Zusammenfassung
Der internationale Freihandel — kodifiziert über ein dichtes Geflecht bilateraler Verträge zwischen den Industrieländern — fand im Kriegsprotektionismus des 1. Weltkrieges sein abruptes Ende. Auch nach Kriegsende wurde dieser Protektionismus beibehalten. „Zur Bekämpfung des übersteigerten wirtschaftlichen Nationalismus“1 lud der Völkerbund 1927 zu einer ersten Wirtschaftskonferenz ein, welche die Rückkehr des Welthandels zum weltwirtschaftlichen Liberalismus der Vorkriegszeit forderte. Insbesondere wurde die Gewährung unbeschränkter Meistbegünstigung in bezug auf Zölle und Handelsbedingungen zur Zentralforderung erhoben. Völkerrechtlich konnte die Konferenz jedoch nur unverbindliche Empfehlungen erteilen.
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Mayer, U., Raasch, S. (1980). Multilaterale Kodifizierung des Freihandels im GATT. In: Internationales Recht der Arbeit und Wirtschaft. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 44. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88219-6_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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