Zusammenfassung
Gewinne, die eine deutsche Kapitalgesellschaft über eine Betriebsstätte in den USA erwirtschaftet hat und die sie anschließend an ihre Anteilseigner ausschüttet, haben bis dahin grundsätzlich ihre Eigenschaft als amerikanische Einkünfte verloren. Ein US-Zugriff auf diese Ausschüttungen ist nach internationalen Gepflogenheiten nicht möglich. Denn wo Dividenden ihre Quelle haben, hängt in der Regel davon ab, wo die Gesellschaft ihren Sitz unterhält.105 Eine solche Quellenbestimmung jedoch sei — so die amerikanische Kritik an diesem Grundsatz — zu formalistisch.106 Daher verlegt der US-Gesetzgeber die Quelle von Dividendeneinkünften in bestimmten Fällen auch dann in die Vereinigten Staaten (zurück), wenn weder die ausschüttende Gesellschaft dort ansässig ist noch der Empfänger. Auch wenn die Dividendenzahlung an sich die USA insofern gar nicht berührt — sogar wenn der Empfänger in einem Drittstaat residiert —, fällt nach nationalem Recht im Ergebnis eine Quellensteuer an.107
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Seidel, F. (2003). Rechtfertigungsadäquanz der amerikanischen Betriebsstättensteuer. In: Besteuerung von Auslandsinvestitionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_14
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7912-2
Online ISBN: 978-3-322-81584-2
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