Zusammenfassung
Der Absatz der Ruhrkohle war um die Mitte des vorigen Jahrhunderts noch überwiegend auf den örtlichen Markt beschränkt. 1851 wurden noch 45,5 Prozent der Förderung mit Landfuhre abgesetzt, 26,6 Prozent benutzten den Wasserweg der Ruhr, und nur 24,9 vom Hundert wurden auf der Eisenbahn versandt. Nach der Entwicklung des Eisenbahnwesens im Ruhrgebiet änderte sich das Bild jedoch vollständig. Im Jahr 1860 wurden auf der Eisenbahn bereits 55,1 Prozent mit Landfuhre und auf der Ruhr nur noch 20,7 und 16,7 Prozent versandt, neben einem Zechenselbstverbrauch von 7,5 vom Hundert.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Adolph, E. (1927). Entwicklung der Ruhrkohlentarife im besonderen. In: Ruhrkohlenbergbau, Transportwesen und Eisenbahntarifpolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99708-2_4
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