_Der EBM beinhaltet eine Vielzahl von Abrechnungsausschlüssen — bei denen es sich manchmal lohnt, die Terminologie genau zu beachten. Denn nicht immer gilt ein Ausschluss „neben“ einer bestimmten Nr. für den ganzen Behandlungsfall und damit das Quartal.

MMW-KOMMENTAR

Definitiv nebeneinander ausgeschlossen sind Positionen, die im Rahmen derselben Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig sind. Der Ausschluss „nicht neben“ hingegen bezieht sich nur auf denselben Behandlungstag. Eine Abrechnung ist trotzdem möglich, wenn mehrere Sitzungen stattfinden. Hier ist lediglich eine Uhrzeitangabe auf dem Abrechnungsbeleg erforderlich. Die Initiative muss allerdings vom Patienten ausgehen und nicht von der Praxis.

Ein umfangreicher Ausschluss ist gegeben, wenn die Leistung als „im Behandlungsfall nicht neben“ gekennzeichnet ist. Der Behandlungsfall umfasst alle Leistungen desselben Arztes bzw. derselben Praxis bei demselben Versicherten in demselben Quartal zulasten derselben Krankenkasse. Nur wenn sich einer dieser Parameter ändert — in der Regel das Quartal —, liegt ein neuer Behandlungsfall vor, und die Ansatzkombination ist wieder möglich.

Dies ist aber auch bei einem Wechsel der Krankenkasse der Fall. Dann sind u. a. die Versichertenpauschale, die Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03 220 und 03 221, die Geriatrie-Nrn. 03 360 und 03 362 sowie die palliativmedizinische Betreuung nach den Nrn. 03 370 bis 03 373 auch im selben Quartal erneut berechnungsfähig.

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Bei genauem Hinsehen finden sich manchmal regelrechte Schlupflöcher.

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Ist eine Leistung im Krankheitsfall von der Berechnung ausgeschlossen, kann sie erst nach Ablauf der drei nachfolgenden Quartale wieder angesetzt werden.

Auch Kombinationen von Ausschlüssen sind beachtenswert. So ist z. B. die Nr. 03 360, das geriatrische Assessment, einmal im Behandlungsfall und zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Da Patienten häufig an verschiedenen Erkrankungen leiden, könnten z. B. Palliativpositionen im Laufe eines Quartals neben Geriatrieleistungen und den Chronikerpauschalen berechnet werden. Dies muss lediglich an unterschiedlichen Behandlungstagen erfolgen.