Hygiene in der Zahnarztpraxis. DFZ 57, 74–81 (2013). https://doi.org/10.1007/s12614-013-1650-7

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