Zusammenfassung
Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Krediten für nicht kaufmännisch tätige Privatpersonen ist kein Anlass zur Kritik sondern entspricht vernünftigen Zielen des Verbraucherschutzes. Seine Ratio besteht nicht nur und nicht einmal in erster Linie darin, den Verbraucher vor Überrumpelung oder falscher Beratung zu schützen. Vielmehr ermöglicht die Einräumung einer „cool off“-Periode dem Kreditnehmer, spontane und impulsive Geschäfte, die nicht im Einklang mit seinen langfristigen Interessen stehen, zu überdenken und innerhalb einer vernünftigen Frist von 14 Tagen rückabwickeln zu können. Dies gilt für Hypothekenkredite ebenso wie für Ratenkredite zur Finanzierung von Urlaubsreisen oder langlebigen Konsumgütern. Diese Schutznorm für den Verbraucher steht völlig im Einklang mit neueren verhaltensökonomischen Erkenntnissen, wonach spontane und impulsive Handlungen oft von langfristigen orientierten, rationaleren Entscheidungen abweichen und daher manchmal bereut werden. Rechtspolitisch ist diese Weiterentwicklung des Vertragsrechts zu begrüßen, denn sie führt zu einer höheren Quote von Verträgen, die im langfristigen und dauerhaften Interesse der Verbraucher liegen.
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Schäfer, HB. (2015). Wie ein gut gemeintes Rechtsinstitut zum ökonomischen Albtraum wird. In: Widerruf bei Hypothekenkrediten. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-07573-6_2
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