Abstract
Aus Datenschutzperspektive ist man häufig bereits erleichtert, wenn verantwortliche Stellen für die Kommunikation oder bei der Speicherung personenbezogener Daten überhaupt Verschlüsselungstechniken einsetzen. Im vorausgegangenen Beitrag haben Ulrich Pordesch und Roland Steidle dargestellt, dass jedoch selbst bei technisch fehlerfrei angewendeter Verschlüsselungstechnik mit Blick auf den langfristigen Schutz Vorsicht geboten sein kann. Die vorliegende Replik wählt einen etwas anderen Betrachtungsansatz, um die datenschutzrechtliche Wirkung von Verschlüsselung darzustellen.
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Knopp, M. Muss die Wirkung von Verschlüsselung neu gedacht werden?. Datenschutz Datensich 39, 542–545 (2015). https://doi.org/10.1007/s11623-015-0467-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-015-0467-8