Zusammenfassung
Lichtsignalanlagen dienen nach allgemeinem Verständnis der Erhöhung von Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte. Dabei wird unterstellt, daß ein Knotenpunkt schon von der baulichen Gestaltung her gewisse Mindestanforderungen an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit erfüllt, also auch ohne Lichtsignalanlagen,„funktioniert“. Im Falle einer Störung oder eines Ausfalls von Lichtsignalanlagen gilt eine eindeutige Verkehrsregelung durch die vorhandene Beschilderung oder die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Dies ist eine rechtliche und aufgrund der technischen Gegebenheiten notwendige Voraussetzung. Bis zu einer gewissen, von der Einzelsituation abhängigen Grenze soll diese Vorstellung einen sicheren, wenn auch nicht immer störungsfreien Verkehrsablauf ermöglichen. Die Erfahrungen im heutigen Großstadtverkehr beweisen jedoch, daß beim Ausfall von Lichtsignalanlagen einerseits die Anzahl der Verkehrsunfälle sprunghaft ansteigt und andererseits der Verkehr in ganzen Stadtteilen zusammenbrechen kann.
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Lapierre, R., Steierwald, G. (1988). Sicherheitsphilosophie der Lichtsignalsteuerung. In: Lapierre, R., Steierwald, G. (eds) Verkehrsleittechnik für den Straßenverkehr. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93328-8_4
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