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Part of the book series: Handbuch für die Schiffsführung ((SCHIFFSFÜHRUNG,volume 2))

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Zusammenfassung

Bei einem Frachtgeschäft wirken folgende Personen mit (s. S. 23 ff.):

  1. 1.

    Verfrachter = Reeder (bzw. Schiff), als Vertreter häufig der Agent oder Makler, unter Umständen der Zeitcharterer.

  2. 2.

    Befrachter = derjenige, der den Frachtvertrag mit dem Verfrachter abschließt.

  3. 3.

    Ablader = derjenige, der die Güter dem Schiffe zur Beförderung übergibt.

  4. 4.

    Empfänger = derjenige, an den die Güter im Bestimmungshafen abzuliefern sind.

Erschöpfende Auskunft gibt das Werk: Rotermund: „Die Ladung“ bearbeitet von Kapt. W. Koch. Verlag Eckardt u. Meßtorff, ferner Acby: „Gefährliche Güter“ und „Ungefährliche Güter“.

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Referenzen

  1. Trimmoment ist das Produkt aus Zuladung (Last) und Abstand dieser Zuladung vom Wasserlinienschwerpunkt (Lastarm).

    Google Scholar 

  2. Gesamttrimmänderung ist die algebraische Differenz der Tiefgangsänderung am Vor- und Hintersteven.

    Google Scholar 

  3. Wasserlinienschwerpunkt ist der Schwerpunkt der Wasserlinienfläche bei dem jeweiligen Tiefgang. Er liegt bei den meisten Schiffen und mittl. Tiefgängen etwas (etwa 1–2 m) vor Mitte Schiff. Bei neuen Schiffen, deren Kreuzerheck eingetaucht ist, liegt der Wasserlinien-⊙ oft hinter Mitte Schiff. Man findet die Kurve der Wasserlinien-⊙ im Kurvenblatt des Schiffes.

    Google Scholar 

  4. Siehe Lastenmaßstab S. 164.

    Google Scholar 

  5. Über Stabilität siehe Teil V.

    Google Scholar 

  6. Beide Vorschriften befinden sich in Neubearbeitung (1954).

    Google Scholar 

  7. Dampfdruck nach REID = 454 g pro Zoll2 = 0,0703 kg/cm2.

    Google Scholar 

  8. Flammpunkt ist die Temperatur eines Öles, bei der gerade so viel Dämpfe entwickelt werden, daß sie von einer darüber geführten Flamme kurz aufflammen.

    Google Scholar 

  9. Anhang A zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Ölverschmutzung der See, 1954.

    Google Scholar 

  10. Beachte folgende Merkblätter der SBG: a) Merkblatt betr. Palmkernund Soyaschrot, Dez. 1936; b) Merkblatt betr. Benzinfässer als Schiffsladung, Dez. 1931; c) Merkblatt für den Transport von flüssigem Chlor in 500- und 1000-kg-Fässern auf Seeschiffen, Febr. 1931.

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  11. Gute Ventilat1on, keine schweren Güter darüber stauen. Siehe auch Kühlladung S. 192.

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  12. Brennstoffbehälter entleeren, Putzlappen entfernen, bei Nässe trocken reiben, auf Schrammen achten.

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  13. Sehr empfindliche Kühlladung, s. S. 193, können, in Papier verpackt, bei künstlicher Lüftung bis zu 7 Stauden hoch gepackt werden; in Crates Stauung beliebig hoch, aber Vorsicht, da Holz sehr schwach.

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  14. Ballen müssen unbeschädigt und trocken sein. Achtung — Selbstentzündungsgefahr! Schornsteinschutz gegen Funkenflug.

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  15. Leidet durch Zusammenstauen mit scharf riechenden Gütern, z. B. Teer. Kühl lagern, am besten + 5° bis + 6° C.

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  16. Kühl lagern, geruchempfindlich.

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  17. Nur auf Verantwortung des Verschiffers verladen, sehr vorsichtig behandeln. Gewöhnlich in Kisten verschiedener Größe versandt. Da Eier in Kalk, Stroh usw. verpackt werden, sind die Maße verschieden (s. auch Kühlladung S. 194).

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  18. Auf gute Bezeichnung einzelner Partien achten (kleine Blechschilder). Abteilen durch altes Tau werk.

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  19. Schienen und starke Stäbe nie querschiffs stauen, wenn nicht genügend gesichert, da schon häufiger die Bordwände beim Schlingern beschädigt oder sogar durchstoßen wurden.

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  20. Erze dünsten oft aus, geben auch häufig Feuchtigkeit ab, daher keine empfindliche Ladung auf Erze stauen. Durch Erzladungen werden die Schiffe oft sehr steif, daß sie auf See sehr stark arbeiten; die Schiffe leiden ungemein dadurch. Schiffe, die nicht besonders für Erzladungen gebaut sind und auch keine Hochtanks haben, sollen möglichst etwas Erz in die Zwischendecks nehmen und dort für absolut feste Lagerung sorgen (s. auch S. 190).

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  21. Gutes Garnier legen. Vor Nässe schützen. Haarseite nach außen. Keine beschädigten und keine angefaulten Felle an Bord nehmen; auf rote oder andere Flecke achten; wenn vorhanden, im Konnossement vermerken, da sonst Schiff haftbar gemacht werden kann. Nicht Fellseite auf Fellseite stauen. Riechende Ladung. Gute Lüftung.

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  22. Geruchempfindliche Ladung, falls als Nahrungsmittel bestimmt. Nicht an warme Schotte stauen.

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  23. Bei Getreideladungen UVV, SSV und ausländische SicherheitsVorschriften beachten (s. auch S. 198).

    Google Scholar 

  24. Hochkant und querschiffs, möglichst unter die Luke stauen. Spiegelglas vor Feuchtigkeit schützen. Vermerk auf Empfangsschein: „Nicht verantwortlich für Bruch“.

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  25. Nicht mit Fett und Öl zusammenstauen.

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  26. Siehe Fußnote 2 auf S. 208.

    Google Scholar 

  27. Gesalzene, nasse Häute erfordern hohes Garnier, Haarseite nach unten stauen. Am La Plata wird folgendermaßen verfahren: Die erste Lage wird mit der Fellseite nach unten gelegt, nachdem der Boden mit Salz bestreut wurde. Alle weiteren Lagen staut man mit der Fellseite nach oben. An den Seiten läßt man die Häute an der Bordwand dachziegelförmig mit Fell nach außen hochziehen.

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  28. Stark riechend, nasse Ladung infolge Leckens. 1000 kg ~ 7 Fässer.

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  29. Meistens feucht, daher keine trockene Ladung darauf stauen. Keine Faserstoffe (Baumwolle) auf Nutzholz stauen. Bei Balken keine Haken! Bei Decksladung s. Stabilität und S. 195.

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  30. Gleichmäßige Temperatur notwendig. Honig gärt leicht, daher ist an den Fässern manchmal ein kleines Spundloch angebracht, das nach Übernahme an Bord zu öffnen ist. Das Schließen dieser Spundlöcher später beim Löschen nicht vergessen!

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  31. Neigt zur Selbstentzündung, besonders Jutesäcke mit Ölkernen. Gute Ventilation!

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  32. Vor Feuchtigkeit und riechender Ladung schützen. Gute Ventilation. Bei Übernahme achtgeben, daß die Säcke heil und nicht schlaff sind.

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  33. Seefrachtordnung beachten! Nicht mit Eisenladungen zusammenstauen, da diese rosten.

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  34. Weit ab von Nahrungsmitteln usw. stauen, da stark riechend.

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  35. Leicht entzündbar, nicht an Heizraumwände stauen!

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  36. UVV beachten: Explosions- und Selbstentzündungsgefahr. Trimmen.

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  37. Koks kann bis zu 20 % Wasser aufnehmen.

    Google Scholar 

  38. Auch in Säcken. Nur trockene Ladung annehmen. Neigt zur Selbsterhitzung und zur Bildung atemgefährlicher Gase. Gute Ventilation. Entfernt stauen von empfindlichen Gütern, insbesondere von Tee.

    Google Scholar 

  39. Nicht in die Nähe von öl oder Fett stauen, da feuergefährlich.

    Google Scholar 

  40. Siehe Getreide.

    Google Scholar 

  41. In Platten sehr zerbrechlich, s. Glas.

    Google Scholar 

  42. Nicht in die Nähe von dünstender Ladung (z. B. Trockenobst) stauen.

    Google Scholar 

  43. Stark riechend, fernab von empfindlicher Ladung und Kessel Schotten.

    Google Scholar 

  44. Flach stauen, niemals hochkant.

    Google Scholar 

  45. Wertvolle Ladung, stark riechend und schwitzend, gute Ventilation.

    Google Scholar 

  46. Nicht mit Mehl zusammenstauen.

    Google Scholar 

  47. Besondere Ventilation.

    Google Scholar 

  48. Siehe Getreide.

    Google Scholar 

  49. Frei halten von öl-, Teer- u. Fettrückständen. Sauerstoff träger!

    Google Scholar 

  50. Gefährliche Ladung, siehe Seefrachtordnung.

    Google Scholar 

  51. Gefährliche Ladung, nicht in die Nähe von Eisen und fern von Eisenteilen des Schiffes stauen.

    Google Scholar 

  52. Wertvolle Ladung, nicht mit schwitzender Ladung und Eisen zusammenstauen.

    Google Scholar 

  53. Besondere Ventilation.

    Google Scholar 

  54. Sehr empfindliche Ladung, besonders gegen Druck. Gutes Garnier und gute Ventilation. Keine Haken benutzen.

    Google Scholar 

  55. Sehr empfindliche Ladung, besonders gegen Feuchtigkeit und Geruch.

    Google Scholar 

  56. Viehtransporte erfordern große Sorgfalt. Bestimmungen des Abgangsund Bestimmungshafens und Futtervorschriften beachten. Heilmittel mitnehmen.

    Google Scholar 

  57. Gutes Garnier: Auf Empfangsschein vermerken: „Nicht verantwortlich für Bruch und Leckage.“ Achtung: Diebstahl!

    Google Scholar 

  58. Siehe Getreide.

    Google Scholar 

  59. Trockene Räume. Schornsteinschutz gegen Funkenflug.

    Google Scholar 

  60. Trockene Räume. Zucker gibt Feuchtigkeit ab. Gute Ventilation.

    Google Scholar 

  61. Das spez. Gew. s eines Körpers ist gleich seinem Gewicht G, dividiert durch sein Volumen V, also s = G:V.

    Google Scholar 

  62. Die Angaben gelten für Bolivien, Chile, Ekuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kostarika, Nikaragua, Peru, S. Salvador und Venezuela.

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Joseph Krauß (Seefahrtschuldirektor i. R.)Martin Berger (Oberseefahrtschuldirektor)

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Krauß, J., Berger, M. (1955). Ladung. In: Krauß, J., Berger, M. (eds) Gesetzeskunde, Ladung, Seemannschaft, Stabilität Signal- und Funkwesen und andere Gebiete. Handbuch für die Schiffsführung, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30412-9_3

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