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Zusammenfassung

Bei der ersten Untersuchung wurden in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich Löhne für Bautischler (joiners; menuisiers) gewonnen. Bei der zweiten Untersuchung wurden die gleichen Angaben für die inzwischen verflossene Zeit nur in Großbritannien und Frankreich und außerdem Daten in Deutschland beschafft.

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Literatur

  1. Vgl. S. 79.

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  2. Im Betrieb A konnte ich die Löhne der Bautischler nur für 1891–1895 und 1900–1901 ausziehen. Sie wurden nur anmerkungsweise berücksichtigt. Für die Löhne der Bautischler in der Maschinenfabrik G vgl. das Kapitel,,Modelltischlerei“.

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  3. Für die Bautischler in der Maschinenfabrik O vgl. das Kapitel „Modelltischlerei“,

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  4. Der große Unterschied zwischen dem Durchschnittslohn der Zimmerer und dem der Bautischler in früherer Zeit ist nicht etwa darauf zurückzuführen, daß die Löhne der Zimmerer einem Baubetrieb, die der Tischler einer Bau- und Möbeltischlerei entstammen. In den Jahren 1891–1895 arbeiteten 45–67 Bautischler zusammen mit 42–87 Zimmerern in eben dem Baubetrieb A, auf den sich die obigen Angaben für Zimmerer beziehen. Während nun die Mehrzahl der Zimmerer 50–55 Pf. erhielt, bekam die große Masse der Bautischler stets nur 40 Pf. Der Durchschnittslohn der Bautischler betrug hier in den 5 Jahren: 41.6, 42.5, 42.5, 42.9, 43.9 Pf., war also von dem der Bautischler in der Bau- und Möbeltischlerei nicht wesentlich verschieden und blieb hinter dem der Zimmerer um 17 bis 26 % zurück.

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  5. Der Betrieb M beschäftigte 1878–1881 jeweils 1 Tischler. Er erhielt 25.0, 26.7, 25.0 und 25.0 Pf.

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  6. Der Lohn betrug im Betrieb G 1870–1874: 40.0 Pf., 1875–1881: 43.6 Pf., 1882–1897: 50.9 Pf., 1898–1901: 58.2 Pf., 1902: 61.0 Pf., 1903: 68.6 Pf., im Betrieb L 1870–1874: 44.0 Pf., 1875–1879: 48.0 Pf., 1880–1903: 56.0 Pf.

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  7. Ebenso 1878–1881.

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  8. In dem Baubetrieb (A) war der Durchschnittslohn der Bautischler 1891 bis 1895 bei gleicher Arbeitszeit um 17–26% niedriger als für die Zimmerer.

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  9. Der Lohn betrug im Betrieb C 1870–1874: 4.40 M., 1875–1881: 4.80 M., 1882–1897: 5.60 M., 1898–1902: 6.40 M., 1903: 7.20 M., im Betrieb L 1870–1874: 4.40 M., 1875–1879: 4.80 M.. 1880–1903: 5.60 M.

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  10. Die Maschinenarbeiter sind in den Lohnbüchern teils als „Maschinenarbeiter“, teils als „Bandsäger“, „Hobler“ oder „Fräser“ bezeichnet; eine Unterscheidung hat bei der Verarbeitung nicht stattgefunden.

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  11. Die Firma hat 5/7– 5/6 der Möbeltischler als „Möbeltischler“, den Rest als „Kunsttischler“ bezeichnet; eine Unterscheidung hat bei der Verarbeitung nicht stattgefunden.

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  12. Außerdem habe ich in diesem Betrieb die Löhne der Handlanger für 1882–1903 ausgezogen; sie sind anmerkungsweise berücksichtigt worden.

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  13. Der Lohn betrug im Betrieb M 1870–1877: 48 Pf., 1878–1888: 60 Pf., 1889–1903: 68Pf., im Betrieb N 1870–1882: 60 Pf., 1883–1896: 64 Pf., 1897 bis 1903: 72 Pf.

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  14. Aus Lüttich liegen Angaben nur für 3–4 Tischler vor. Sie erhielten 1870 bis 1891 durchweg 25.5 Pf., 1892–1899: zwei 25.5 Pf., einer 29.1 Pf., 1900–1903: zwei 27.3 Pf., einer 30.9 Pf.

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  15. Die Gliederung fehlt für Evansville und Dubuque.

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  16. Der Lohn betrug im Betrieb M 1870–1877: 4.80 M., 1878–1888: 6.00 M., 1889–1903: 6.80 M., im Betrieb N 1870–1882: 6.00 M., 1883–1896: 6.40 M., 1897–1903: 7.20 M.

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  17. Der Stundenlohn betrug 1870–1877 im Sommer 48.0, im Winter 53.3 Pf., 1878–1888 im Sommer 60.0, im Winter 66.7 Pf., 1889–1903 durchweg 80.0 Pf.

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  18. Der Durchschnittslohn betrug 1883: 25.0 Pf., 1885–1889: 26.2, 28.3, 30.0, 30.8, 31.7 Pf.

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  19. Demgegenüber entwickelte sich der durchschnittliche Stundenlohn der 1–8 in demselben Betrieb beschäftigten Handlanger folgendermaßen: 1882–1883: 25.0 Pf., 1884–1885: 26.7 Pf., 1886: 27.2 Pf., 1887: 24.6 Pf., 1888: 25.8 Pf., 1889: 25.0 Pf., 1890–1891: 24.6 Pf., 1892: 22.8 Pf., 1893: 23.1 Pf., 1894–1895: 22.9 Pf., 1896: 22.8 Pf., 1897–1899: 26.2 Pf., 1900: 27.4Pf., 1901:27.1 Pf., 1902–1903: 27.4Pf. Ihr Lohn sank also von 24½—27 Pf. im Jahrzehnt 1882–1891 auf 23 Pf. im Jahrfünft 1892–1896 und stieg dann auf 26–27½ Pf. in den Jahren 1897–1903. Während er 1883 und 1885 noch reichlich ebenso hoch war wie der der Maschinenarbeiter, blieb er in der Folgezeit bis zu 36% dahinter zurück.

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  20. Die Arbeitszeit der in demselben Betrieb beschäftigten Handlanger war bis 1895 die gleiche; 1896 betrug sie täglich 11, wöchentlich 66 Std., 1897–1903 abermals täglich 10, wöchentlich 60 Std.

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  21. Von einer tabellarischen Wiedergabe der Lohngliederung ist wegen der Kleinheit der Zahlen Abstand genommen worden.

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  22. Für die Handlanger betrug 1882–1903 bei fast durchweg gleichbleibender Arbeitszeit der Mindestlohn 2.17–2.67 M., der Höchstlohn 2.50–3.17 M., der Mittellohn 2.17–2.80 M. Der Durchschnittslohn betrug 2.28–2.74 M.; er war bei gleicher Arbeitszeit wie für die Maschinenarbeiter 1883 und 1885 etwa ebenso hoch, 1886–1895 bis zu 33% niedriger, 1896–1903 bei um 7–15% längerer Arbeitszeit um 19–27 % niedriger.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Kuczynski, R. (1913). Holzverarbeitungsgewerbe. In: Arbeitslohn und Arbeitszeit in Europa und Amerika 1870–1909. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99279-7_4

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