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Steuerung und Entscheidung, deviante Strukturierung und Selbstkorrumpierung im Vorfeld affektiv akzentuierter Delikte

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Affektdelikte

Zusammenfassung

Die unlängst von Frisch nach einer gründlichen Analyse von Rechtsprechung und neueren dogmatischen Positionen gezogene Bilanz1 läßt unter Beachtung des Koinzidenzprinzips bei „Affekttaten“, die im Zustand aufgehobener oder erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit begangen worden waren, kaum noch Raum für die in erster Linie über den vermeidbaren Verbotsirrtum und die actio libera in causa-bei Behrendt die actio libera in omittendo - entwickelten Vorverschuldenskonstruktionen.2 Die Entscheidung BGHSt 35,143-148, die für die Versagung einer Strafmilderung nach §§ 21,491 St GB voraussetzt,daß der Täter nicht nur unter den konkreten Umständen den Affektaufbau verhindern, sondern auch die Folgen des Affektdurchbruchs vorhersehen konnte, bekräftigte den zuvor schon eher restriktiven Standpunkt der Strafrechtswissenschaft. Man suche, so Frisch, die für die bisherige Rechtsprechung charakteristische Betonung des Ausnahmecharakters des unverschuldeten Affekts vergeblich in der vorstehenden Entscheidung. Bei vorhandener Einschränkung der Schuldfähigkeit im Tatzeitpunkt sehe der BGH jetzt im Ausschluß der Schuldminderung den legitimations- und begründungsbedürfigen Ausnahmefall. 3 Daher die Mahnung, zur Vermeidung einer inflationären Anwendung der § § 20,21 St GB in Affektfällen den Schwellenwert der für die Exkulpation und – insbesondere auch - die Privilegierung ausreichenden Affekte nicht zu niedrig anzusetzen, dafürnicht schon jeden mehr oder weniger starken Erregungszustand ausreichen zu lassen und überdies die Frage der Vermeidbarkeit sorgfältig zu prüfen.4 Der empfohlenen Zurückhaltung steht freilich entgegen, daß die „Affektfälle“ aus der derzeit von Strafrechtswissenschaftlern bevorzugten Sicht generell zur Privilegierung tendieren.

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© 1993 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Janzarik, W. (1993). Steuerung und Entscheidung, deviante Strukturierung und Selbstkorrumpierung im Vorfeld affektiv akzentuierter Delikte. In: Saß, H. (eds) Affektdelikte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-78514-6_4

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