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Zusammenfassung

In den Modellen demokratischer Transition, die in der wissenschaftlichen Literatur als Transformation (Huntington 1990) oder Steuerung von oben (von Beyme 1994) bezeichnet wurden, hatten die alten politischen Eliten den entscheidenden oder sogar ausschließlichen Einfluß auf die Gestaltung des Wahlsystems. Diese Aussage versteht sich unmittelbar aus den Charakteristika des Transformationsmodells, in welchem nach Samuel P. Huntington Eliten aus dem alten Machtblock, d.h. die Reformer, die gegenüber den Dogmatikern innerhalb dieses Blocks obsiegten, die Transformation gestalteten. Da die politische Opposition schwach war, hatte sie nur unbedeutenden Einfluß auf den politischen Prozeß und die grundlegenden politischinstitutionellen Entscheidungen. Auch Klaus von Beyme versteht unter diesem Transformationsmodell einen „Systemwechsel unter der Führung der alten Kader des zweiten Gliedes“ (1994:94), die die Kontrolle über die Transformationsprozesse behielten.

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Referenzen

  1. In den ersten freien Wahlen in Slowenien wurde das Verhältniswahlsystem zum Gesellschaftlich-politischen Rat, die absolute Mehrheitswahl zum Rat der Gemeinden und die relative Mehrheitswahl zum Rat der vereinigten Arbeit der damaligen „sozialistischen“ Versammlung angewandt. Obwohl in diesem Versammlungssystem formal keine erste, zweite und dritte Kammer bestand, wurde der Gesellschaftlich-politischen Rat wirklich zur ersten Kammer. Deshalb nehmen wir das Wahlsystem zur Wahl dieses Rats als repräsentativ für die slowenischen Wahlen von 1990.

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  2. So erfolgten die Souveränitätserklärungen in Estland, Lettland und Litauen im Jahr 1989, in der Ukraine und Weißrußland erst 1990. Die baltischen Staaten nahmen die Unabhängigkeitserklärungen 1990 an, die Ukraine und Weißrußland wieder ein Jahr später. Im Unterschied zu den baltischen Ländern traten die Ukraine und Weißrußland schon im Dezember 1991 in die GUS ein. In Slowenien und Kroatien wurden gleich nach dem Wahlsieg der Opposition im Frühjahr 1990 die Referenden über den künftigen staatlichen Status dieser Republiken abgehalten, und im Juni 1990 wurden die Unabhängigkeitserklärungen angenommen. Mazedonien verspätete sich in diesen Prozessen. Die staatliche Verselbständingung dieses Landes war in erster Linie die „erzwungene“ Folge der Ereignisse in anderen Teilen Jugoslawiens. In Serbien gab es keine Verselbständi-gungstendenzen und bewegungen; die Partei an der Macht und die ganze Opposition in diesem Land waren der größte Gegner der „Sezession“ der nördlichen Republiken.

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  3. Die Polnische Union profitierte von der Regelung, daß für nationale Minderheiten die Sperrklausel auf 2% gesenkt wurde.

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  4. In 53 Wahlkreisen gab es lediglich einen Kandidaten, ein Wert, der verglichen mit den Vorgründungswahlen in Litauen (8) und in Estland (-) relativ hoch ist (vgl. Taagepera 1990b:309).

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  5. Letdand war eine der Sowjetrepubliken mit einem relativ geringen Bevölkerungsanteil der Titularnation (52% Letten gegenüber fast 34% Russen); im Führungskader der Kommunistischen Partei waren Russen überrepräsentiert, insbesondere in der strategisch wichtigen Rigaer Parteiorganisation (vgl. Ishiyama 1993:286). Der Anteil der lettischen Bevölkerung ist infolge des russischen Truppenabzugs auf inzwischen 56,5% (1995) gestiegen.

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  6. Wie wichtig in Lettland die Anknüpfung an das erste demokratische System ist, zeigt u.a. die Tatsache, daß die Numerierung der Legislaturperioden die Parlamente der Zwischenkriegszeit miteinbezieht. Dementsprechend ist das aktuelle (1995 gewählte) Parlament bereits die 6. Saeima.

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  7. Die Volksfront Estlands war aus der Zusammenarbeit von reformorientierten Kommunisten und verschiedenen Oppositionsgruppen entstanden (vgl. Fitzmaurice 1993:170); zu letzteren gehörten auch Teile der Estnischen Nationalen Unabhängigkeitspartei (ERSP), welche — am 20. August 1988 gegründet — die erste Oppositionspartei in der gesamten Sowjetunion war (vgl. Arter 1995:253).

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  8. Zwischen den Kriegen hatte Estland nach Verhältniswahl in einem landesweiten Wahlkreis gewählt; 1926 wurde aufgrund der Parteienzersplitterung eine 2%-Klausel eingeführt. Ein Reformvorschlag sah seinerzeit vor, den Einerwahlkreis mit dem Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl zu verbinden, und zwar sollten in 60 Einerwahlkreisen die Mandate nach absoluter Mehrheit vergeben, alle Stimmen auf Landesebene addiert und die Mandate proportional auf die Parteien verteilt werden. Neben den Kandidaten mit absoluter Mehrheit waren diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt, wobei ein Bewerber zumindest 25% der Stimmen bzw. eine Partei mindestens zwei Direktmandate erlangt haben mußte (vgl. Braunias 1932:132).

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  9. Der amerikanische Politikwissenschaftler estnischer Herkunft und bekannte Wahlsystemspezialist Rein Taagepera beteiligte sich nicht nur aktiv als Ratgeber der Volksfront in Wahlrechtsfragen (vgl. Ishiyama 1994:183), sondern kandidierte auch selbst bei den estnischen Präsidentschaftswahlen von 1992 (vgl. Fitzmaurice 1993:168).

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  10. Führende Politiker der Volksfront hatten gegen das Wahlsystem ins Felde geführt, daß die Personenorientierung vor allem die Kommunistische Partei begünstige bzw. den Aufbau einer gut strukturierten Parteiendemokratie verhindere; umgekehrt kritisierten zwei Führer der Kommunistischen Partei das single transferable vote als ein Produkt „imperialer“, westlicher Gesinnung (vgl. Ishiyama 1996:454).

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  11. So wurde beispielsweise bei den unter dem single transferable vote abgehaltenen Kommunalwahlen in vier Mehrmannwahlkreisen der russischsprachigen Stadtteile von Tallinn nicht die erforderliche Mindestpartizipationsrate von 50% erreicht (vgl. Ishiyama 1996:495).

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  12. Die konkrete Ausgestaltung der Wahlkreise fiel in die Zuständigkeit der jeweiligen regionalen bzw. städtischen Behörden; vom Wahlgesetz war lediglich eine Wahlkreisgröße zwischen ein und fünf Mandaten vorgegeben (vgl. Ishiyama 1993: 288).

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  13. Zur Funktionsweise des single transferable vote und seinen Auswirkungen siehe Nohlen 1990:221ff.

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  14. Am 30. März 1990 wurde die Unabhängigkeitserklärung vom Parlament mit großer Mehrheit der anwesenden Abgeordneten angenommen (vgl. Taagepera 1990b: 308).

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  15. Wir nutzen hier die Gelegenheit, um mal eine verkürzte, teils fehlerhafte, teils mißverständliche Darstellung zu präsentieren: „Bei der Wahl des estnischen Einkammerparlamentes „Riigikogu“ gibt der Bürger seine Stimme für eine Liste in dem betreffenden Wahlgebiet ab. Die Quote für die Erlangung eines Mandates in Riigikogu wird durch den Quotienten der im Wahlkreis abgegebenen Stimmen und der zu verteilenden Mandate berechnet. Die restlichen Sitze werden durch Addition der für eine Partei oder Koalition abgegebenen Stimmen in großräumigeren Regionen ermittelt. Bleiben danach noch immer Sitze unvergeben, so wird der Vorgang auf nationaler Ebene wiederholt. Hier partizipieren allerdings nur jene Listen, die landesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben“ (Reetz 1995:303).

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  16. Insgesamt beteiligten sich 1253 Kandidaten von 16 Parteien bzw. Wahlallianzen und 12 unabhängige Bewerber (vgl. Girnius 1995:29). Der Erfolg der gemäßigt orientierten russischen MKOE erklärt sich nur teilweise daher, daß sich durch ein neues Bürgerschaftsgesetz die russische Wählerschaft von ca. 50000 (1992) auf ca. 150000 verdreifacht hatte; allerdings entspricht der Stimmenanteil dieser Partei bei weitem nicht dem proportionalen Bevölkerungsanteil der Russen, was darauf schließen läßt, daß sich diese Minderheit in ihrer Wahlentscheidung überwiegend nicht von ethnischen Gesichtspunkten leiten läßt (vgl. Taagepera 1995:330).

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  17. Josep M. Colomer hingegen meint, daß Moldova „have kept the majoritarian electoral system with direct presidential elections“ (1995:81).

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  18. Im März 1994 wurde in Moldova ein Referendum durchgeführt, an dem etwa 75% der Wahlberechtigten teilnahmen. 95% von ihnen votierten für die Staatsunabhängigkeit Moldovas, d.h. gegen die Vereinigung mit Rumänien. Schon im April 1994 ratifizierte das neue Parlament den Beitrittbeschluß Moldovas zur Wirtschaftsunion der GUS, der bisher strittig war und deshalb bei der seinerzeitigen Zusammensetzung des Parlaments unratifiziert blieb.

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  19. Nach Angaben der Zentralen Wahlkommission gab es in vier Wahlkreisen nur je einen Kandidaten; in 34 Wahlkreisen bewarben sich zwei Kandidaten, in 130 Wahlkreisen zwisehen drei und vier, 211 Wahlkreise hatten zwischen fünf und neun Bewerber, 64 hatten zwischen zehn und 19 und sieben Wahlkreise sogar 20 und mehr Kandidaten (vgl. Po-tichnyj 1990: 40).

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  20. In einem Wahlkreis wurden die Wahlen wegen Verletzung des Wahlrechts ausgesetzt; in sechs Wahlkreisen, in denen von den jeweils zwei angetretenen Kandidaten keiner die erforderliche Mehrheit erhielt, wurden die Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt (vgl. Potichnyj 1990: 23).

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  21. Diese Tatsache erklärt den Umstand, daß es eine große Anzahl verschiedener und scheinbar widersprüchlicher Berichte über die Wahlergebnisse von 1994 gibt (vgl. Arel/Wilson 1994; Birch 1994; Karatnycky 1994; Ott 1995a). Wir benutzen die Daten des zuletzt erschienenen Berichts (Ott 1995b; vgl. Tabelle 11).

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  22. „Die Fraktionen kennen keine Fraktionsdisziplin. Jedes Fraktionsmitglied kann auf den Kongreßsitzungen abstimmen, wie es möchte... Man weiß nie im Voraus, wie eine Abstimmung ausgeht, auch wenn die Meinung der Fraktionsspitzen zu einer Frage bekannt ist.“ (Schneider 1993:116).

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  23. Zugleich mit den Wahlen vom 12. Dezember fand ein Verfassungsreferendum statt. Die Mehrheit von 58.4 % der Bürger votierte für die neue Verfassung, 41.6 % dagegen. Über die Einstellungen der politischen Parteien zur neuen Verfassung vgl. Slater (1994:3).

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  24. Zu Ansätzen regionaler Strukturierung des Wählerverhaltens s. Orttung/Parrish 1996.

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  25. Matev Krivic interpretiert Panaschieren als eine Konzession an die Befürworter der .Auswahl der Personen“ statt nur der „Wahl zwischen Parteien“. Die Möglichkeit des Panaschierens wurde von 31,2% der Wähler wahrgenommen (1990:20).

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  26. Die Tabelle enthält die Ergebnisse der Wahlen zur ersten Parlamentskammer, zum Gesellschaftlich-Politischen Rat (1990), und zum Abgeordnetenhaus (1992, 1995). Im ersten Fall werden die Stimmenanteile der Parteikandidaten im ersten Wahlgang, im zweiten jene der Parteilisten im landesweiten Wahlkreis angegeben.

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  27. Von den Wahlen blieben die Kosovo-Albaner fern. Über die Lage in der ehemals autonomen jugoslawischen Provinz, die seit 1988 faktisch direkt von Belgrad aus verwaltet wird, berichtete die FAZ am 21.5.1996: „Das öffentliche Leben — Verwaltung, Polizei, Wirtschaft, Bildungs- und Gesundheitswesen, Kultur — wurde seit 1990 fast vollständig serbisiert. Die Kosovo-Albaner haben, passiven Widerstand gegen die serbische Repression leistend, einen kompletten Schattenstaat mit albanischsprachigem Schul- und Hochschulprogramm in Privatwohnungen, mit einem eigenen rudimentären Gesundheitswesen und mit einem eigenen politischen Leben aufgebaut. Die Wahlen zum serbischen Parlament haben sie boykottiert. Das von Belgrad aufgelöste Kosovo-Parlament erklärte im Juli 1990 die Unabhängigkeit Kosovos von Serbien und rief im September 1990 die „Republik Kosovo“ aus. Bei einem Referendum ein Jahr später stimmte die Mehrheit der Kosovo-Albaner der Unabhängigkeitserklärung zu. „Parlaments- und Präsidentenwahlen“ wurden im Mai 1992 im Untergrund abgehalten. Die Demokratische Liga Kosovo (LDK) wurde stärkste politische Kraft der Kosovo-Albaner, der Schriftsteller Rugova von der LDK zum „Präsidenten“ gewählt. Diese Rechtsakte und Wahlen wurden von Belgrad nicht anerkannt.“

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  28. U.a. Lucky 1994; Gjilani 1995; Szajkowski (1992b: 125) meint sogar, „the votes gained by parties that did not achieve the four per cent threshold were distributed proportionally to those parties gaining more than four per cent“.

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  29. Es ist James McGregor (1993: passim), der von einem kompensatorischen Wahlsystem berichtet. Die 40 und eventuell mehr Sitze stünden zur Verfügung, um die in den Einerwahlkreisen entstandenen Disproportionen auszugleichen. Wiederholt betont er, daß dabei eine „unusual method of assigning supplemental seats“ angewandt wird, erläutert die Methode aber nicht. Auch das European Forum for Democracy and Solidarity schätzt das albanische Wahlsystem als Verhältniswahl ein.

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Nohlen, D., Kasapovic, M. (1996). Transformation und Wahlsysteme. In: Wahlsysteme und Systemwechsel in Osteuropa. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11804-6_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11804-6_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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