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Auszug

In diesem Kapitel geht es darum, die im vorherigen Kapitel skizzierten Überlegungen zum Einfluss institutioneller Rahmenbedingungen auf Armut von Erwerbstätigen zu präzisieren und auszuarbeiten. Eine Orientierungslinie bilden dafür die bereits angesprochenen grundlegenden Dimensionen. Entsprechend wird in Abschnitt 3.1 der Einfluss der Dekommodifizierung betrachtet, in Abschnitt 3.2 der Aspekt der Defamilisierung, bevor in Abschnitt 3.3 auf die Wirkung von Arbeitsmarktinstitutionen eingegangen wird. Wie zuvor argumentiert, spielen neben institutionellen auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine Rolle. Mögliche Einflüsse werden in Abschnitt 3.4 diskutiert. Zunächst werden sämtliche Einflussfaktoren einzeln diskutiert und es ist das Ziel der später folgenden multivariaten Analysen, den Einfluss eben dieser Einzelfaktoren zu überprüfen. Der erste Teil der empirischen Analysen ist jedoch deskriptiv angelegt. Um auch hier bereits die Hypothese des Einflusses institutioneller Faktoren zumindest in allgemeiner Form überprüfen zu können, werden sämtliche Ergebnisse nach Wohlfahrtsregimes gruppiert ausgewiesen. Daher geht es in diesem Kapitel auch um die Frage, welche Möglichkeiten ein solcher Vergleich nach Wohlfahrtsregimes bietet (Abschnitt 3.5). In den beiden folgenden Abschnitten wird dann anhand von einer Reihe von Indikatoren gezeigt, welche Variation in der Ausgestaltung der relevanten Rahmenbedingungen zwischen den hier untersuchten Ländern besteht. Dabei ist Abschnitt 3.6 als Querschnittsbetrachtung angelegt, während Abschnitt 3.7 Veränderungen in den letzten 15 Jahren betrachtet.

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References

  1. Das Vorhandensein einer Bedürftigkeitsprüfung betrachtet Esping-Andersen (1990: 49) neben der erforderlichen Beitragsdauer oder notwendigen Berufserfahrung als dritten Aspekt der „prohibitiveness of conditions of eligibility“. In seiner Operationalisierung (ebd.: 54) berücksichtigt er das Vorhandensein einer Bedürftigkeitsprüfung als Aspekt des prinzipiellen Zugangs zu einer Leistung und erläutert dies am Beispiel bedürftigkeitsgeprüfter Renten in Australien. Theoretisch sind diese Renten für 100% der Bevölkerung zugänglich, aufgrund der bestehenden Bedürftigkeitsprüfung ist dieser Zugang aber eingeschränkt. Esping-Andersen halbiert daher in diesem Fall den Grad der Abdeckung. Neben der „prohibitiveness“ berücksichtigt Esping-Andersen weiter die Stärke von „in-built disincentives“ (ebd.: 49), womit Wartedauern bis zum Bezug einer Leistung und die maximale Dauer der Inanspruchnahme gemeint sind.

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  2. In einem Teil der Literatur wird auch zwischen mehreren ‚Fallen’ unterschieden, nämlich der Niedriglohnfalle, der Inaktivitäts falle und der Arbeitslosigkeitsfalle (vgl. OECD 2005: 129). Mit Niedriglohn falle ist die Situation von Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen gemeint, fur die es sich ökonomisch betrachtet nur in geringem Maße lohnt, ihr Erwerbseinkommen auszuweiten, da hinzukommendes Einkommen durch höhere Steuern, Sozialabgaben und wegfallende Transfers teilweise oder ganz aufgebraucht wird. Mit Arbeitslosigkeitsfalle bzw. Inaktivitäts falle ist derselbe Vorgang bei Betrachtung von Übergängen aus Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit gemeint. In der konkreten Betrachtung der Ausgestaltung von Transfer-und Steuersystemen macht diese Unterscheidung Sinn, da fur die drei betrachteten Gruppen prinzipiell sehr unterschiedliche Bedingungen herrschen können (hierauf wird noch näher in Abschnitt 3.6 eingegangen). Hier wird aber der Begriff Armutsfalle als Oberbegriff für diese unterschiedlichen Konstellationen verwendet.

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  3. Esping-Andersen macht jedoch auch deutlich, dass Dekommodifizierung nicht auf die Verringerung von Erwerbstätigkeit angelegt sein kann. Dies wird vor allem bei der Beschreibung des sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaatsregimes deutlich: „Perhaps the most salient characteristic of the social democratic regime is its fusion of welfare and work. It is at once genuinely committed to a full-employment guarantee, and entirely dependent on its attainment. On the one side, the right to work has equal status to the right of income protection. On the other side, the enormous costs of maintaining a solidaristic, universalistic, and de-commodifiymg welfare system means that it must minimize social problems and maximize revenue income. This is obviously best done with most people working, and the fewest possibly living off of social transfers“ (Esping-Andersen 1990: 28). Em Weg, diesen Widerspruch zu bewältigen, ist die Förderung der öffentlichen Arbeitsnachfrage, z.B. im Bereich sozialer Dienstleistungen, die gleichzeitig durch die öffentliche Bereitstellung von Kinderbetreuung und Pflege von älteren Menschen Erwerbsrestriktionen insbesondere von Frauen mildern und so wieder ein hohes Niveau an Erwerbstätigkeit sichern. Allerdings ist auch Esping-Andersen pessimistisch, was die derzeitige Vereinbarkeit von Vollerwerbstätigkeit und wirtschaftlichem Wachstum angeht (vgl. Esping-Andersen 1990: 164, 1999).

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  4. Hierzu sind auch Erwerbsunfähigkeitsrenten zu rechnen, deren potenzieller Kreis von Anspruchsbe-rechtigten häufig nicht eindeutig abgegrenzt werden kann und die u.a. in südeuropäischen Ländern als funktionales Äquivalent für ein nicht ausreichendes System der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung diskutiert werden (vgl. Ferrera 1996, Trifiletti 1999, Schmidt/Sevak 2004).

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  5. Esping-Andersen (1999: 51) verweist dagegen auf Saraceno (1997), die wiederum McLaughlin und Glendinning (1994) zitiert.

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  6. Die Definition von McLaughlin und Glendinning (1994: 65) lautet: „Defamilisation is constituted by those provisions and practices which vary the extent to which well-being is dependent on’ our’ relation to the (partriarchal) family“.

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  7. Die Idee einer Entfamilisierung wird auch von Esping-Andersen deutlich abgelehnt: „Defamilialism does not imply’ anti-family’; on the contrary it refers to the degree to which households’ welfare and caring responsibilities are relaxed — either via welfare state provision, or via market provision“ (Esping-Andersen 1999: 51).

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  8. Und das in allen Wohlfahrtsstaaten bis weit in die 1960er Jahre, in vielen deutlich länger, als Standard vorausgesetzt wurde. Vgl. dazu folgendes Zitat aus dem Beveridge Report, wo diese Arbeitsteilung als Grundlage für Wohlfahrtsstaaten gesehen wird: „[T]he great majority of married women must be regarded as occupied with work which is vital though unpaid, without which their husbands could not do their paid work, and without which the nation could not continue“ (Beverdige 1942: 49, zitiert nach Esping-Andersen 1999: 45).

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  9. Neben dem Einfluss des Steuersystems wären noch weitere Aspekte zu nennen, wie beispielsweise die Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern in der Krankenversicherung von Erwerbstätigen (vgl. Dingeldey 1999, 2000).

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  10. Tatsächlich sind die intergenerationalen Einkommensunterschiede (gemessen am Haushaltseinkommen) in südeuropäischen Ländern weitaus weniger stark ausgeprägt als insbesondere in den skandinavischen Ländern (Vogel 1997). Dieses Ergebnis erscheint aufgrund der schlechten Arbeitsmarktchancen von jungen Erwachsenen in Südeuropa zunächst widersinnig. Es erklärt sich aber daraus, dass, während in Nordeuropa auch junge Geringverdiener in einem eigenen Haushalt leben und somit zur mtergenerationalen Einkommensungleichheit beitragen, diese Gruppe in Südeuropa mit ihren Eltern zusammenlebt und Einkommensunterschiede im Haushaltskontext ausgeglichen werden. Ein ähnlicher Zusammenhang zeigt sich für Rentner und das Zusammenleben mit ihren Kindern.

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  11. Allerdings wird darauf verwiesen, dass dieser Zusammenhang durchaus auch vom Ausmaß an Zentralisierung beeinflusst wird. Deutlich wird dies bei Betrachtung der Tarifbindung, dem Anteil der Beschäftigten, die einem Tarifvertrag unterliegen. In den meisten Ländern liegt die Tarifbindung weit über dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Weiter wird argumentiert, dass ein sinkender gewerkschaftlichen Organisationsgrad insbesondere in dezentralen Verhandlungssystemen zu einem Rückgang der Tarifbindung führt, der bei höherer Zentralisierung nicht zu beobachten ist (vgl. Lucifora 2000: 13). So ist auch zu erklären, dass beispielsweise in Frankreich, wo nur sehr wenige Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind (1994: 9%, zum Vergleich USA: 16%, Deutschland: 29%, Schweden: 91%), die Tarifabdeckung trotzdem mit 95% höher liegt als in den meisten anderen Ländern (USA: 18%, Deutschland: 92%, Schweden: 89%, alle Angaben aus OECD 1997: 71).

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  12. Eine Betrachtung von Einzeldimensionen findet sich auch in anderen Arbeiten, allerdings häufig ohne dabei auf den Begriff Korporatismus zu verzichten. Teulings und Hartog weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Maße für Korporatismus und Zentralisierung häufig ähnliche Ergebnisse erzielen, dass die konzeptionelle Trennung beider Konzepte trotzdem sinnvoll ist: „Conceptually, it may be useful to maintain a distinction between centralization and corporatism. Centralization defines the aggregation level of bargaining, corporatism adds interaction and coordination with and through the government“ (Teulings/ Hartog 1997: 31).

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  13. Ergebnisse zum Einfluss von Lohnverhandlungssystemen auf geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit finden sich bei Teulings und Hartog (1997: 43f), die allerdings eine Korporatismusskala und keine Zentralisierungsskala als erklärende Variable verwenden. Weniger eindeutig fallen Ergebnisse zum Einfluss auf qualifikationsspezifische Lohndifferentiale aus. Tendenziell verringern sich in stärker korporatistisch angelegten Systemen auch die Lohndifferentiale nach Bildung. Allerdings finden Teulings und Hartog hier auch Ausreißer, die diesem Ergebnis entgegenstehen.

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  14. Eine Reihe von Studien hat für Deutschland gezeigt, dass ein Großteil der Subventionen an Erwerbstätige fließt, die in nicht-armen Haushalten leben, da andere Haushaltsmitglieder weitere Einkommen beisteuern (vgl. Becker 2000, Hauser/Becker 2001, Schupp et al. 1999, Buslei/Steiner 2000). Unter dem Gesichtpunkt der Armutsbekämpfung werden Lohnsubventionen daher in den meisten Studien als ineffizient beschrieben.

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  15. Vgl. O’Donoghue/ Utili 2000 für Simulationsrechnungen zur Einführung eines EITC-ähnlichen Programms in verschiedenen europäischen Ländern.

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  16. Millar oder Warman (1996: 47) merken aber an, dass in den Ländern des konservativen Regimes die Pflegeverpflichtung der Familie i.d.R. nicht auf rechtlichem Wege eingefordert wird.

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  17. Dargestellt sind Werte eines Gesamtindizes, der den Kündigungsschutz bei regulärer Beschäftigung, die Bedingungen für befristete Beschäftigung und Kollektiventlassungen berücksichtigt (vgl. OECD 2004c: 102ff). Niedrige Indexwerte weisen auf einen geringen Kündigungsschutz hin. Die Variation innerhalb der hier betrachteten Länder ist hoch. Portugal ist unter den von der OECD betrachteten Ländern das Land mit dem zweithöchsten Indexwert (nach der Türkei). Großbritannien weist den zweitniedrigsten Wert auf (vor den USA).

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  18. Zunehmend seltener ausgesprochene Allgemeinverbindlichkeitserklärungen werden — neben einem Rückgang der Organisiertheit der Arbeitgeber — insbesondere in Deutschland als Ursache für die rückläufige Tarifbindung diskutiert (vgl. Bispinck 2004).

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(2007). Institutionelle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. In: Armut von Erwerbstätigen in europäischen Wohlfahrtsstaaten. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90853-3_3

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