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Part of the book series: Studien zur Politikwissenschaft ((SZP))

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Zusammenfassung

„Schon der Begriff der ‘Minderheiten’ bereitet [...] Probleme, da er als Kategorie von den Betroffenen [...] abgelehnt wird [...] und als herabsetzend und gleichbedeutend mit Ungleichheit und Unterdrückung betrachtet wird„ (Oeter 1992, 370).

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Literatur

  1. Zu Nicht-Staatsbürger zählen auch Staatenlose.

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  2. Die meisten nationalen Minderheiten, welche sich in ihren historischen Rechten von den Staaten eingeschränkt sehen, verstehen sich selbst nicht als eine Minderheit (Scherrer 1997, 21), sondern als Nation.

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  3. So forciert bspw. beim Konflikt im spanischen Baskenland die jeweils nicht-kompromißbereite Seite die andere zur Verhärtung ihrer Positionen. Kulturelle Merkmale werden dabei verstärkt in den Vordergrund gestellt.

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  4. So werden die Basken sowohl von den baskischen Nationalisten selbst als auch von den zum Staat hin zentralistisch orientierten Sozialisten als eine tribale Gesellschaft bezeichnet. Im Vorwort zum Vorschlag eines neuen Gesetzentwurfes der baskischen unparteiischen Friedensorganisation Elkarri werden die Basken auch als unidad tribal oder als tribus autosuficientes dargestellt Vgl. Elkarri: IZAN, Proposición de Ley [Gesetzesvorschlag, IZAN]. San Sebastian, November 1997. Ähnliches kann auch bei anderen Minderheiten in Europa gefunden werden.

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  5. So kann ethnische Mobilisierung durch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse, Berufsgruppe, Geschlecht, Altersgruppe, Staatsbürgerschaft etc. ermöglicht werden und kann sich zu einer machtvollen Bewegung entwickeln (Apalategi 1985, 63 ff, 284 f).

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  6. Implizit wird damit auch gesagt, daß vertikale Ethnizität im Falle von Völker- und Minderheitenrechten und deren Anerkennung eher als bedrohlich gilt.

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  7. Der Begriff des Ethno-Nationalismus (Ethno-Nationalism) wurde von Walker Connor geprägt, und beschreibt sowohl das ethnische Potential von Nationen als auch die Möglichkeit, daß ethnische Gruppen potentielle Nationen darstellen (ders. 1994, 68–86). Dies kann auf eine Ambivalenz des Verständnisses der Nation hindeuten, die auch daher rührt, daß ethnische und nationale Idenitität in der Literatur nicht klar voneinander unterschieden sind.

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  8. Der Begriff Volksgruppe wird hier nicht verwendet, auch wenn er von internationalen Organisationen gebraucht wird, da er je nach Perspektive eine andere Bedeutimg erhält. Ähnliches gilt auch für den Begriff der nationalen Minderheiten: So spricht die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die seit 1975 besteht, von nationalen Minderheiten, doch die Vereinten Nationen (VN) verwendeten nach dem Zweiten Weltkrieg neben dem Begriff Minderheiten auch den der Volksgruppen, (aus: Menschenrechte 1979. 18 ff u. 311; Blumenwitz 1995, 146). Dies könnte auf die jeweils geschichtliche Situation zum Schutz der Nationalstaaten zurückgeführt werden, denn die Situation der Minderheiten hat sich zwischen den fünfziger und siebziger Jahren verändert. Von Minderheiten wird bspw. in Verbindung mit Nationenbildungsprozessen, wie die im Baskenland, in Korsika oder auch in der Slowakei gesprochen, während diese selbst sowie auch deren Nationalstaaten von einer nationalen Minderheit oder Nation sprechen. So betrachtet weist Minderheit nur auf den Nicht-Besitz oder das Nicht-Bestehen eines eigenen Nationalstaates hin. Daraus folgt, daß Spanien sowohl als multinationaler Staat als auch als Nationalstaat bezeichnet werden kann. Die Änderung der Position der Minderheiten steht auch in Verbindung mit der Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts. Zu letztgenanntem siehe auch Kapitel V, Punkt 2. 20 Zur Begriffsgeschichte von Nation vgl. auch Francis 1965, 60–87.

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  9. Zur gallischen Nation zählten auch Italiener, Spanier und Griechen und zur englischen gehörten Deutsche, Polen und Nordeuropäer (Schulze 1994, 118/119).

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  10. Jean Jacques Rousseau forderte darin eine radikale Neuordnung der Gesellschaft und die freiwillige Unterwerfung des Einzelnen unter einen Kollektivwillen (volonté générale). Er sah in der freiwilligen Selbstbeschränkung des Menschen und der Herstellung der Gleichheit aller, den Schutz der eigentlichen Freiheit. Damit hatte er starken Einfluß auf die Französische Revolution.

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  11. Ähnliche Entwicklungen zeigten sich zur gleichen Zeit in Großbritannien etwa durch die „Navy League“oder den Jingoimus oder in Italien durch die „Associatione Nazionalista Italiana“.

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  12. Hier kann nicht im einzelnen erörtert werden, weshalb der Nationalsozialismus in Deutschland Erfolg haben konnte. Mitverantwortlich sind hier die Kriegsniederlage und die Weltwirtschaftskrise.

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  13. Die positive Bezeichnung für den Begriff Nationalismus findet sich im Wort Patriotismus. Diesen gab es bereits vor dem Nationalismus und ist von dessen Geschichte unbelastet. Patriotismus bezog sich in der Antike auf denjenigen, der nur ein Vaterland, nicht aber auch eine Polis hat (Leist 1998, 377). Deshalb bezieht sich Patriotismus nicht auf die Republik und den Staat. Die Diskussion von Nationen und Patriotismus ist aufeinander bezogen, weil ein bestimmter Nationenbegriff häufig Anlaß zu bestimmten Forderungen und Begründungen des Patriotismus, bzw. umgekehrt ein spezifischer Patriotismus eine Nationenvorstellung enthält (ders., 365).

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  14. Im Zentrum des Konfliktes steht dabei in unterschiedlichen Formen zumeist ein Kampf um Selbstbestimmung. Die Erlangung von Selbstbestimmung ist das Ziel und der Auslöser von Konflikten mit diskriminierten und bedrohten ethnischen Gemeinschaften. Dies zeigt sich im spanischen Baskenland an der Separatisten- bzw. Terroristenorganisation ETA. Sowohl für sie als auch für die anderen nationalistischen Parteien und Organisationen wurde es zum Ziel, eine eigene Nation zu bilden, die bis zur Staatlichkeit reicht. Für die ETA wurde dies zu einem politischen Kampfideal, wozu eine spezifische nationale Ideologie und entsprechende Institutionen bzw. die Institutionalisierung gesellschaftlicher Instanzen und politischer Regelungen gestärkt und teilweise neu geschaffen werden. Ihre Absicht ist das baskische Volk zum Träger der verfassungs- und gesetzgebenden Gewalt zu machen. Siehe Kapitel IV und V.

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  15. Siehe hierzu auch Kapitel V, Punkt 1 und 1.1.

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  16. Auch das Konzept der reflexiven Modernisierung, das in Punkt 3.5 dieses Kapitels vorgestellt wird, ist eine Möglichkeit der Bildung kollektiver oder nationaler Identitäten, denn es bietet für deren Entwicklung und in Verbindung mit ethnonationalen Konflikten eine zusätzliche Erklärung. Die reflexive Modernisierung ist somit eine weitere — hier die jüngste — Konstruktionsform.

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  17. Die Wandelbarkeit wird auch vor dem Hintergrund der genbiologischen Forschung deutlich. So wurde bei dem auf den ersten Blick als natürliche Gegebenheit anmutenden Konzept der Rasse festgestellt, daß es sich nicht um die Abbildung bedeutsamer genetischer Unterschiede, sondern vielmehr um die soziale Konstruktion biologischer Differenzen handelt. Vgl. u.a. Bonnett 1996.

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  18. Diese ersten beiden Typen kollektiver Identität werden vielfach der Entstehung des deutschen Nationalstaatsmodells zugeschrieben. Siehe dazu Punkt 3.1 und 3.2 dieses Kapitels.

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  19. Demzufolge ist dieser Typus kollektiver Identität im französischen Nationalstaatsmodell vorzufinden.

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  20. Das Zentrum-Peripherie-Modell wurde auf innerstaatliche Verhältnisse angewandt, um zu begründen, warum in westlichen Industriegesellschaften oder in sich modernisierenden Gesellschaften ethnische Differenzen Bestand hatten, obwohl Modernisisieningstheorien in den 50er und 60er Jahren das Gegenteil vorausgesagten. Siehe hierzu auch Kapitel II; Kapitel IV, Punkt 1 und 3; Kapitel V, Punkt 2 und Kapitel VII.

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  21. Siehe auch Kapitel V, Punkt 4.2.

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  22. Hinweise dazu auch in Kapitel V, Punkt 4.2.

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  23. Hier ist anzumerken, daß die Begriffe Staat und Nation von Marx oftmals gleichgesetzt wurden, während er das Wort Nationalität entweder in spezifischem Sinne von ethnischer Gruppe oder im allgemeinen Sinne von Nationalismus verwandte (Connor 1984, 8–10).

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  24. Dabei schloß sich Lenin der Meinung von Karl Kautsky an. In dessen Schrift „Internationalität und Nationalität“hatte er den Austro-Marxisten Otto Bauer dafür kritisiert, den Drang zur Bildung von Nationalstaaten zu unterschätzen. Kautsky vertrat den Standpunkt, daß der Nationalstaat „[...] die den moderaen Verhältnissen entsprechendste Form des Staates [,..]“sei. Vgl.: Lenin, V. L: Über das Recht der Nationen auf Selbstbestimmung (1916). In: 1974, 208–279. Hier: 210.

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  25. Siehe hierzu auch Kapitel V, Punkt 2.3, 2.4 b und 4.1.

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  26. Vgl.: Lenin, V. L: Das revolutionäre Proletariat und das Selbstbestimmungsrecht der Nationen (1915). In.: Ders. 1974, 302–310. Dabei ist jedoch unübersehbar, daß die Bolschewisten die Parole vom Selbstbestimmungsrecht als Instrument im russischen Machtkampf einsetzten, um sich bis 1917/18 den Rückhalt der verschiedenen Nationalbewegungen zu sichern. Nach der sowjetischen Doktrin galten die sozialistischen Nationen als befreit, weshalb sie das Recht auf Lostrennung nicht mehr brauchten. Dieses Recht benötigten danach nur unterdrückte Kolonien (Meissner 1973, 56–90). Auch manche Gruppen der baskischen Nationalisten berufen sich auf das Recht auf Selbstbestimmung bzw. Sezession nach marxistisch-leninistischem Theorieansatz. Sie bedenken jedoch nicht, daß dies zur Machtkonzentration instrumentalisiert wurde und nicht, um ein tatsächliches Sezessionsrecht zu gewährleisten. Vgl. u.a. Krutwig 1973. Siehe Kapitel IV, Punkt 1.2, 1.3 und 4, Kapitel V, Punkt 2.3 und 2.4 b.

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  27. So kann bspw. durch gemeinsames Interesse, wie der Bau eines Spielplatzes, was Ausländer genauso wie Deutsche betrifft, ein gemeinsames Engagement entstehen.

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  28. Dies zeigt sich bspw. in den Büros oder Ausschüssen der Regionen (Bach 1998, 5), die bisher zwar nur Lobbyaufgaben besitzen (Frisch 1994, 194), aber doch ein Schritt in diese Richtung zeigen.

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  29. Dabei geht es um die Entstehung einer Subpolitik. Das bedeutet, daß neue Bereiche in die Politik treten, wozu neue Organisationsformen gehören, oder eine Ausweitung der Definition der Politik, wozu dann bspw. auch der Beruf als politisches Handeln gehören kann. In dieser Subpolitisierung erhält der Bürger in der politischen Kultur eine neue Rolle. Er organisiert sich unabhängig vom Parteiensystem und entwickelt dadurch ein neues Verhältnis zwischen Kultur und Politik, welches nicht mehr als Ganzes gesehen werden kann. Selbstorganisation heißt also (reflexive) Subpolitisierung der Gesellschaft (Beck 1993,210 ff).

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  30. So gibt es bspw. im Umweltschutzbereich viele Aufgabengebiete, in denen es nur schwer überprüfbar ist, welche durch internationale Abkommen festgelegten Umweltschutzmaßnahmen tatsächlich in den einzelnen Staaten oder Regionen umgesetzt werden; außerdem ist das Stimmengewicht des eigenen Staates bei solchen Vereinbarungen geringer, wodurch die einzelnen Staaten ein gewisses Risiko tragen. Ahnliche Unsicherheiten finden sich auch in den Bereichen Technologie, Sicherheit oder in der Einwanderungsfrage. So bergen internationale Vereinbarungen oder Verträge im Umgang mit Minderheiten neben den festgelegten Mindeststandards einen großen Ermessensspielraum, der von internationaler Seite nicht vollständig kontrollierbar ist.

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  31. Siehe Punkt 4 dieses Kapitels und Kapitel II.

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  32. Damit sind die sich wiederholenden Gründe gemeint, aus denen Konflikte entstehen können.

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  33. Vgl. z.B. das Gesetz zur Förderung der Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer von 1983. Siehe Kapitel III, Punkt 3.2.

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  34. Siehe Kapitel III.

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  35. Zur Bedeutung der Akzeptanz und Anerkennung des politischen Systems bzw. des Nationalstaates siehe auch Kapitel VI.

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  36. Vgl. u.a. die Wirtschaftswissenschaftler Bela Balassa und Bruce Russet (aus: Castro 1994, 233).

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  37. Zu Globalisierung siehe Kapitel II.

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  38. Im Baskenland sind damit bspw. die grenzüberschreitenden Arbeitsgruppen wie die „Grupo del Trabajo de los Pireneos„ (Arbeitsgemeinschaft der Pyrenäen) gemeint, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Regionen aus Frankreich und Spanien koordiniert. Dazu gehören die Regionen Hegoalde und Iparralde (spanisches und französisches Baskenland), Aragon, Navarra, Katalonien, Andorra, Aquitanien, Midy-Pyrenees und Langue-doc-Roussillion (Castro 1994, 238).

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  39. Hier sind Ähnlichkeiten zwischen den neuen Verbundenheiten festzustellen, die gerade in heterogenen Gesellschaften auch im innerstaatlichen Bereich zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen gesucht werden. Yasemin Soysal nennt zu diesen Gemeinsamkeiten wie auch oben soziale Bereiche und ebenso den Umweltschutz. Auch die Erwartung an eine bessere Zukunft (dies. 1994, 166) findet sich im Ziel der regionalen Kooperationen der zweiten Gruppe. Siehe hierzu auch Kapitel III, Einführung und Punkt 5.

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Schnebel, K.B. (2003). Begriffsbestimmungen. In: Selbstbestimmung in multikulturellen Gesellschaften. Studien zur Politikwissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80442-6_4

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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