Zusammenfassung
Die Geschäftsaufnahme eines Kreditinstituts setzt sich aus einem primär rechtlichen Vorgang (dem Gründungsakt) und einem wirtschaftlich-organisatorischen Vorgang, der sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckt (der Errichtungsperiode), zusammen 1). Die Errichtungsperiode ist geschäftspolitisch gesehen nicht bereits bei Erlangung der Betriebsbereitschaft, d. h. bei Schaltereröffnung, beendet, sondern umfaßt auch die Anlaufzeit, die das Kreditinstitut benötigt, um in das anfangs geplante Geschäftsvolumen hineinzuwachsen. Gründungsakt und Errichtungsperiode eines Kreditinstituts sind mit bestimmten Finanzierungsentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Eigenkapitalausstattung, verbunden.
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© 1966 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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von Köppen, J. (1966). Das Eigenkapital der Kreditinstitute in seiner gegenwärtigen Bedeutung. In: Das Eigenkapital der Kreditinstitute. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 7. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98896-6_10
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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