Zusammenfassung
Der oberste Grundsatz des constitutionellen Staatswesens ist, daß Jeder, dem man eine öffentliche Gewalt anvertraut” für die pflichttreue Ausübung derselben verantwortlich sein muß. Dieses Princip der allgemeinen staatsrechtlichen Verantwortlichkeit wurzelt in der Anerkennung des Vernunftsatzes” daß jedes öffentliche Recht zugleich eine öffentliche Pflicht ist, daß dasselbe nur im Interesse der Gesammtheit besteht und ausgeübt werden darf. Ohne allgemeine Durchführung der Verantwortlichkeit für die Erfüllung staatlicher Pflichten, würde der ganze constitutionelle Apparat überflüssig sein und jede wahre Garantie fehlen, daß die Gewalt des Staats nicht in persönlichem Interesse, sondern nach den Gesetzen und im Sinne der großen Volksinteressen ausgeübt werde.1) Da aber mit dem Umfang der übertragenen Gewalt naturgemäß auch die Größe der Verantwortlichkeit steigt, so müßte der constitutionelle Fürst, in dessen Person die gesammte Staatsgewalt concentrirt ist, die höchste Ver-antwortlichkeit tragen. Dennoch stellt die constitutionelle Monarchie, obgleich sie dem Monarchen seine Stellung innerhalb der Verfassung zuweist und ihm die rechtliche Pflicht auferlegt, die Staatsgewalt nach den Gesetzen und Interessen des Staats auszuüben, den Fundamentalsatz auf, daß der Souverän unverantwortlich sei.1)
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1869 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Samuely, A. (1869). Dogmatischer Theil. In: Das Princip der Ministerverantwortlichkeit in der constitutionellen Monarchie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39784-8_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-39784-8_3
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-38858-7
Online ISBN: 978-3-662-39784-8
eBook Packages: Springer Book Archive