Zusammenfassung
Die Verletzungen der Kopfschwarte werden in der gleichen Weise behandelt wie sonstige Weichteilverletzungen: Nach Abrasieren der Haare in der Umgebung der Wunde und Jodpinselung der Haut werden die Wundränder bei frischen, nur wenige Stunden alten Wunden sorgfältig ausgeschnitten, dann folgt eine genaue Prüfung der inneren Wunde unter Einsetzen von scharfen Haken und Auseinanderziehen der Wundränder auf das Vorhandensein von Sprüngen oder Brüchen im Knochen und, wenn solche nicht vorhanden sind, die Naht der Wunde. Die Nähte sollen nicht eng angelegt werden, um der etwa sich ansammelnden Wundflüssigkeit die Möglichkeit zum Abfließen nach außen zu lassen. Bei den zahlreichen venösen Verbindungen zwischen der Außenfläche des Schädels und dem Schädelinneren und bei der Neigung der Kopfschwarteneiterungen, sich unbemerkt unter der behaarten Kopfhaut flächenhaft auszubreiten, ist sorgfältig darauf zu achten, daß jede Verhaltung von Wundsekret vermieden wird, damit sich äußere Entzündungsvorgänge nicht auf das Schädelinnere fortpflanzen. Bei älteren oder bei deutlich verschmutzten Wunden, auch bei Wunden mit schwerer Quetschung der Wundränder infolge besonders starker Gewalteinwirkung (Auto- oder Motorradunfälle, Maschinenverletzungen, Explosionen) soll die Wunde auch nach Ausschneiden ihrer Ränder offen bleiben, um der Entstehung schwerer Eiterungen vorzubeugen.
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Kirschner, M., Guleke, N., Kleinschmidt, O. (1935). Die Eingriffe bei Verletzungen des Hirnschädels und des Gehirnes. In: Allgemeine und Spezielle chirurgische Operationslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90910-8_3
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