Notes
Siehe dazu § 1901a Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Siehe ausführlicher dazu ([4], S. 104–107).
Und sei es die existenzielle Entscheidung, mit bestimmten Kompetenzeinbußen, etwa bei fortgeschrittener Demenz, doch weiterleben zu wollen.
Siehe dazu z. B. ([1], S. 291 f.).
Unabhängig davon, kann es notwendig sein, jemandem eine therapeutische Maßnahme zu versagen oder diese abzubrechen (z. B. zum Schutze Dritter); das ist aber kaum sinnvoll in den Mantel der Selbstbestimmung zu kleiden.
Es ist für die Problematisierung in diesem Rahmen nebensächlich, ob es sich um „Persönlichkeitsvarianten“, unterschiedliche „Persönlichkeiten“ oder verschiedene „Identitäten“ handelt. Ginge man von Letzterem aus, würde das eher die Intuition stärken, dass nicht die eine über die andere verfügen darf.
Zur Dworkin-Dresser-Debatte siehe u. a. ([5], S. 324–329).
So nennt z. B. Hallich gute Gründe dafür, „critical interests“ auch von „experiential interests“ aushebeln zu lassen; vgl. Oliver Hallich (2015) Prolonged autonomy? The principle of precedent autonomy and the binding force of advance directives in dementia (unveröffentlicht).
Hier im engeren Sinne der „critical interests“ gebraucht.
„Wir irren uns empor“ ist eine auf Odo Marquard zurückgehende und durch Gerhard Vollmer bekannt gewordene Kurzcharakterisierung der Wissenschaftstheorie Karl Poppers: Fortschritt existiert, weil wir aus unseren Fehlern lernen können. Falsifikationen sind freilich ihrerseits nie endgültig, die Suche nach der „Wahrheit“ nie abgeschlossen. Analog gilt das für die Erfahrungsbildung von P bzw. p.
Idealerweise evaluiert und wiederholt man das in regelmäßigen Abständen.
Vorsichtig in diese Richtung weist der Vorschlag von Brukamp, Wertvorstellungen, Überzeugungen, Wünsche etc. des Patienten vor Beginn der THS in einer „Wertanamnese“ zu dokumentieren, um diese nach Therapiebeginn bei Bedarf als Erinnerungshilfe heranzuziehen (vgl. [2], S. 148).
Literatur
Aicher S (2013) Odysseus-Verfügungen als Mittel zur Selbstbestimmung in der Psychiatrie? In: Ach JS (Hrsg) Grenzen der Selbstbestimmung in der Medizin. Mentis, Münster, S 282–300
Brukamp K (2013) Psychische Nebenwirkungen der tiefen Hirnstimulation – medizinische Tatsachen und ethische Lösungsansätze. In: Manzeschke A, Zichy Z (Hrsg) Therapie und Person. Ethische und anthropologische Aspekte der tiefen Hirnstimulation. Mentis, Münster, S 135–153
Quante M (2002) Personales Leben und menschlicher Tod. Suhrkamp, Frankfurt a. M., S 268–295
Romfeld E (2014) Grenzen der Vorausverfügung am Lebensende. In: Hoffstadt C et al (Hrsg) Zwischen Vorsorge und Schicksal. Über die Beherrschbarkeit des Körpers in der Medizin. Projekt, Bochum, S 103–114
Schmidthuber M (2013) Überlegungen zu den Grenzen der Patientenverfügung für die Selbstbestimmung von Demenzbetroffenen im Anschluss an die Dworkin-Dresser-Debatte. In: Ach JS (Hrsg) Grenzen der Selbstbestimmung in der Medizin. Mentis, Münster, S 317–334
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Der Beitrag „Odysseus-Verfügungen mit besonderer Berücksichtigung der Tiefen Hirnstimulation. Pro“ von Sabine Müller ist unter dem doi:10.1007/s00481-016-0404-x abrufbar.
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Romfeld, E. Odysseus-Verfügungen mit besonderer Berücksichtigung der Tiefen Hirnstimulation. Contra. Ethik Med 28, 259–262 (2016). https://doi.org/10.1007/s00481-016-0406-8
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