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Schulhausbau in Zürich von 1860 bis 1920 – zwischen Expertenherrschaft und öffentlicher Kontrolle

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Gemeinden in der Schul-Governance der Schweiz

Part of the book series: Educational Governance ((EDUGOV,volume 31))

Zusammenfassung

Das Schulhaus steht in der Schweiz für die öffentliche Schule. Daraus stellt sich die Frage nach der lokalen Organisation des Schulhausbaus am Beispiel unterschiedlicher Gemeinden des Kantons Zürich zwischen 1860 und 1920. Der Vergleich ausgewählter Schulhäuser ermöglicht die Analyse der Funktionsweise der Behörden hinsichtlich der Machtverhältnisse zwischen den Akteuren, der Rolle der Experten und der Kompetenzverteilung sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Governance-Perspektive. Der Beitrag zeigt, inwiefern sich Bürokratisierungs- und Professionalisierungsprozesse der Schulhausbautätigkeit der Gemeinden auf das Verhalten der Akteure auswirken und ob der konkrete Schulhausbau öffentlich-demokratisch beaufsichtigt oder hingegen professionell geführt wurde.

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Notes

  1. 1.

    Erziehungsräte sind kantonale Behörden, die mit der Aufsicht über die Schulen betraut sind. Der Ursprung dieser Behörden liegt in der Helvetischen Republik, als das Schulsystem der Schweiz zentralistisch geregelt werden sollte. Einige Kantone institutionalisierten nach dem Untergang der Helvetischen Republik die Erziehungsräte in ihren Schulgesetzen.

  2. 2.

    Die Schulpflegen sind lokale Behörden, denen die Aufsicht der Schulen vor Ort obliegt.

  3. 3.

    Die Schulsynode ist die ständische Organisation der Lehrerschaft, deren rechtliche Grundlage in der Kantonsverfassung von 1831 und dem Schulgesetz von 1832 bzw. von 1859 definiert ist.

  4. 4.

    Für eine ausführlichere Kritik dieser Annahmen s. Helfenberger 2013, S. 41–46.

  5. 5.

    Der Begriff „Schulhausbauprozess“ ist hier gewählt, um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass es sich nicht um den Bau selbst handelt, sondern um den Zeitraum von der Idee eines neuen Schulgebäudes bis zu dessen Vollendung. Ein solcher Prozess impliziert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure mit unterschiedlichen Interessen und Legitimationen.

  6. 6.

    Die erste verbindliche Regelung des Schulhausbaus in der Schweiz war die Anleitung über die Erbauung von Schulhäusern des Kantons Zürich von 1835. Zur Genese der Anleitung s. Helfenberger 2013, S. 61–88. Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts setzten sich Richtlinien und Verordnungen für den Schulhausbau auch in anderen Kantonen durch. Solche Verordnungen waren so lange relevant, als die Kantone Staatsbeiträge für Schulhausbauten leisteten. Die Kantone Bern und Zürich zum Beispiel haben die Verordnungen für den Schulhausbau aufgehoben, da sie zur Finanzierung nicht mehr beitragen.

  7. 7.

    André B. Tecklenburg hat die Zürcher Stadtverwaltung und die Beamtenschaft im Hinblick auf Bürokratisierung und Demokratisierung zwischen 1870 und 1914 untersucht. Mit der ersten Stadtvereinigung 1893 vermehrten und differenzierten sich die Verwaltungsabteilungen, und die Beamtenfunktionen wurden hierarchisiert. Er stellt einen Wandel von einer Honoratiorenverwaltung zur Einführung eines Direktorialsystems; die ehrenamtlich Tätigen wichen den besoldeten Fachleuten. Trotz gewisser Ähnlichkeiten mit deutschen Städten spricht er nicht von einer vollkommenen Bürokratisierung im Sinne Webers, weil gewisse Merkmale nicht gegeben sind (Tecklenburg 2009).

  8. 8.

    In der Stadt Zürich wird die Exekutive als Stadtrat und das Stadtparlament als Gemeinderat bezeichnet.

  9. 9.

    Der Bauvorstand ist der Stadtrat, der für das städtische Bauamt zuständig ist.

  10. 10.

    Karl Pestalozzi (1825–1891) absolvierte ein Ingenieurstudium in Karlsruhe und Wien und war Professor für Straßen-, Kanal- und Wasserbau am Eidgenössischen Polytechnikum in Zürich. Von 1854 bis 1883 war er Mitglied der städtischen Baukommission in Zürich. Als Stadtrat stand er 1861 bis 1865 dem Bauamt vor (Müller-Grieshaber 2013, o. S.).

  11. 11.

    Johannes Niggeler (1816–1887) absolvierte 1836 das Lehrerpatent am Lehrerseminar in Bern. Sein besonderes Engagement galt dem schulischen Turnunterricht und der Ausbildung von Turnlehrkräften. Er unterrichtete Turnen am Seminar in Münchenbuchsee, organisierte und leitete das Schulturnen in La Chaux-de-Fonds und Le Locle und unterrichtete dann an der Kantonsschule Zürich und am Lehrerseminar Küsnacht. Ab 1863, zurück in Bern, unterrichtete er an der Kantons- und der Hochschule und war Turninspektor für die Schulen diverser Stufen (Gerber 2008; [o. A.] 1876).

  12. 12.

    Die Verordnung des Regierungsrats betreffend die Erbauung der Schulhäuser von 1861 führte erstmals wenn auch als Empfehlung den Bau von Turngebäuden für die Schulen ein (Helfenberger 2013, S. 93–97), nachdem das Schulgesetz von 1859 Turnen als neues Unterrichtsfach vorschrieb. Dass es bei einer Empfehlung blieb, ist auf die Stellungnahmen der Bezirksschulpflegen zurückzuführen. Bei der Einführung des Turnens als Schulfach spielte in erster Linie das Militär eine entscheidende Rolle. Niggeler setzte sich für die Professionalisierung der Turnlehrer ein, die als organisierte Speziallehrer Normen für die Ausstattung von Turnhallen vorschlugen (Helfenberger 2013, S. 123–130).

  13. 13.

    Rudolf Alexander Pestalozzi-Wieser (1815–1895) trat 1850 in die Baufirma seines Schwiegervaters Heinrich Wieser-Balber ein. Er war bis 1884 Teilhaber der Firma, die 1891 von seinen Söhnen Ernst und Friedrich Otto auf Gebr. Pestalozzi umbenannt wurde (Renzen Communications 2013, S. 19).

  14. 14.

    Rudolf Heinrich Hofmeister (1814–1887) studierte in Zürich, Wien und Berlin. Vor und nach seiner Promotion an der Universität Zürich war er als Lehrer bzw. Professor an Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Stufen tätig. Unter anderem war er Lehrer und Rektor an der Bezirksschule in Lenzburg, Physiklehrer am Gymnasium und der Tierarzneischule, Physikprofessor der Industrieschule (1849–1885) und deren Rektor (ab 1869), PD bei der Gründung der Lehramtsschule an der Universität Zürich (1867) und ausserordentlicher Professor für Physik (1879) (Gantenbein 2005, o. S.).

  15. 15.

    Die Gesellschaft, heute Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), wurde mit dem Zweck gegründet, Kenntnisse der Architektur und der Ingenieurwissenschaften zu fördern. (Statuten der Gesellschaft Schweizerischer Ingenieure und Architekten 1837, § 1) Mit den neuen Statuten von 1877 und der Verabschiedung erster Honorarordnungen für architektonische Arbeiten wird der Verein zum Professionsverein zur Förderung des Berufsstandes und der Interessen seiner Mitglieder.

  16. 16.

    Zur Entwicklung des Schulhauses vom Nutz- zum Kunstbau und zur Kritik der Profession am Automatismus, Schulhäuser von den Bauämtern bauen zu lassen, s. Helfenberger 2013, S. 239–264.

  17. 17.

    Unter Amtszwang versteht man in der Schweiz die Pflicht, ein Amt, in das man gewählt wurde, ohne Verzichtsmöglichkeit zu übernehmen.

  18. 18.

    S. Verordnung vom 26.06.1861 § 16.

  19. 19.

    Ein ähnlicher Fall ist der Schulhausbau des Architekten Ferdinand Stadler von 1866 in Unterstrass. Die Gemeindeversammlung wählte hier eine vorwiegend aus Baumeistern bestehende Baukommission, deren Mitglieder auch einen Teil der Arbeiten selbst übernahmen. Damit war die Begleitung des Bauprozesses durch die Baukommission bereits teilweise professionalisiert. Das gilt nicht in gleichem Masse für die Dokumentation der Arbeit und das Verfahren. Die Baukommission genoss ein grosses Mass an Autonomie gegenüber der Schulgemeinde und der Schulpflege, ohne diese jedoch zu ignorieren (StadtAZH VI.US.C.45.1, S. 14).

  20. 20.

    Theodor Gohl (1844–1910) studierte Architektur am Eidgenössischen Polytechnikum Zürich bei Gottfried Semper. Er war ab 1875 Stadtbaumeister von Winterthur und 1880–1891 Kantonsbaumeister von St. Gallen. Danach war er Chefarchitekt und Adjunkt der Direktion der Eidgenössischen Bauten unter Arnold Flückiger in Bern tätig. Er entwarf unter anderem das heutige Bundesarchiv und die Eidgenössische Münzstätte in Bern (Fröhlich 2006, o. S.).

  21. 21.

    Hilarius Knobel (1830–1891) arbeitete 1859 bis 1862 als Architekt bei Ferdinand Stadler in Zürich. Danach arbeitete er selbstständig. Neben Wohnhäusern und Villen baute er Schulhäuser in Wiedikon, Aussersihl und Oberstrass (Feller-Vest 2008, o. S.).

  22. 22.

    Die beiden zweiten Preise gingen an die Projekte „Schwarzes Dreieck“ von J. Metzger und „Wiedikon“ von Zuppiger und Vaterlaus aus Riesbach. Den dritten Preis erhielt das Projekt „Quadrat im Kreis“ von H. A. Müller aus St. Gallen. Neben Solidität, Zweckmässigkeit, ein „gefälliges Äusseres“ und „möglichste Billigkeit“ soll das Preisgericht nach der Sonnenseite gerichtete, von links und rückwärts beleuchtete Schulzimmer und eine symmetrische Anlage verlangt haben (SBZ 15/1890, 12, S. 71).

  23. 23.

    Die Stimmberechtigten wandten sich an die Bezirksschulpflege mit dem Anliegen, die Platzbewilligung zu verweigern. Mit zwölf gegen zwei Stimmen wird mit der Begründung dagegen gestimmt, der Bauplatz entspreche dem Gesetz und der grossen Mehrheit der Bevölkerung; auch finanzielle Gründe sprächen dafür (StadtAZH VI.WD.C.46.2, S. 1).

  24. 24.

    Arnold Geiser (1844–1909) studierte Architektur bei Gottfried Semper am Eidgenössischen Polytechnikum in Zürich. Anschliessend arbeitete er im Hochbauamt der Stadt Zürich, wo er 1875 das Amt des Stadtbaumeister übernahm; als solcher baute er etliche städtische Gebäude, unter anderem das Schulhaus Bühl (1898–1901). Geiser war Mitglied des Zentralkomitees für die Schweizerische Landesausstellung von 1883 und Preisrichter bei Architekturwettbewerben (Weibel 2005, o. S.).

  25. 25.

    Die Zentralschulpflege existierte in Zürich von 1892 bis 2006. Sie hatte die Funktion, zwischen Schulbehörden und Stadt- und Gemeinderat zu vermitteln. Sie wurde von der Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten als oberste Schulbehörde der Stadtverwaltung abgelöst.

  26. 26.

    Das Schulwesen in der Stadt Zürich ist in sieben Schulkreise eingeteilt, die je für mehrere Schulen zuständig sind. Für jeden Schulkreis ist eine Kreisschulpflege zuständig.

  27. 27.

    Friedrich Erismann (1842–1915) studierte Medizin in Zürich, Würzburg und Prag. Er promovierte an der Universität Zürich und spezialisierte sich auf Ophthalmologie in Heidelberg, Wien und Berlin. Als Augenarzt war er ab 1869 in St. Petersburg tätig. 1872 bis 1874 absolvierte er eine Ausbildung in Hygiene an den Universitäten Zürich und München. Von 1901 bis 1915 war er Mitglied des Zürcher Stadtrats und Vorstand des Gesundheitswesens. Ferner war er Mitglied von Schulpflegebehörden (Bürgi 2005, o. S.).

  28. 28.

    Zum einen wurden europaweit Massenuntersuchungen von Schulkindern unternommen, die beweisen sollten, dass der Schulbesuch der Gesundheit der Kinder schade. Daraus folgte die Forderung der Ärzte, die Gesundheit der Schulkinder systematisch von dazu bestimmten Ärzten zu überwachen und amtliche Schulärzte zu institutionalisieren (Hofmann 2008, S. 202–204).

  29. 29.

    Der Schulvorstand ist das Mitglied der Stadtexekutive, das für das Schulwesen zuständig ist.

  30. 30.

    Das Bauamt I ist für den Hochbau, das Bauamt II für den Tiefbau zuständig.

  31. 31.

    Gustav Gull (1858–1942) studierte Architektur am Eidgenössischen Polytechnikum in Zürich und an der Ecole des Arts Décoratifs in Genf. Von 1895 bis 1900 war er als Stadtbaumeister in Zürich tätig und prägte mit seinen öffentlichen Bauten das Zürcher Stadtbild. Anschließend war er Professor für Architektur an der ETH Zürich. Sein Baustil entwickelt sich vom Stil der Neurenaissance zum Heimatstil und Neobarock. Wichtiger Bestandteil seines Bauens waren auch Bauplastik und Wandmalerei (Crettaz-Stürzel 2006, o. S.).

  32. 32.

    Der Pavillonbau wird hier vorwiegend aus hygienischer und ästhetischer Perspektive diskutiert, die pädagogische erscheint zweitrangig. Soweit ist dies nicht erstaunlich, stammt ja die Idee der Pavillonanlage für Schulgebäude aus der Hygienebewegung (Helfenberger 2013, S. 155–164). Pädagogische Vorteile der Pavillonanlage werden erst mit dem Aufkommen des Heimatschutzes ohne weitere Erläuterung behauptet, als Berner Reformpädagogen für den Heimatschutz aktiv werden und die Wertvorstellungen des Heimatschutzes unter die Lehrerschaft verbreiten wollen (Helfenberger 2013, S. 207–220).

  33. 33.

    Emil Klöti (1877–1963) war als Jurist in der Verwaltung tätig; zuerst war er Sekretär des kantonalen Steueramtes und dann der Baudirektion in Zürich. Als Zürcher Stadtrat war er 1910 Vorsteher des Bauwesens I. 1928 bis 1942 war er Stadtpräsident von Zürich. Klöti war Mitglied der SP (Sozialdemokratische Partei) und des VPOD (Verband des Personals Öffentlicher Dienste), später Kantons-, National- und Ständerat, Ersatzrichter des Kassationsgerichts und Bundesrichter. Er hatte zahlreiche Verwaltungsratsmandate inne. Als Bauvorstand setzte er sich für Grünflächen und für den kommunalen und den genossenschaftlichen Wohnungsbau in der Stadt ein. Klöti gilt als Pionier der Regionalplanung und als Wegbereiter der zweiten Eingemeindung von 1934 (Bürgi 2007, o. S.).

  34. 34.

    Adolf Kraft (1861–1928) studierte Medizin in Strassburg, Heidelberg und Zürich. 1887 legte er das Staatsexamen ab und die Promotion erfolgte in 1891. Er war in verschiedenen Schweizer Städten als Arzt tätig, bevor er 1898 nebenamtlicher Schularzt in Wetzikon (Zürich) wurde. In Zürich war er von 1901 bis 1905 Stadtarztassistent mit Schularztfunktion. Kraft war in der Schulhygienebewegung aktiv (Bürgi 2008, o. S.).

  35. 35.

    Verordnung betreffend das Volksschulwesen vom Erziehungsrat erlassen am 31. März 1900, genehmigt vom Regierungsrat am 7. April 1900. Die 1890 noch selbstständige Verordnung des Regierungsrats betreffend Schulhausbau und Schulgesundheitspflege vom 31. Dezember 1890 wurde mit der Revision von 1900 in die allgemeine Schulverordnung ohne wesentliche inhaltliche Veränderungen integriert.

  36. 36.

    Hermann Fietz (1869–1931) engagierte sich für den Heimatschutz. Aus der Sicht der Schweizerischen Vereinigung für Heimatschutz verlieh er der Stellung des Kantonsbaumeisters ein hohes Ansehen, was auch dem Heimatschutz zugut kam („Kantonsbaumeister Hermann Fietz“ 1931).

Quellen

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Helfenberger, M. (2016). Schulhausbau in Zürich von 1860 bis 1920 – zwischen Expertenherrschaft und öffentlicher Kontrolle. In: Hangartner, J., Heinzer, M. (eds) Gemeinden in der Schul-Governance der Schweiz. Educational Governance, vol 31. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13092-3_10

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