Zusammenfassung
Im Jahr 1987 wurde das 2. Verstaatlichungsgesetz 1947, Grundlage und Auftrag der Verbundgesellschaft und der gesamten Bundeselektrizitätswirtschaft, novelliert. Unter Beibehaltung des Funktionsprinzips wurde aus dem Treuhandkonzern ein Eigentümerkonzern. Die Verbundgesellschaft kaufte der Republik deren Anteile an den Sondergesellschaften zu einem Preis von 6 Milliarden Schilling ab. Gleichzeitig mit dieser Novelle zum 2. Verstaatlichungsgesetz hat der Eigentümer der Verbundgesellschaft, die Republik Österreich, beschlossen, bis zu 49 Prozent seiner Anteile an der Verbundgesellschaft zu veräußern. Das bedeutet, daß vom derzeitigen Grundkapital im Ausmaß von 3,078 Milliarden Schilling knapp die Hälfte, also rund 1,5 Milliarden Schilling Nominale oder 15 Millionen Aktien mit einem Nominale von 100 Schilling am in- und ausländischen Aktienmarkt angeboten wurden. Der Preis der Aktie betrug schließlich 365 Schilling. Der Verlauf und der Erfolg dieser größten Aktienemission, die es je in Österreich gegeben hat, darf als bekannt vorausgesetzt werden.
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Fremuth, W. (1993). Folgen der Privatisierung für die Unternehmensführung der Verbundgesellschaft. In: Hofmann, M., Zapotoczky, K., Strunz, H. (eds) Gestaltung öffentlicher Verwaltungen. Management Forum. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52077-8_19
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