Zusammenfassung
Wenn der Krankengymnastin ein Patient überwiesen wird, muß sie den Arzt fragen, welche Muskeln und in welcher Weise (Stromart, Lage der Elektroden) sie behandeln soll. Es ist aber zweckmäßig, wenn sie die gelähmten Muskeln bis zu einem gewissen Grade selbst ausfindig machen kann. Der zu Behan delnde wird, sofern eine Verletzung der oberen Gliedmaßen vorliegt, aufgefordert, nacheinander den Oberarm ( = Beweglichkeit im Schultergelenk), den Unterarm, die Hand und die Finger in verschiedenen Richtungen zu bewegen. Der Oberarm ist nach vorn, seitlich und nach hinten zu heben sowie einwärts und auswärts zu drehen; den Unterarm läßt man beugen und strecken, ebenso die Hand und die Finger, die außerdem zu spreizen und aneinander zu legen sind. Auch die Gegenstellung (Opposition) des Daumens ist zu prüfen. Ebenso läßt man, wenn eine Verletzung an den unteren Gliedmaßen vorhanden ist, nacheinander die Bewegungen des Oberschenkels, Unterschenkels, des Fußes sowie der Zehen ausführen. Gelingt eine Bewegung nicht oder nur unvollständig, so schließt man daraus auf die gelähmte Muskelgruppe. Allerdings ist auch darauf zu achten, ob nicht etwa eine Gelenkversteifung Ursache von Bewegungsstörungen ist.
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© 1949 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Duensing, F. (1949). Hinweise für die Feststellung der gelähmten Muskeln. In: Anleitung zur galvanischen und faradischen Behandlung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-85607-5_9
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