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Sicherung gegen Forderungsausfälle

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Erfolgreiches Forderungsmanagement
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Notes

  1. 1.

    Der Autor kann für die Aussagen in diesem Absatz keine umfassende Gewähr geben, da die Versicherer jederzeit frei sind, das Versicherungsangebot/den Versicherungsschutz grundsätzlich oder auch im einzelnen Vertragsfall auszuweiten oder einzuschränken. Es ist nicht möglich, ständig einen vollständigen Überblick zu behalten.

  2. 2.

    Forderungsausfälle bis zu 1 Mio. € sind damit abgesichert. Bei einer unterstellten Ausfallquote von 3 % der Forderungen entspräche das einem Forderungsbestand von etwa 30 Mio. €. Eine durchschnittliche Forderungslaufzeit von 36 Tagen unterstellt, würde das wiederum einem Umsatz von ungefähr 300 Mio. € entsprechen.

  3. 3.

    Die Schilderungen in diesem Abschnitt basieren auf Informationen der TCRe (Trade Credit Re) in Köln, einer Tochtergesellschaft der belgischen TRADE CREDIT Re Insurance Company sa/nv. TCRe bietet nach den Erfahrungen des Autors das konsequenteste und flexibelste Angebot einer XL‐Versicherung in Deutschland und lebt einen spürbar kundenorientierten Serviceansatz. Nach Kenntnis des Autors bieten in Deutschland ebenfalls die AIG, die Coface Deutschland und Euler‐Hermes eigene Excess‐of‐Loss‐Policen an. Mittlerweile gehört Trade Credit zu Credendo. Credendo ist eine europäische Kreditversicherungsgruppe, die in allen Bereichen der Warenkreditversicherung und der Versicherung von politischen Risiken tätig ist.

  4. 4.

    Der Begriff Risiko wird hier nicht als Synonym für die Ausfallwahrscheinlichkeit verwendet, sondern steht für die Höhe des möglichen Schadens, der sich aus der Höhe der vergebenen Kreditlimite ergibt.

  5. 5.

    Falls im Unternehmen eine Kreditrichtlinie und ein entsprechendes Handbuch existieren, ist dies schnell und einfach zu leisten. Falls nicht, sind die gegenwärtig praktizierten Verfahrensweisen zusammenzustellen.

  6. 6.

    Das Produkt von Marsh und Zurich ist wohl tendenziell eher eine „verkappte“ WKV‐Police: Es scheint einen recht hohen Selbstprüfungsbereich zu geben. Die Top‐Risiken müssen scheinbar allerdings vom Versicherer geprüft werden. Da die Top‐Risiken das Kernrisiko darstellen, besteht die Gefahr, dass diese nicht voll oder gar nicht gezeichnet beziehungsweise in der Laufzeit reduziert werden.

  7. 7.

    Eine überschaubare Höhe ist ein Betrag, den ein gut verdienender Geschäftsführer oder ein Firmeninhaber aufbringen kann, ohne seine private Existenz ernsthaft zu gefährden. Je nach Größe des betreffenden Unternehmens sind das nach Erfahrung des Autors Beträge bis zu 20.000 €.

  8. 8.

    Hier wird bewusst von zusätzlichen Sicherheiten gesprochen, weil im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die Forderungen gegen ausländische Kunden natürlich auch in einer Warenkredit‑ oder einer Excess‐of‐Loss Versicherung abgesichert werden können.

  9. 9.

    Die Ausführungen zu den Sicherheiten im Export basieren weitgehend auf einer unveröffentlichten Zusammenstellung von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Voller.

  10. 10.

    Zu diesen rechtswidrigen Taten in Absatz 1 gehören: viele banden‑ und gewerbsmäßigen Vergehen, alle Verbrechen und Drogendelikte, aber auch Steuerhinterziehung, Produktpiraterie oder Insider‐Handel.

  11. 11.

    PEP sind nach dem Verständnis des GwG natürliche Personen, die ein wichtiges Amt ausüben und nicht im Inland ansässig sind (wohnen). Zum Glück fällt unter diese Regelung nicht jeder Provinzpolitiker, so wichtig er sich auch halten mag. Es betrifft lediglich Inhaber von hohen Ämtern (in der Regel auf Ebene des jeweiligen Staates) und deren nahe Angehörige sowie Personen, die bekanntermaßen den PEP nahestehen. Die Vorschriften gelten noch ein Jahr, nachdem die betreffende Person die Funktion nicht mehr innehat.

  12. 12.

    Der Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM) hat bereits vor geraumer Zeit geraten: „(Identitäts‑)Betrug: Überprüfen Sie die Identität jedes neuen Kunden, um sicher zu wissen, mit wem Sie es (wirklich) zu tun haben. Das derzeitige wirtschaftliche Klima hat das Betrugsrisiko vergrößert. Negative Folgen sind nicht nur der Verlust von Zeit, Waren oder Geld. Auch dem Firmenruf droht Schaden, womöglich wird sogar der Wert der Marke in Mitleidenschaft gezogen.“ (Verein für Credit Management e. V. o. A., Regel 49).

  13. 13.

    In Baden Württemberg sind die Regierungspräsidien für „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ zuständig.

  14. 14.

    Die Ausführungen in diesem Buch sind keine juristische Beratung und ersetzen diese vor allem nicht!

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Müller, R.H. (2018). Sicherung gegen Forderungsausfälle. In: Erfolgreiches Forderungsmanagement. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17849-9_5

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-17848-2

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