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Klassische Theorien abweichenden Verhaltens und das Problem der Selbst- und Fremdwahrnehmung

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Opfer Sozialstaat

Part of the book series: Forschung ((FS,volume 170))

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Zusammenfassung

Ausgehend von der grundlegenden Kritik am Rational-Choice-Ansatz und am Konzept des „homo oeconomicus“, von dem auch Olson ausgeht, lassen sich Verbindungen zu einigen klassischen Theorien abweichenden Verhaltens ziehen-hier dienen die Überlegungen von Berger und Luckmann zur Integration der Theorieansätze—sowie Schlussfolgerungen für das Normenverständnis und die Normenanerkennung und -geltung ableiten. Zentral sind dabei Neutralisierungs- und Rationalisierungstechniken für abweichendes Verhalten sowie der Komplex von Selbst- und Fremdwahrnehmung. Kurz gesagt geht es um Entschuldigungen für eigene soziale Devianz und ihre Ablehnung bei Anderen.

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Literatur

  1. Für „alle derzeit vorhandenen Kriminalitätstheorien“gilt, dass sie „einen bestimmten Deliktbereich oder bestimmte Täteitypen erklärend erfassen, nicht jedoch alle Kriminalitätsformen“(Lamnek 1993: 192 f.). Eine Auswahl derjenigen Kriminalitätstheorien, die zur Erklärung sozialer Devianz beitragen können bzw. für die Diskussion solcher Theorien von Bedeutung sind, erscheint daher beinahe selbstverständlich. Auf einen Überblick über alle wichtigen oder weniger wichtigen Kriminalitätstheorien wurde dagegen verzichtet.

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  2. Sie wird auch Theorie der differentiellen Kontakte oder Theorie der differentiellen Lernstrukturen genannt (vgl. Lamnek 1993: 188).

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  3. Dem Vorschlag von Opp folgend sollen die Thesen von Sykes und Matza für Personen allgemein gelten, ihre Beschränkung auf Jugendliche also aufgehoben werden (vgl. Opp 1974: 108).

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  4. „Es erscheint unwahrscheinlich, dass einmal verinnerlichte Normen ganz ausgelöscht werden“(Merton 1974:290). Wahrscheinlicher ist, dass ein „manifestes Zurückweisen“der Norm von der „latenten Aufrechterhaltung ihrer emotionalen Korrelate begleitet“wird, der Normbruch also Schuldgefühle sowie andere Spannungen und Konflikte innerhalb der Persönlichkeit auslöst (vgl. Merton 1974: 290).

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  5. Devianz erfüllt mithin eine Art Ventilfunktion, die in sozial geregelten Bahnen Ausnahmen von einer ansonsten strengen Regel zulassen und deren Beibehaltung erst ermöglicht. Eine solche Funktion haben in gewissem Maße sogar Normbrüche, die über die oft in der Norm selbst festgelegten, allgemein geduldeten Ausnahmen hinausgehen.

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  6. Neben ihrer potenziellen Funktion, bei der sozialen Konstruktion der Wirklichkeit mitzuwirken, Modelle für abstraktes Beobachtungslernen zu liefern, emotional zu beeinflussen, Richtung, Unterstützung und Anstoß zu (deviantem) Verhalten zu geben und über seine Ausführbarkeit und die zu erwartenden Konsequenzen zu informieren, können die Medien auch Argumente für eine moralische Rechtfertigung abweichenden Verhaltens liefern (vgl. Bandura 1994: 70 f., 74 ff.).

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  7. Wobei durchaus auch angenommen wird, dass dies vor der Tat, zumindest aber vor der Tatwiederholung geschieht: „Werthaltungen haben weder auf die Nachfrage nach, noch auf das Angebot von Schwarzarbeit einen statistisch signifikanten Einfluss. Vielmehr dürfte es so sein, dass man sich in seinen Orientierungen und Bewertungen den ökonomischen Erfordernissen’ anpasst: man ‚muss‘Schwarzarbeit anbieten und/oder nachfragen und sieht Schwarzarbeit demzufolge in einem ‚positiven Licht‘. Sobald Personen in der illegalen Schattenwirtschaft aktiv sind, wird Schwarzarbeit tendenziell positiver bewertet“(Niessen/Ollmann 1987: 186).

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  8. Die „interne Missbilligung“, die aus dem Bruch solcher Normen resultiert, die in ihrer moralischen Gültigkeit und Legitimität anerkannt werden, kann als Dissonanz aufgefasst werden. Rationalisierungen bzw. Neutralisierungstechniken dienen — diesem Verständnis nach — der Dissonanzreduktion.

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  9. Die Betonung äußerer Zwänge und des Einflusses Anderer als teilweise oder gänzliche Entlastung von der persönlichen Verantwortung ist vor allem angesichts arbeitsteiliger, komplexer interdependenter Systeme hoch wahrscheinlich (vgl. Bandura 1994: 72 ff.).

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  10. Wie bereits angesprochen dürfte im Falle der sozialen Devianz eine solche Argumentation bei einem „abstrakten“‚Opfer‘wie dem Sozialstaat besonders einfach sein (vgl. Bruns 1996: 107 ff.). Dies gilt umso mehr, als die Medien voll von Kritik am Sozialstaat und seinen Repräsentanten sind und somit genügend Argumente liefern, soziale Devianz als gerechte Strafe oder Ausgleich erscheinen zu lassen.

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  11. Die im Falle sozialer Devianz etwa mit Bezug auf Strafverfolgungs- und andere Behörden verwendeten Argumente lassen sich auch zur Ablehnung des Opfers nutzen. Und auch hier liefern Presseberichte genügend Vorlagen.

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  12. In seinen Überlegungen zur Devianz würdigt Matza nicht nur ausdrücklich die Arbeit von Peter L. Berger. Hervorgehoben werden auch Interaktionisten wie George H. Mead und Erving Goffman (vgl. Matza 1973: 5).

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  13. Zwar ist bei Sykes und Matza von einer Akzeptanz der erweiterten Denkmuster (Neutralisierungstechniken) durch Andere nicht die Rede bzw. eine Akzeptanz „vom Rechtssystem oder der ganzen Gesellschaft“wird sogar ausdrücklich verneint (vgl. Sykes/Matza 1974: 365). Dennoch erscheint die Annahme gerechtfertigt, dass der Anwender eines erweiterten Denkmusters (d. h. einer Neutralisierungstechnik) dessen Akzeptanz durch Andere zumindest anstrebt und daher- frei nach Berger und Luckmann-den Versuch unternehmen wird, eine von den Ansichten der Allgemeinheit besonders stark abweichende Entschuldigung auch besonders abzustützen und durch Einordnung in übergeordnete Sinnzusammenhänge zu legitimieren. Es besteht die Möglichkeit, dass -je nach zu erwartendem Vorteil — eine Wirklichkeitsauffassung — hier also eine Entschuldigung bzw. Rationalisierungstechnik-auch von einer Einzelperson und ohne Unterstützung durch eine (delinquente) subkulturelle Gruppe gegen den Widerstand Anderer beibehalten wird, indem deren Meinung oder ganze Person nihiliert werden. Das Streben nach Akzeptanz einer Neutralisierungs-technik durch andere Personen und deren Nihilierung — bzw. die Nihilierung der Ablehnung der Neutralisie-rungstechnik durch diese Personen — wären also alternative Vorgehensweisen, von denen durchaus auch Mischformen denkbar sind.

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  14. Die deviante Subgruppe als Gruppe dürfte tatsächlich nur eine in mancherlei Hinsicht extreme Möglichkeit darstellen. Zur Abstützung von Wirklichkeitsauffassungen — insbesondere, wenn diese nicht allzusehr von denen der Allgemeinheit abweichen — können auch deviant handelnde und entsprechende Ansichten vertretende Einzelpersonen aus dem sozialen Umfeld dienen.

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  15. Auch Sykes und Matza sprechen mit der Möglichkeit der Ausweitung der in der Gesellschaft vorfindbaren Rechtfertigungen über das allgemein akzeptierte Maß hinaus einen kreativen Aspekt der Anwendung von Neutralisierungstechniken an. Der bekannteste Vertreter der These einer Übertragung und Verallgemeinerung von Lerninhalten und der Abstraktion von der konkreten Situation dürfte Bandura sein.

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  16. Werden weder die Bedingungen geändert, die zum abweichenden Verhalten fuhren, noch die Norm, die das Verhalten als abweichend definiert, so wird die Norm indifferent, non- oder dysfunktional. Devianz hat hierfür Indikatorfunktion (vgl. Lamnek 1993:41). Mithin verhindern Normabweichungen die Erstarrung der gesellschaftlichen Autoritäten und des gesellschaftlichen Bewusstseins (vgl. Durkheim 1961: 160).

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  17. Dieser Mechanismus ist wirksam, obwohl hinter einer höheren Zahl aufgedeckter Normbrüche nicht unbedingt eine generelle Zunahme der Devianz stehen muss. Möglicherweise hat auch lediglich die Dunkelziffer, also der Anteil nicht entdeckter Normverstöße, abgenommen (vgl. Sack 1990: 332).

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  18. Solange die Norm prinzipiell anerkannt bleibt, führt auch die Anwendung von Neutralisierungstechniken im Falle eigener Normbrüche nicht unbedingt dazu, dass man den Normbrüchen Anderer toleranter gegenüber steht, denen man ja die gleichen Motive unterstellen bzw. Entschuldigungen zubilligen könnte. Andererseits ist die Vermutung plausibel, dass ein Devianter die Entschuldigungen eines anderen Devianten eher nachvollziehen kann. Möglicherweise orientiert sich ein Delinquent daher bevorzugt am Urteil anderer Täter. Zwischen zwei Personen, die die gleiche Norm gebrochen haben, dürfte im Hinblick auf die Anerkenntnis der Rationalisierungen hierfür ein starker Druck zur Gegenseitigkeit bestehen. Es wäre interessant festzustellen, inwieweit die durch Lern- und Gewöhnungseffekte bewirkten Einschränkungen des Geltungsbereichs der Norm und der Normakzeptanz — auf die nachfolgend noch weiter eingegangen wird — nur in Bezug auf die eigene Person gelten und unter welchen Bedingungen die Norm als auch für Andere nicht mehr gültig angesehen wird.

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  19. In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist auch eine Beobachtung Twelsieks über die Bewertung der Verteilung individuellen Reichtums, bei der die eigene Lebenssituation oftmals als vergleichsweise schlecht empfunden und die Unterschiede zu Anderen im Speziellen als ungerecht erlebt werden, andererseits im Prinzip aber auch als rechtens, weil „die zugrundeliegende Eigentumsverfassung“bejaht wird (vgl. Twelsiek 1989: 39). Abgesehen von ihrer Bedeutung als Beleg für die Paradoxien individuellen Rechtsempfindens erinnert diese Beobachtung auch an einen weiteren wichtigen Faktor bei der (allzu menschlichen) Anwendung von Werten und (Rechts-)Normen: den Neid.

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  20. In diesem Sinne kann das gesamte 20. Jahrhundert und insbesondere die Nachkriegszeit als lange Reihe einschneidender wirtschaftlicher Umbruchsituationen gesehen werden: Dem ersten und zweiten Weltkrieg folgten Wiederaufbau und Wirtschaftswunder, diesen zunächst die Strukturkrisen einzelner Branchen (Metall- und Textilindustrie, Unterhaltungselektronik etc.), dann die Ölkrise und die dadurch ausgelöste allgemeine Rezession, die Computer-„Revolution“und der Anbruch des so genannten Informationszeitalters usw. usf. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass diese Veränderungen, Krisen und „Revolutionen“Auswirkungen auf das Kollektivbewusstsein im Sinne Durkheims hatten und haben.

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  21. Dabei bleibt allerdings unklar, ob die Mittel nicht zur Verfugung stehen und deshalb abgelehnt werden, oder ob sie unabhängig davon zurückgewiesen werden (vgl. Lamnek 1993: 120). Nach Merton ist derjenige, der kulturell anerkannte Ziele durch Innovation, also mit nicht legitimen Mitteln verfolgt, „ungenügend sozialisiert“, hat also die „institutionellen Werte“nicht vollkommen verinnerlicht (vgl. Merton 1974: 303).

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  22. Der Ansatz Mettons wurde auch von anderen Autoren kritisiert. Allgemein wurde er als bloße Taxonomie angegriffen und seine unklaren Begrifflichkeiten beklagt. Angemerkt wurde, dass die Bedingungen fur das Auftreten der einzelnen Anpassungsarten nicht genannt werden und letztere ohnehin nicht vollständig sind. Als ungelöst gilt außerdem das Problem der Überlappung von Zielen und Normen und als ungünstig erachtet wird die ausschließliche Berücksichtigung kulturell verankerter Ziele. Außerdem besteht — neben ihrer Akzeptierung und Ablehnung — auch die Möglichkeit einer indifferenten Haltung gegenüber Zielen und Mitteln. Und schließlich müßten die Werte des Handelnden von seinem tatsächlichen Verhalten unterschieden werden (zur Kritik vgl. u. a. Opp 1974: 123 ff.; fur einen Überblick Lamnek 1993: 123).

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  23. Durch diese Ergänzung wird versucht, die Anomietheorie mit der Subkulturtheorie und der Theorie differentieller Assoziation zu verbinden. Dabei dienen die Annahmen der Existenz von Subkulturen und des differentiellen Kontaktes zu ihnen dazu, die ungleiche Verteilung illegitimer Mittel zu erklären (vgl. Cloward 1974: 321 f.; vgl. auch Lamnek 1993: 125 f.). Da in der vorliegenden Untersuchung davon ausgegangen wird, dass sich soziale Devianz auch durch den Einsatz von Neutralisierungstechniken erklären lässt, wird der Kontakt zu Subkulturen nicht als notwendige Bedingung betrachtet. Gleichwohl können auch Neutralisierungstechniken ungleich verteilt und durch den Kontakt zu einzelnen Devianten oder zu Subkulturen erlernt werden. Der Hinweis auf die ungleiche Verteilung illegitimer Mittel erscheint in jedem Fall notwendig. So kann bspw. ein mittels Neutralisierungstechniken gerechtfertigter Missbrauch von Arbeitslosengeld nur dann ausgeführt werden, wenn der Déviante überhaupt Lohnersatzleistungen erhält.

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  24. Dienen Neutralisierungstechniken dazu, Bedenken gegen den Bruch einer an und für sich anerkannten Norm zu beseitigen, ist mit ihrer Anwendung die allgemeine Aufhebung der Norm logischerweise nicht intendiert. Dennoch zielt selbst bei Devianten, die Entschuldigungen für ihren Normbruch nur bei sich selbst, nicht jedoch bei Anderen gelten lassen, deren Neutralisierungstechniken auch auf die Anerkennung durch Andere, da sowohl interne, als auch externe Missbilligung vermieden werden soll. Auch wenn der einzelne Deviante häufig die Norm als prinzipiell sinnvoll begrüßt und davon überzeugt ist, durch sein Verhalten dem Gemeinwohl und der Geltung der Norm in der Gesamtgesellschaft nicht zu schaden, ist die Außenwirkung der Anwendung von Neutralisationstechniken durchaus geeignet, als Massenphänomen zur Aufhebung der Norm zu fuhren. Dafür sprechen nicht nur die aus sozial abweichendem Verhalten resultierenden Lern- und Gewöhnungseffekte, die sich in der Interaktion zwischen Devianten noch verstärken, sondern auch die besonderen Eigenschaften sozialer Devianz: Ist Konformität an sich schon eine Investition in ein kollektives Rechtsgut, die Opportunitätskosten durch den Verzicht auf Handlungsoptionen verursacht und sich nur lohnt, wenn sich andere auch konform verhalten und es alles in allem gerecht zu geht, gilt dies im Falle sozialer Devianz, in dem die Normen und Gesetze selbst wiederum Kollektivgüter betreffen, gleich doppelt. Daraus resultieren nicht unbedingt doppelte Notwendigkeiten oder Möglichkeiten zur Anwendung von Neutralisierungstechniken. Wie gesagt erkennt nicht jeder Deviante die Geltung der Norm an oder will diese beibehalten. In jedem Fall konkurrieren die Argumente zur Einschränkung der Normgeltung mit anderen Sichtweisen und Bewertungen der Norm.

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  25. Daher werden solche Möglichkeiten in dieser Studie nicht berücksichtigt (vgl. auch die vorl. Arb.: 19).

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  26. Girard zeigt anhand historischer Beispiele, dass vor allem vergleichsweise machtlose soziale Randgruppen zu „Sündenböcken“wurden und ihr Leben verloren. Der „Sündenbock“dient dazu, die Götter durch ein Opfer gnädig zu stimmen und einen Ausgleich fur die Schuld auch und gerade desjenigen zu bieten, der den „Sündenbock“als Opfer darbringt (vgl. Girard 1988: 10 ff.). In diesem ursprünglichen Sinn ist es wohl ausgeschlossen, dass ein relativ machtloser Personenkreis einen vergleichsweise mächtigen zu „Sündenböcken“für sich machen kann. Dies gelingt höchstens im übertragenen Sinne. Ansonsten geschieht die Schuldzuweisung und die Zuordnung der Opferrolle an einen „Sündenbock“immer von „oben“nach „unten“. Ein Beispiel hierfür sind die erwähnten „unwürdigen Armen“in den USA (vgl. die vorl. Arb.: 102; vgl. auch Gans 1992: 48 f., 55 f.; vgl. auch Golding/Middleton 1982: 168 f.; Norden 1986: 43; Gottschild 1993: 21 ff.).

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  27. Im Falle von Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und ihrer Nutzung ist eine so weitgehende Sanktionierung nur in sehr extremen Fällen zu erwarten. Ansonsten sind die für diese Delikte zu erwartenden Sanktionen auch des sozialen Umfeldes eher gering (vgl. Lamnek/Olbrich/Schäfer 2000: 241 ff.).

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Schäfer, W.J. (2002). Klassische Theorien abweichenden Verhaltens und das Problem der Selbst- und Fremdwahrnehmung. In: Opfer Sozialstaat. Forschung Soziologie, vol 170. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95000-0_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95000-0_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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