Das sektorale Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Bauhauptgewerbes (Trocken- und Montagebauarbeiten) nach § 1b dAÜG ist eine gewerberechtliche Vorschrift mit dem Ziel, den deutschen Arbeitsmarkt gegen illegale Praktiken und vor einem Abbau der Normalbeschäftigung zu schützen. Es gilt daher nicht, wenn ein deutscher Verleiher an einen österreichischen Bauunternehmer nach Österreich Arbeitskräfte entleiht.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Auer, M., Egglmeier-Schmolke, B. Arbeitnehmerüberlassung aus Deutschland im Bereich des Baugewerbes. Baurechtliche Blätter 12, 199 (2009). https://doi.org/10.1007/s00738-009-0718-x
DOI: https://doi.org/10.1007/s00738-009-0718-x