Zusammenfassung
Die dem Leser dieses Studienbuches in allen bisherigen Kapiteln deutlich gewordene Vielfalt der Haftungsgefahren und die exponierte Stellung nicht nur des jeweils behandelnden Arztes, sondern auch des Krankenhausträgers195 ist ein vielbeklagtes Problem, dem man nicht genügend Aufmerksamkeit schenken kann. Dies macht der Alltag bei der Prozessvertretung von Ärzten und Krankenhäusern in Haftpflichtprozessen immer wieder deutlich196. Die Zahl der Arzthaftpflichtprozesse wächst kontinuierlich. Parallel zur wachsenden Anzahl sog. „Kunstfehlerprozesse“ steigen auch die Prämien für die Betriebshaftpflichtversicherung der Krankenhäuser an197. In den Jahren 1981 bis 1991 war der Aufwand der Winterthur-Versicherung, die in erster Linie die niedergelassenen Ärzte versichert, im Bereich der Gynäkologie schon um 600% angestiegen, im Bereich der Großschäden über 150.000,00 DM (76.693,78 €) belief sich der Anstieg beim Bayerischen Versicherungsverband als großem deutschen Versicherer von kommunalen Krankenhäusern in diesem Zeitraum auf 292%198. Bei der Anzahl der Schäden führt die Chirurgie mit großem Abstand, bei dem Schadensaufwand die Gynäkologie und insbesondere die Geburtshilfe199 Auch für die Folgejahre ist eine weitere Zunahme der Schadensaufwendungen anzunehmen.
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Bergmann, KO. (2004). Risk-Management und Qualitätssicherung. In: Die Arzthaftung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-06629-4_9
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