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Inter*inklusiv – höchste Zeit für einen gesellschaftlichen Wandel

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Gleichstellungspolitiken revisted
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Zusammenfassung

In einem Interview mit Luan Pertl werden Aspekte der Intergeschlechtlichkeit thematisiert, die für Praktiker*innen, Wissenschafter*innen und interessierte Personen relevant sind. Dazu gehört u. a. eine geschlechterneutrale bzw. geschlechterreflektierte Sprache und die Forderungen von Aktivist*innen Intergeschlechtlichkeit nicht zu pathologisieren, nicht konsensuelle Behandlungen zu unterlassen, im Schulsystem eine Vielfalt an Geschlechtern zu unterrichten. Es wird erläutert, wie zu einer offenen Gesellschaft beigetragen und gemeinsam gegen das weiße Patriarchat gekämpft werden kann.

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Notes

  1. 1.

    De facto wurde in Österreich erst im Mai 2019 in einem Reisepass ein „X“ und in einer Geburtsurkunde der Eintrag „divers“ eingetragen. Im Juni 2020 ging eine Anzeige gegen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), seinen Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ) und den Bürgermeister von Steyr Gerald Hackl (SPÖ) wegen Amtsmissbrauch bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein, weil sie sich weigerten der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung nachzukommen und „inter“ in Dokumenten zu vermerken. Im Juli 2020 wurde erstmals in einer Geburtsurkunde die Bezeichnung „inter“ vermerkt. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen momentan einer permanenten Überarbeitung unterliegen, sei darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag im August 2020 entstanden ist.

  2. 2.

    Auch das Verfahren am VfGH wurde durch intensive aktivistische Bemühungen mitermöglicht.

  3. 3.

    Die Veranstaltung „Warum (noch) Frauen* fördern?“ fand im November 2019 am IHS Wien statt und wurde vom IHS gemeinsam mit der Wirtschaftsuniversität Wien organisiert.

  4. 4.

    Laut Deutschem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 1 AGG) dürfen Arbeitgeber*innen niemanden aufgrund der sexuellen Identität oder des Geschlechts benachteiligen. Dies gilt auch für Personen, die sich für eine Stelle bewerben. Grundlage dafür ist der Beschluss des ersten Senats vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/2016).

  5. 5.

    Das Pronomen „hen“ wurde neben dem Pronomen „han“ (sie) und „hon“ (er) 2015 in das offizielle Schwedische Wörterbuch aufgenommen und bezieht sich auf Personen, ohne dabei ihr Geschlecht zu bestimmen.

  6. 6.

    Relevant sind in diesem Kontext zum einen § 90 StGB (1): „Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt“, (2) „Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt“ und (3) „In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden“. Zum anderen auch § 110 StGB (1): „Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“. Auch im ABGB gibt es hierzu relevante Paragrafen. § 163 ABGB regelt beispielsweise, dass „weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern (…) in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen“ können.

  7. 7.

    Bei Personen mit adrenogenitalem Syndrom (AGS) ist die Hormonbildung der Nebennierenrinde gestört. Cortisol und Aldosteron werden vermindert, Androgene (männliche Geschlechtshormone) vermehrt gebildet. In manchen Fällen ist AGS mit einem hohen Salzverlust verbunden.

  8. 8.

    Siehe Blackless et al. (2000).

  9. 9.

    John Money (1921–2006) war ein klinischer Psychologe und Sexualwissenschafter an der John Hopkins University (USA). Bekannt ist er unter anderem für den sogenannten Fall „John/Joan“. 1967 riet er den Eltern eines zweijährigen Kindes nach einer missglückten Zirkumzision zu einer feminisierenden Operation und Hormongabe, um es als Mädchen mit dem Namen Brenda zu erziehen. Im Alter von 14 Jahren ließ das Kind die Geschlechtsumwandlung rückgängig machen und nannte sich fortan David. Im Alter von 38 Jahren beging er Suizid.

  10. 10.

    Siehe FN5.

  11. 11.

    Laut dem Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) §§ 19 und 20 entscheiden zunächst die Eltern, ob das Kind weiblich oder männlich erzogen werden soll, mit dem 18. Geburtstag darf die Person dann selbst entscheiden „zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.“ Das ALR wurde 1794 erlassen und ab 1850 schrittweise durch andere Gesetze abgelöst (Hattenhauer 1996).

  12. 12.

    Siehe FN5.

  13. 13.

    Cis-Menschen sind Personen, denen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, mit dem sie sich identifizieren können. Der Begriff „Cis“ bedeutet als Vorsilbe im Lateinischen „auf dieser Seite, diesseits“.

  14. 14.

    Es handelt sich um den Kurzfilm „Ponyboi“.

  15. 15.

    Im Englischen ist der Begriff TERF bekannt. Er steht für „trans-exclusionary radical feminist“.

Rechtsquellenverzeichnis

Literatur

  • Blackless, Melanie, Anthony Charuvastra, Amanda Derryck, Anne Fausto-Sterling, Karl Lauzanne, und Ellen Lee. 2000. How sexually dimorphic are we? Review and synthesis. American Journal of Human Biology 12: 151–166.

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Pertl, L., Englmaier, V. (2021). Inter*inklusiv – höchste Zeit für einen gesellschaftlichen Wandel. In: Wroblewski, A., Schmidt, A. (eds) Gleichstellungspolitiken revisted. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-35846-4_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-35846-4_7

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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