Zusammenfassung
Verhielee es sich in der Tat so, wie KANT es noch meinte, als er den oft zitierten Satz schrieb, daß die Logik seit ARISTOTELES „keinen Schrier vorwarts hat tun konnen, und also allem Ansehen nach geschlossen und voll endet zu sein scheint“,2 dann wären nähere Angaben über die diesen Erorterungen zugrunde gelegte Logik überflüssig. Dieser Meinung scheint man denn auch im groBen und ganzen in der Rechtswissenschaft bisher gewesen zu sein, Dadurch erklarr es sich wohl, daf man — von wenigen Ausnahmen abgesehen — über das Gebiet der juristischen Logik schnell hinweggehen zu konnen glaubt, weil es sich bei diesem Gebiet angeblich urn eine abgeschlossene „erledigte“ Materie handelt.
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© 1958 Springer-Verlag OHG . Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Klug, U. (1958). Die den folgenden Untersuchungen zugrunde gelegte Logik-Theorie und die axiomatische Methode. In: Juristische Logik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49943-2_3
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