Zusammenfassung
Im Rahmen einer „Kultur“ der Geheimhaltung und Intoleranz entsteht unsicheres Halbwissen, wachsen gegenseitiges Misstrauen sowie globale überwachungs- und Zensurmaßnahmen, die im digitalen Zeitalter häufig nicht erkennbar sind. Aus diesem Grund kann die menschenrechtlich geschützte Informations- und Pressefreiheit nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bereits 1966 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Spiegel-Urteil festgestellt, dass die Presse in der öffentlichen Diskussion als „orientierende Kraft“ in der Demokratie eine bedeutende Rolle spielt. Der Beitrag befasst sich mit der Aufgabe des investigativen Journalismus (Qualitätsjournalismus) im Verhältnis zum Enthüllungs- und Daten-gesteuerten Journalismus. An zwei berühmten Fällen (Pentagon Papers und Watergate Skandal) wird die schwierige investigative Arbeit von Journalisten konkret angesprochen. Im Ganzen stehen Fragen der angemessenen Gewichtung von Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des Quellenschutzes und legitimer staatlicher Geheimhaltungsinteressen auf dem Prüfstand. Der Beitrag ist ein Plädoyer für den Qualitätsjournalismus in einer funktionierenden Demokratie, die nicht vom Bild „Big Brother“ geleitet wird.
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Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld Publizistin mit dem Schwerpunkt Informationsrecht und europäische Rechtskultur
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Tinnefeld, MT. Freedom of Information, Privacy and State Taboo. Datenschutz Datensich 36, 891–894 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0297-x
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