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Die Unfall- und Invalidenversicherung der Land- und Forstarbeiter

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Rationalisierung im Krankenkassenwesen

Zusammenfassung

Im Landarbeiterversicherungsgesetz ist auch die Unfallversicherung der Land- und Forstarbeiter geregelt. An Versicherungsleistungen wird eine Verletztenrente gewährt, und zwar dann, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch den Arbeitsunfall um mehr als 15% vermindert ist. Es ist zu rechtfertigen, daß man bei einer geringeren Erwerbsfähigkeitsverminderung überhaupt keinen Anspruch auf Verletztenrente eingeräumt hat; nicht zu rechtfertigen ist aber die zutage tretende ungleiche Behandlung zwischen Landarbeitern und Forst- und Sägearbeitern, daß nämlich die Rente von Landarbeitern bei einer Erwerbsfähigkeitseinbuße bis zu einem Drittel, die Rente von Forst- und Sägearbeitern aber nur bei einer solchen bis zu einem Fünftel zwangsweise abgefertigt werden. Dies beinhaltet eine schwere Härte, weil sich ja auch die Arbeiten in der Landwirtschaft immer mehr spezialisieren. Ein Melker z. B., der einige Finger an der rechten Hand verliert, wird für diese Qualitätsarbeit praktisch unbrauchbar, während es ihm passieren kann, daß er nur mit einer einmaligen Geldleistung abgefertigt wird. Es muß getrachtet werden, hier gleiche Behandlung herbeizuführen.

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Consortia

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1932 Springer-Verlag Wien

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Zentralkommission der christlichen Gewerkschaften Österreichs, Wien. (1932). Die Unfall- und Invalidenversicherung der Land- und Forstarbeiter. In: Rationalisierung im Krankenkassenwesen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35131-4_16

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