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Theoretische Legitimation eines Bündnisses

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Der verschenkte Konsens
  • 198 Accesses

Zusammenfassung

„In einer funktionierenden marktwirtschaftlichen Ordnung mit einem flexiblen Arbeitsmarkt braucht man kein Konstrukt wie ein Bündnis für Arbeit. Marktwirtschaftliche Lohnfindungssysteme würden zu Lohnabschlüssen führen, bei denen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt hinreichend zur Deckung kämen. Ein von Überreglementierungen freier Arbeitsmarkt würde ein wirksames Gleichgewicht zwischen Schutzinteressen der Arbeitnehmer und wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen ermöglichen. Und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen des Staates würden die notwendigen Anreize für Unternehmen setzen, Investitionen zu tätigen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. In einer solchen Welt hätte ein Bündnis für Arbeit keinen Platz.“29 Auch kann der Gesetzgeber sämtliche Reformen im Sozial-, Arbeits- oder Tarifrecht ohne Mitwirkung der Tarifvertragsparteien durchsetzen. Umgekehrt brauchen Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht die Hilfe der Regierung, um beschäftigungsfreundliche Tarifabschlüsse zu vereinbaren; mit Verweis auf die Tarifautonomie verbitten diese sich sogar regelmäßig jede staatliche Einmischung.

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Literatur

  1. Wartenberg (2002), S. 3.

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  2. Berthold/Hank (1999), S. 40. Dies sei möglicherweise der Fall, „wenn externe Effekte im Spiel sind.“

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  3. Vgl. Zimmermann (2002), S. 1; Siebert (2002a), S. 3; Franz (2002), S. 2.

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  4. F.A.Z. vom 6. Februar 1998, S. 1.

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  5. Vgl. Deutsche Bundesbank (2003), S. 6.

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  6. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 2–3.

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  7. Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 347 und 348, S. 214–215.

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  8. Immerhin acht der insgesamt 20 Punkte für Beschäftigung und Wachstum umfassen das Regelwerk auf dem Arbeitsmarkt und die Tarifpolitik. Sieben Punkte entfallen auf die Reform des Gesundheitswesens, vier auf die Finanzpolitik, ein Punkt betrifft Ostdeutschland und enthält ebenfalls starke tarifpolitische Bezüge.

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  9. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 13.

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  10. Zimmermann (2002), S. 1: „Wesentliche Quelle der Strukturprobleme sind Fehlanreize, die von den Institutionen des Arbeitsmarkts ausgehen.“ Vgl. auch: Franz (2002), S. 4; Siebert (2002a), S. 3.

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  11. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 26; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 53: „Der deutsche Arbeitsmarkt bedarf umfassender institutioneller Reformen, damit das Beschäftigungsniveau insgesamt steigen und die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu Lasten bestimmter Personengruppen überwunden werden kann.“ Dabei ist die Notwendigkeit struktureller Reformen als Folge der Europäischen Währungsunion sogar noch gewachsen, „da die Geldpolitik nicht mehr national gestaltet werden kann und die staatliche Haushaltspolitik den Beschränkungen des Europäischen Stabilitätspaktes unterliegt.“

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  12. OECD (1997), S. 9; ausführlicher in: OECD (1994), S. 45–52.

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  13. Vgl. Steiner/Zwick (1999b), S. 85. Bei einem Wirtschaftswachstum von 2 Prozent steigt die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht, dagegen werden in Frankreich (0,5 Prozent), in den Vereinigten Staaten (0,7), in Großbritannien (0,9), Dänemark (1,0), Italien (1,1) und den Niederlanden (1,9 Prozent) Beschäftigungszuwächse erzielt. (Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft (2003), S. 2.) Historisch gesehen ist die Beschäftigungsschwelle in Deutschland seit den sechziger Jahren, als sie noch bei mehr als 4 Prozent lag, aber deutlich gesunken. (Vgl. Dreger/Brautzsch (2001), S. 85).

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  14. Siebert (2002a), S. 7. Auch er schätzt die Beschäftigungsschwelle auf knapp 2 Prozent; diese habe sich seit Mitte der neunziger Jahre etwas reduziert, (ebenda)

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  15. OECD (1997), S. 10–11. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 18, nennen für 1999 nur 6,9 Prozent strukturelle und 1,4 Prozent konjunkturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland. „Es bleibt also die Erkenntnis, dass der Großteil der Probleme des deutschen Arbeitsmarktes auf strukturelle Ursachen zurückzuführen ist, wenngleich auch die nachfragebedingte Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre eine Rolle gespielt hat.“ (Ebenda, S. 87.)

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  16. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 348, S. 214–215. Eichhorst/Profit/Thode (2001) verwenden dagegen die „non-accelerating inflation rate of unemployment“ (NAIRU); sie bezeichnet die Arbeitslosenquote, die mit einer konstanten Inflationsrate vereinbar ist und die nur von länderspezifischen strukturellen Faktoren wie den institutionellen Regeln am Arbeitsmarkt, der Verfassung der Produktmärkte und qualifikatorischen Gegebenheiten bestimmt wird. (Ebenda, S. 84.)

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  17. Zimmermann/Wagner (2002), S. 127.

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  18. Deutsche Bundesbank (2003), S. 6.

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  19. Unter dem Stichwort „Arbeitsmarktpolitik“ werden die Faktoren Aktivitätsgrad (16%), Langzeitarbeitslosigkeit (14%) und Arbeitsmarktregulierung (9%), unter „Tarifpartner“ die Faktoren Streikhäufigkeit (14%), Teilzeitarbeit (13%) und Reallöhne (7%) zusammengefaßt. „Wachstum“ meint die Bruttoanlageinvestitionen, unter „Finanzpolitik“ ist die Staatsausgabenquote zu verstehen. Durch die insgesamt acht Wirkungsgrößen können fast zwei Drittel der Unterschiede im Beschäftigungsniveau der einzelnen Staaten erklärt werden. Eine ausfuhrliche Erklärung der Klassifizierung und des ökonometrischen Schätzverfahrens findet sich in der aktualisierten Fassung von Kröger/Suntum (2000), S. 241–267.

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  20. Suntum/Schlotböller (2002), S. 10–11.

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  21. Suntum/Schlotböller (2002), S. 33–36; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 16.

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  22. Sachverständigenrat (2002), Ziff. 458, S. 259. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) mahnt in seinem am 8. Juli 2002 veröffentlichten Bericht zur Wirtschaftslage in der Bundesrepublik, die strukturelle Arbeitslosigkeit könne nur beseitigt werden, wenn institutionelle Beschäftigungshemmnisse abgeschafft würden. Im einzelnen empfiehlt der IWF eine Flexibilisierung der Lohnstrukturen, um der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer und der hohen Arbeitslosenrate Geringqualifizierter entgegenzuwirken. Durch Steuergutschriften oder höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten, aber auch durch eine Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf 12 Monate, könne der Anreiz zur Beschäftigungsaufhahme gesteigert werden. Geringere Sozialversicherungsbeiträge für Ältere könnten die Arbeitgeber zu vermehrten Einstellungen veranlassen. (Vgl. IMF (2002), S. 1–2.)

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  23. Vgl. etwa die Gutachten des Sachverständigenrats (2002 und 2003), den „Benchmarking-Bericht“ von Eichhorst/Profit/Thode (2001), die anläßlich der Bundestagswahl 2002 erhobenen Forderungen von Zimmermann (2002), Franz (2002) und Siebert (2002a) sowie der Stiftung Marktwirtschaft (2002a und 2002b), weiter die eine Woche vor der „Agenda 2010“-Regierungserklärung des Bundeskanzlers veröffentlichten „Denkanstöße” der Deutschen Bundesbank (2003) sowie zuletzt das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWA (2003) zur Tarifautonomie.

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  24. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 4.

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  25. Franz (2002), S. 7.

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  26. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 4.

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  27. Hier spricht sich der Sachverständigenrat für eine Verlängerung der Befristungsmöglichkeit auf vier Jahre ohne Einspruchsrecht der Tarifvertragsparteien aus. (Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffern 31 und 469).

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  28. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 27.

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  29. Franz (2002), S. 8f., zitiert nach Rüthers (2002).

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  30. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 54. „Geringere externe Flexibilität führt demnach zu einer größeren Nachfrage nach unternehmensinterner Flexibilität.“ (Ebenda, S. 165.) Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und die Scheinselbständigkeit wurden häufig expansiv genutzt. (Ebenda, S. 174.)

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  31. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 5f.; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 166.

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  32. Franz (2002), S. 8. Zimmermann (2002) hebt in diesem Zusammenhang hervor, daß „mangelnde Leistungsbereitschaft nach herrschender Rechtsauffassung nicht als betriebsschädigendes Verhalten gilt“. (Ebenda, S. 12.)

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  33. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 471.

    Google Scholar 

  34. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 470.

    Google Scholar 

  35. Vgl. Franz (2002), S. 9; Zimmermann (2002), S. 12; Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 7.

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  36. Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 470.

    Google Scholar 

  37. Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6.

    Google Scholar 

  38. Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 471, S. 265; Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6, (2002b), S. 7.

    Google Scholar 

  39. Für eine ausführliche Diskussion vgl. Sachverständigenrat (2003), Ziffern 676–699.

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  40. OECD (1999), Kapitel 2.

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  41. Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 165 und S. 183.

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  42. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 470, S. 264–265..

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  43. Zimmermann (2002), S. 13.

    Google Scholar 

  44. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 27 und S. 183ff. „Ausgeprägter Kündigungsschutz kann also,Insider‘am Arbeitsmarkt auf Kosten der,Outsider‘begünstigen.“ (Ebenda, S. 165.)

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  45. Layard (1996), S. 19.

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  46. Vgl. Morgan/Mourougane (2001), S. 21, 25 und 9–10: Die Arbeitsplatzbesitzer könne eine hohe Beschäftigungssicherheit trotz hoher Erwerbslosigkeit zu Lohnsteigerungen veranlassen und dadurch das Insider-Outsider-Problem verschärfen. Andererseits wäre aber auch denkbar, daß die Beschäftigten zugunsten der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes geringere Lohnsteigerungen zu akzeptieren bereit seien — zumal dann, wenn sie damit rechnen müssen, daß die Unternehmen die Kosten der höheren Beschäftigungssicherheit durch geringere Löhne auszugleichen versuchen. Die Unternehmen wiederum würden zwar durch hohe Entlassungskosten vor Neueinstellungen abgeschreckt. Andererseits gehe davon aber auch ein starker Anreiz aus, die Stammbelegschaft zu halten. Der Nettoeffekt auf die Beschäftigung sei offen.

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  47. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 191. Vgl. auch Steiner/Zwick (1999b), S. 101: Zumindest im Vergleich einzelner europäischer Länder scheint der Kündigungsschutz „wenig zur Erklärung der unterschiedlichen Arbeitsmarktentwicklung (…) beitragen zu können.“

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  48. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 466. Zu den folgenden Ausführungen vgl. Zimmermann (2002), S. 10–11; Franz (2002), S. 6–9; Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 5, und (2002b), S. 8; Siebert (2002a), S. 16–18; Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 177ff., Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 22–41.

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  49. Franz (2002), S. 8.

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  50. Dabei sollte auf Regelungsabreden und nicht auf Betriebsvereinbarungen zurückgegriffen werden, weil letztere zwangsweise für alle Beschäftigten des Betriebs gelten. Andernfalls würde ein auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender Kollektivvertrag durch eine mit Zwangswirkung behaftete andere Kollektivlösung ersetzt, warnt Siebert (2002a), S. 17.

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  51. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 27 und S. 30–32.

    Google Scholar 

  52. Vgl. Möschel (1996), S. 46; Siebert (2002a), S. 17; Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 177ff.

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  53. Zimmermann (2002), S. 11.

    Google Scholar 

  54. Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 8, (2002a), S. 5.

    Google Scholar 

  55. Franz (2002), S. 7. Vgl. auch Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 41.

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  56. Franz (2002), S. 9.

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  57. Die maximale Bezugsdauer ist zwar seit dem 1. Januar 2004 auf 18 Monate begrenzt; die alte Regelung gilt aber aufgrund von Übergangsfristen noch bis Anfang 2006 weiter.

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  58. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6.

    Google Scholar 

  59. Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 441, S. 249.

    Google Scholar 

  60. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6–7; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 207–208.

    Google Scholar 

  61. Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 441, S. 249–250; Zimmermann (2002), S. 5; Siebert (2002a), S. 19; Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 9.

    Google Scholar 

  62. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 7.

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  63. Morgan/Mourougane (2001), S. 9 und S. 4.

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  64. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 33.

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  65. Steiner/Zwick (1999b), S. 101.

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  66. Steiner, D (2003), S. 407. Dies bestätigt auch Franz (2004), S. 13.

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  67. Lalive/Zweimüller (2002), S. 4–5.

    Google Scholar 

  68. Franz (2002), S. 11; vgl. auch Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 7; Zimmermann (2002), S. 5; Sachverständigenrat (2002), Ziffer 28, S. 11; Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 32.

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  69. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 28, Seite 11; vgl. auch Ziffern 442 und 443, S. 250ff.

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  70. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 29; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 55.

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  71. Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 444.

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  72. Siebert (2002a), S. 19. Vgl. auch Zimmermann (2002), S. 2.

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  73. (2002), Ziffer 29; vgl. auch Ziffern 448–450. Nach dem Vorschlag des Rates würde die Grenzbelastung des auf dem Markt verdienten Einkommens um rund 20 Prozentpunkte gesenkt. Die Betroffenen könnten somit ein deutlich höheres Nettoeinkommen erzielen als bisher. (Ebenda.)

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  74. Franz (2002), S. 11; vgl. auch Siebert (2002a), S. 20; Zimmermann (2002), S. 2; Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 7; (2002b), S. 8.

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  75. Zu Definition, theoretischen Wirkungen und Meßproblemen vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 193–199.

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  76. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 29.

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  77. So verlangt Franz (2004), S. 13, beispielsweise: „Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages sollte vom kommenden Haushaltsjahr an die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik nur noch dann bewilligen, wenn vorher eine fundierte Erfolgskontrolle der betreffenden Maßnahmen zu einer positiven Einschätzung gelangt ist.“Auch im Falle einer Steuerfinanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik müsse der Gesetzgeber strenge Evaluationsauflagen in das Bewilligungsverfahren einbauen, „damit nicht durch die Hintertür der Steuerfinanzierung arbeitsmarktpolitischer Unfug fröhliche Urständ feiert.“

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  78. Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 30–32; ausfuhrlicher ebenda, S. 220–223. Umfassende Untersuchungen finden sich etwa bei Schmidt/Zimmermann/Fertig/Kluve (2001) und bei Hagen/Steiner (2000).

    Google Scholar 

  79. Vgl. Hagen/Steiner (2000), S. 268, und Franz (2004), S. 13.

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  80. Vgl. Bundesanstalt für Arbeit (2003a). Diese Zahlen müssen allerdings in ihrer Aussagekraft insofern relativiert werden, als eine korrekte Einschätzung des Eingliederungserfolgs nur durch den Vergleich mit einer nicht geförderten Vergleichsgruppe möglich wäre; dies wäre aber mit einem hohen empirischen Aufwand verbunden (Vgl. Sachverständigenrat (2003), Ziffer 241.)

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  81. Zimmermann (2002), S. 6.

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  82. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 5.

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  83. Zimmermann (2002), S. 4.

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  84. Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 9; Zimmermann (2002), S. 4; Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 200. Die Autoren plädieren alternativ dazu für einen regelgebundenen Zuschuß aus Steuermitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik. (Ebenda, S. 201.) Franz (2004), S. 13, begründet die geforderte Steuerfinanzierung mit der Kuriosität einer „Versicherung (…), bei welcher die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, zu deren Finanzierung die Beitragszahler den Hauptanteil beisteuern, von vorher unbekannten Budgetsituationen und Ermessensspielräumen der Versicherung abhängt.“

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  85. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 29.

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  86. Lesch (2001a), S. 109. vgl. auch Lesch (2000).

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  87. Zwar habe die langfristige Zunahme der Arbeitslosigkeit in Deutschland, „vordergründig betrachtet, gewiss größtenteils Gründe, die man mit Fehlentwicklungen bei der Lohnbildung nicht ohne weiteres in Verbindung bringen kann.“Doch lägen in der Lohnpolitik „nun einmal die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten (…), gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsproblemen, die ihre Ursachen ganz anderswo haben mögen, entgegenzuwirken“, betont der Wissenschaftliche Beirat beim BMWA (2003), S. 3.

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  88. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 254. So müsse der Lohnanstieg bei hoher Arbeitslosigkeit hinter dem Produktivitätszuwachs zurückbleiben.

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  89. Lesch (2001), S. 110.

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  90. Vgl. zum folgenden Lesch (2001a), S. 110–111; ausführlicher in Lesch (2002), S. 5–13, und Sachverständigenrat (2002), Ziffern 25 und 429–431. Mit der exakten Definition und Messung der Arbeitsproduktivität befaßt sich der Sachverständigenrat (2003) umfassend in den Ziffern 633–644. Dort werden auch häufig vorgebrachte Gegenargumente gegen Lohnzurückhaltung — insbesondere die Entwicklung der realen Nettoverdienste und der nominalen Lohnstückkosten — kritisch diskutiert.

    Google Scholar 

  91. „Die Lohnpolitik hat trotz ständig steigender Arbeitslosigkeit — über die Konjunkturschwankungen hinweg — die Löhne ständig weiter erhöht, als wenn es das Selbstverständlichste von der Welt wäre, eine Sache, von der man zu wenig verkauft, auch noch zu verteuern. Maßgeblich hierfür war offensichtlich die fehlsame Vorstellung, eine Lohnerhöhung sei allemal beschäftigungsneutral, wenn sie durch einen entsprechenden Produktivitätszuwachs gedeckt sei und bringe schon einen Beschäftigungsgewinn, wenn sie ein bisschen dahinter zurückbleibe. So verhält es sich aber nicht.“(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 5–6.)

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  92. Lehment, Harmen (1991): Lohnzurückhaltung, Arbeitszeitverkürzung und Beschäftigung: Eine empirische Untersuchung für die Bundesrepublik Deutschland 1973–1990, in: Die Weltwirtschaft, Heft 2, S. 72–85;

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  110. Vgl. Möschel (1996), S. 46.

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  117. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 203.

    Google Scholar 

  118. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 20 und S. 12; vgl. auch Zimmermann (2002), S. 4–5.

    Google Scholar 

  119. Vgl. Berthold/Berchem (2002), S. 63.

    Google Scholar 

  120. Berthold/Berchem (2002), S. 91.

    Google Scholar 

  121. Schäfer (2003), S. 54.

    Google Scholar 

  122. Vgl. Berthold/Berchem (2002), S. 89.

    Google Scholar 

  123. Franz (2004), S. 13.

    Google Scholar 

  124. Vgl. Schäfer (2003), S. 55.

    Google Scholar 

  125. Vgl. Siebert (1998), S. 150–151.

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  126. Vgl. zum folgenden Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 125–127; Berthold/Fehn/Berchem (2001),S. 167ff.; Schnabel (1993), S. 260ff.

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  127. So fuhren überhöhte Tarifabschlüsse erstens zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und erhöhen die Schwierigkeiten aller Erwerbslosen, eine neue Beschäftigung zu finden. Zweitens ziehen überhöhte Abschlüsse nicht nur Mehrausgaben für Arbeitslosenunterstützung nach sich, die von allen Steuerzahlern getragen werden müssen, sondern führen auch zu einer geringeren Produktion, sinkenden Steuereinnahmen, teureren Vorleistungen und insgesamt zu höheren Verbraucherpreisen. Sie verringern damit das verfugbare Einkommen auch der Beschäftigten, die nicht von der Lohnerhöhung profitiert haben. Sofern der relative Lohn die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer bestimmt, werden hohe Tarifabschlüsse die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten verringern, die nicht davon profitieren. Auch durch Rivalitäten zwischen einzelnen Gewerkschaften und Arbeitnehmern können negative externe Effekte entstehen, (vgl. OECD (2000), S. 65, und Calmfors (1993a), S. 6ff.) 149 Schnabel (1993), S. 260.

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  128. OECD (1997), S. 64–65. Der Beschäftigungseffekt einer Lohnerhöhung hängt im Falle von dezentralen Verhandlungen wesentlich von der Preiselastitizät der Nachfrage nach den von dem Betrieb hergestellten Produkten ab. Mit zunehmender Wettbewerbsintensität steigt auch die Möglichkeit der Verbraucher, die durch den Lohnabschluß verteuerten Produkte durch andere Waren zu substituieren. Bei vollkommener Konkurrenz ist die Nachfrage unendlich elastisch; jede Preiserhöhung wird sofort die Nachfrage nach den Produkten zum Erliegen bringen. Entlassungen sind die Folge.

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  129. Vgl. Siebert (2002a), S. 15. So sollte die Tarifanhebung in Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit einen oder zwei Prozentpunkte hinter der durchschnittlichen Steigerung in der Volkswirtschaft zurückbleiben. (Ebenda.)

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  130. Calmfors/Driffill (1988), S. 13–61.

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  131. Schnabel (1993), S.261.

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  132. Zimmermann (2003), S. 30.

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  133. OECD (1997), S. 66.

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  134. So hingen Arbeitsmarktindikatoren von einer Vielzahl institutioneller Faktoren und politischer Instrumente ab. Einige davon würden ihrerseits wieder von den jeweiligen nationalen Lohnfindungssystemen beeinflußt.

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  135. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 157. Dort wird zusätzlich auf Traxler (2000) verwiesen.

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  136. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 159.

    Google Scholar 

  137. Layard (1996), S. 13.

    Google Scholar 

  138. Fitzenberger/Franz (1999), S. 10.

    Google Scholar 

  139. Fitzenberger/Franz (1999), S. 11.

    Google Scholar 

  140. Vgl. Steiner/Zwick (1999b), S. 95.

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  141. Traxler (2000), S. 412–413.

    Google Scholar 

  142. Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 140.

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  143. Letzteres könnte auch damit zusammenhängen, daß korporatistischere Länder im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verstärkt Arbeitsbeschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen einsetzen. (Vgl. Schnabel (1993), S. 265.)

    Google Scholar 

  144. Lindbeck, Assar (1993), S. 132–135.

    Google Scholar 

  145. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 174–175.

    Google Scholar 

  146. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 173–174.

    Google Scholar 

  147. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 170–171.

    Google Scholar 

  148. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 175–176.

    Google Scholar 

  149. Dies ist bei den meisten Sozialpakten der Fall, wie Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 157, betonen.

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  150. Wiesenthal/Clasen (2003), S. 316.

    Google Scholar 

  151. Vgl. Streeck (2003), S. 19, und, sehr viel deutlicher, Henkel (2003:20, 24).

    Google Scholar 

  152. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 6–8.

    Google Scholar 

  153. Hundt (1999), S. 57.

    Google Scholar 

  154. Streeck (1999a), S. 5; vgl. auch Streeck (2003), S. 15.

    Google Scholar 

  155. Hassel, Anke (1999), S. 3. Dies sei auch Grund für die Renaissance der Konzertierung in Westeuropa. Durch Gegenleistungen in der Steuer- und Bildungspolitik versuchten die Regierungen, die Zustimmung der Gewerk­schaften zu einer beschäftigungsfreundlichen Sozial- und Tarifpolitik zu erhalten. (Ebenda.)

    Google Scholar 

  156. Ebbinghaus/Hassel (1999), S. 9.

    Google Scholar 

  157. Müller/Wilke (1999), S. 12 und S. 10.

    Google Scholar 

  158. Vgl. Streeck (2003), S. 18.

    Google Scholar 

  159. Göhner (2003:4–5.)

    Google Scholar 

  160. Streeck (1999a), S. 5; vgl. auch Mai (2002), S. 2: „Ohne die Gespräche und ohne den Versuch eines Konsenses werden politische Reformvorstellungen schwieriger durchsetzbar sein, wie das Beispiel anderer Länder in Europa, aktuell zum Beispiel in Italien, beweist.“

    Google Scholar 

  161. Streeck (1999a), S. 3–4.; mit den 1974 von Albert O. Hirschman geprägten Begriffen argumentiert auch Burda (2004), S. 16–17. Auf den Nutzen der Verbände verweist ebenfalls Schroeder (2003), S. 108. So gehe es im Bünd­nis nicht nur darum, „alleine die mögliche Vetoposition eines verbandlichen Akteurs zu neutralisieren, sondern es geht auch darum, deren Gestaltungspotentiale zu nutzen, um Implementierungsdefizite zu reduzieren und Wandel abzusichern.“

    Google Scholar 

  162. Hassel (1999), S. 16–18.

    Google Scholar 

  163. Deutsche Bundesbank (2003), S. 3.

    Google Scholar 

  164. Suntum/Schlotböller (2002), S. 33–36.

    Google Scholar 

  165. Zimmermann (2002), S. 1.

    Google Scholar 

  166. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 253.

    Google Scholar 

  167. Vgl. Siebert (1998), S. 160–161. So stellt beispielsweise aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Mitgliedsgewerkschaften „die Überwindung der Arbeitslosigkeit eine Aufgabe des Staates dar und keine der Tarifparteien. (…) Der Grund fur die gewerkschaftliche Ablehnung eines solchen Verantwortungskonnexes ist klar. In die Verantwortung gezogen zu werden, heißt die Verantwortung zu tragen für den wichtigsten Produkti­onsfaktor der Wirtschaft.“ (Burda (2004), S. 25.)

    Google Scholar 

  168. Berthold/Hank (1999), S. 94.

    Google Scholar 

  169. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 5–6.

    Google Scholar 

  170. Vgl. Streeck (2003), S. 4: „Step by step, the public use of private organised interests (…) turned into a private use of the public interest.“

    Google Scholar 

  171. Vgl. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 253.

    Google Scholar 

  172. Deutsche Bundesbank (2003), S. 4.

    Google Scholar 

  173. Streeck (1999a), S. 9. Um die Beschäftigungskrise zu überwinden, müßten alle Beteiligten einen langen Prozeß und ein gewisses Maß an Unsicherheit in Kauf nehmen. „Wer sich nur auf Maßnahmen einlassen will, deren Wirkungen sich mit dem Modellwissen von heute bis in alle Verzweigungen durchrechnen und berücksichtigen lassen, verewigt den Zustand, den er vorgibt, überwinden zu wollen.“ (Ebenda, S. 8).

    Google Scholar 

  174. Siebert (2002b), S. 234; vgl. auch S. 238: „Der notwendige Umbau der Systeme der sozialen Sicherung kommt nicht voran. Gesamtwirtschaftlich gebotene Reformen werden mit Rücksicht auf partikulare Interessen nicht vollzogen. Daher kollidiert die verbandsnahe Wirtschaftspolitik, die den Kompromiss mit dem Organisationsinter­esse sucht, mit den langfristigen volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten”.

    Google Scholar 

  175. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 183. Ähnlich in Berthold/Hank (1999), S. 49.

    Google Scholar 

  176. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 183.

    Google Scholar 

  177. Schroeder (2003), S. 144.

    Google Scholar 

  178. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 17.

    Google Scholar 

  179. Siebert (2002b), S. 234–235. Das Problem der fehlenden demokratischen Legitimation der Verbände wird in Abschnitt 2.3.3 behandelt.

    Google Scholar 

  180. Streeck (1999a), S. 7–8.

    Google Scholar 

  181. Vgl. Uellenberg (2003:3, 43).

    Google Scholar 

  182. Die Bemerkung des früheren DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte illustriert dies besonders deutlich: „Und wer auch immer nach dem 22. September die Regierungsverantwortung tragen wird, er muss wissen, eine Kooperation mit den Gewerkschaften hat immer auch ihren Preis, und diese Kooperation findet vor allem auf gleicher Augen­höhe statt.“ (Schulte (2002), S. 6)

    Google Scholar 

  183. Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 183; vgl. auch Berthold/Hank (1999), S. 43.

    Google Scholar 

  184. Lesch (2001), S. 123. Dagegen warnen Bach/Wiegard (2002), S. 52–53, vor einer Senkung der Grenzsteuersät­ze, die durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage finanziert wird. Solche „tax-cut-cum-base-broadening“-Steuerreformen führten in Effizienz- wie in Verhandlungslohnmodellen zu höherer Arbeitslosigkeit.

    Google Scholar 

  185. Siebert (1998), S. 160. Hassel (1999), S. 12–13, listet eine ganze Reihe von Tauschgeschäften auf, die in den vergangenen Jahren europäische Beschäftigungsbündnisse geprägt haben: „Im Interesse der Gewerkschaften waren Arbeitszeitverkürzungen, Arbeitsbeschafïungsprogramme sowie Steuererleichterungen; ihre Zugeständnisse lagen in Fragen der Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen, Dezentralisierung von Tarifpolitik und natürlich in zurückhaltenden Lohnforderungen. Dem Staat wurden reduzierte Belastungen für Ausgaben der sozialen Siche­rung und eine Kontrolle über die Kostenentwicklung im öffentlichen Dienst in Aussicht gestellt; zugleich wurden den öffentlichen Haushalten aber höhere Ausgaben in Bereichen der öffentlichen Subventionierung von Beschäfti­gung und Bildungspolitik zugemutet. Den Arbeitgebern ermöglichten die Vereinbarungen eine Flexibilisierung und Dezentralisierung der Tarifpolitik, Steuererleichterungen, Reformen und Kostenentlastungen der sozialen Sicherungssysteme und eine moderate Lohnentwicklung; sie mussten ihre Positionen in der Frage der Arbeitszei­ten jedoch teilweise aufgeben. Weiterhin wurde durch die Einbindung in dreiseitige Vereinbarungen ausgeschlos­sen, dass sie ihre gestiegene Marktmacht gegenüber den Gewerkschaften einseitig ausnutzen und arbeitsrechtliche und tarifpolitische Absprachen umgehen können.” Ob solche Tauschgeschäfte anzuraten sind, wird in Abschnitt 2.4 diskutiert.

    Google Scholar 

  186. Berthold/Hank (1999), S. 44.

    Google Scholar 

  187. Berthold/Hank (1999), S. 49.

    Google Scholar 

  188. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 26–27.

    Google Scholar 

  189. Vgl. Siebert (2002b), S. 235ff., und Siebert (2002a), S. 4. Streeck (2003), S. 19, bemängelt, daß die Regierung diese Maßnahmen nicht von Gegenleistungen der Gewerkschaften abhängig machte.

    Google Scholar 

  190. Müller/Wilke (1999), S. 26–27, erinnern daran, daß Gesamtmetall-Hauptgeschäftsfuhrer Dieter Kirchner vor der Tarifrunde 1995 eine Verpflichtung auf ein Koppelgeschäft „Arbeitsplatzgarantien gegen Lohnverzicht“ aus juristischen Gründen ablehnte — was wohl „als Hinweis zu werten war, daß durch die Heterogenität der Interessen­lagen der Mitgliedsfirmen die Verpflichtungsfahigkeit des Verbandes nicht herzustellen war“.

    Google Scholar 

  191. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 27. Im übrigen könnten zentrale Absprachen nicht den spezi­fischen Besonderheiten von Branchen, Regionen und Betrieben Rechnung tragen. „Die strukturellen Probleme auf den Arbeitsmärkten erfordern Lösungen vor Ort; gerade das können aber zentrale, korporatistische Abmachungen nicht leisten“. (Ebenda, S. 27.)

    Google Scholar 

  192. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 9–10.

    Google Scholar 

  193. Hassel (2002), S. 63.

    Google Scholar 

  194. Hassel (2002), S. 64. Zwei Verdi-Mitglieder, die früheren Gewerkschaften HBV und IG Medien, hatten vor der Fusion zu Verdi sogar für einen Ausstieg aus dem Bündnis plädiert. (Ebenda, S. 65).

    Google Scholar 

  195. Siebert (1998), S. 152. Zu den Gründen für Austritte aus den tarifschließenden Arbeitgeberverbänden vgl. Schroeder/Weinert (1999), S. 1304ff.

    Google Scholar 

  196. OECD (1997), S 71. Schroeder/Weßels (2003), S. 650, ermitteln zunächst höhere Bruttoorganisationsgrade. Um so beachtlicher fallt der Rückgang aus; von 1990 bis 2002 sinkt der Bruttoorganisationsgrad I von 34,9 auf 25,2 Prozent, der Bruttoorganisationsgrad II von 37,5 auf 28,1 Prozent. Eine ausführliche Erläuterung der beiden Meßkonzepte findet sich ebenda, S. 654–649.

    Google Scholar 

  197. IG Metall (2001), S. 63.

    Google Scholar 

  198. Vgl. F.A.Z. vom 13. April 2002; Müller/Wilke (2004), S. 164–165.

    Google Scholar 

  199. Vgl. BMWA (2004), S. 6–10; BMWA (2003), S. 6–10; BMA (2002), S. 5–10; BMA (2001), S. 6–9. Die Anga­ben zur Tarifbindung basieren jeweils auf dem LAB-Betriebspanel des Vorjahres.

    Google Scholar 

  200. Deutsche Bundesbank (2003), S. 4. So drohe die potentielle Wachstumsrate der deutschen Wirtschaft unter Status-quo-Bedingungen weiter von derzeit etwa 1,5 auf 1,0 Prozent zu sinken.

    Google Scholar 

  201. Deutsche Bundesbank (2003), S. 3.

    Google Scholar 

  202. Franz (2002), S. 2.

    Google Scholar 

  203. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 18, S. 9. Ähnlich formuliert Hassel (1998), S. 637–638: „Eine eindeutige Interpretation der Natur der Krise auf dem Arbeitsmarkt ist damit eine unerläßliche Voraussetzung für einen nationalen Konsens zu ihrer Heilung“.

    Google Scholar 

  204. Berthold/Hank (1999), S. 41.

    Google Scholar 

  205. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 2.

    Google Scholar 

  206. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 4.

    Google Scholar 

  207. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 2–3.

    Google Scholar 

  208. Vgl. Berthold/Hank (1999), S. 124–125: „Best Practice würde hier zu entsprechenden institutionellen Anleihen raten, ohne daß Amerika als ganzes zum ,Vorbild‘ erhoben würde oder als ,Modell‘ zur Übernahme anstünde. Es ist davon auszugehen, daß diese Lösung (…) zwar dauerhaft zu mehr Ungleichheit führen würde, daß aber auch diejenigen, die sich im neuen System relativ am schlechtesten stellen, letztlich besser bedient und beschäftigt wären als heute, womit dem Gerechtigkeitsprinzip der Rawlsschen Theorie genüge getan wäre: Eine wachsende Ungleichheit wäre moralisch zu akzeptieren, wenn sie auch den Schwächsten eine Verbesserung ihrer Situation böte.” (Ebenda).

    Google Scholar 

  209. Berthold/Hank (1999), S. 92.

    Google Scholar 

  210. Berthold/Hank (1999), S. 93.

    Google Scholar 

  211. Siebert (1998), S. 148. Ähnlich auch bei Berthold/Hank (1999), S. 93, Deutsche Bundesbank (2003), S. 5–6, und bei Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 90–96. Dort findet sich auch eine Diskussion der begrenzten Einfluß­möglichkeiten der Geldpolitik auf die nachfragebedingte Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Gefahren.

    Google Scholar 

  212. Berthold/Hank (1999), S. 92–93.

    Google Scholar 

  213. Siebert (1998), S. 147.

    Google Scholar 

  214. Sachverständigenrat (1996), Ziffer 319.

    Google Scholar 

  215. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 255.

    Google Scholar 

  216. Franz (2002), S. 3–4.

    Google Scholar 

  217. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 27.

    Google Scholar 

  218. Wissenschaftlicher Beirat beim BMW A (2003), S. 12f.

    Google Scholar 

  219. Schmoldt (2003:3)

    Google Scholar 

  220. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 256f.

    Google Scholar 

  221. Streeck (1999a), S. 7. Diese Forderung deckt sich auffällig mit den Worten des Bundeskanzlers in seiner Regie­rungserklärung vom 10. November 1998: „Jede Maßnahme, jedes Instrument kommt auf den Prüfstand, ob es vorhandene Arbeit sichert oder neue Arbeit schärft.” (Vgl. Kapitel 1)

    Google Scholar 

  222. Zimmermann (2002), S. 1.

    Google Scholar 

  223. Hassel (1999), S. 23.

    Google Scholar 

  224. Möschel (1996), S. 39. Ausfuhrlicher in Möschel (1995), S. 704–713; vgl. auch Layard/Nickell/Jackman (1994), S. 37.

    Google Scholar 

  225. Berthold/Hank (1999), S. 41–42. Die Feststellung „allesamt Arbeitsplatzbesitzer“ ist zwar nicht ganz zutref­fend, da ein nicht unerheblicher Teil der Gewerkschaftsmitglieder — bei der IG Metall rund ein Drittel — Arbeitslo­se oder Rentner sind; die grundsätzliche Aussage, daß die Mehrheit der Mitglieder zu den Arbeitsplatzbesitzern zählt, wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Streeck (2003), S. 14, verwendet eine bessere Definition, die ausdrücklich auch Rentner und Arbeitslose berücksichtigt. Danach ist Ziel der gewerkschaftlichen Interessen, „to secure for their members, if not employment, then an early exit from employment, and if not rising wages, then high pensions and unemployment benefits.“

    Google Scholar 

  226. Burda (2004), S. 14. „Aus dieser Sicht müsste das wettbewerbshemmende Treiben von Gewerkschaften, wie bei Monopolisten am Produktmarkt, verfolgt, geahndet und unterbunden werden.“ Der Beirat nennt die Vorstel­lung irreführend, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stellten zwei Kartelle und damit ein bilaterales Mono­pol dar. Denn dabei stellte sich „leicht die Vorstellung ein, dass die Verhandlung über die Höhe des Lohns und anderer Arbeitsbedingungen einem Nullsummenspiel vergleichbar sei, durch das lediglich die Verteilung des erwarteten — gleichsam als vorgegeben erwarteten — Produktionsergebnisses geregelt werde. Der Gewinn des einen ist der Verlust des anderen.“ Doch kann von einem solchen Nullsummenspiel „keine Rede sein. Die Vereinbarun­gen der Tarifvertragsparteien beeinflussen in erheblichem Maße das Wohlergehen Dritter.“ (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 15–16.)

    Google Scholar 

  227. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 16. Dabei setzen die Gewerkschaften „mindestens die Lohnsteigerungen durch, die von den Arbeitgebern gerade noch zugestanden werden, ohne dass es zum Streik kommt.“ (Ebenda, S. 19.)

    Google Scholar 

  228. Vgl. die Aussage des IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel, das Forderungsvolumen von 6,5 Prozent setze sich zusammen aus jeweils zwei Prozent Produktivitätsfortschritt und Ausgleich der Teuerungsrate. „Der Rest sind Umverteilung und Nachholbedarf.” (F.A.Z. vom 27. Januar 2002)

    Google Scholar 

  229. IG Metall (2002), Seite 11–12.

    Google Scholar 

  230. Vgl. Huber (2003), S. 9.

    Google Scholar 

  231. Siebert (2002a), S. 12.

    Google Scholar 

  232. Lesch (2001a), S. 114.

    Google Scholar 

  233. Franz (2002), S. 5; vgl. auch Lesch (2001a), S. 114, und Deutsche Bundesbank (2003), S. 9. Die Absatzpreise der deutschen Exportwirtschaft sind nach Siebert (2002a), S. 12, in den neunziger Jahren nur um 0,8 Prozent im Jahr gestiegen.

    Google Scholar 

  234. Müller/Wilke (1999), S. 17.

    Google Scholar 

  235. Arlt/Nehls(1999), S. 26.

    Google Scholar 

  236. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 18.

    Google Scholar 

  237. Arlt/Nehls (1999), S. 26.

    Google Scholar 

  238. Siebert (1998), S. 148.

    Google Scholar 

  239. Möschel (1996), S. 39.

    Google Scholar 

  240. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 17.

    Google Scholar 

  241. Möschel (1996), S. 44.

    Google Scholar 

  242. Hassel (1999), S. 23. Das unterstreicht auch der Wissenschaftliche Beirat beim BMWA (2003), S. 16: „Die fortdauernde Massenarbeitslosigkeit berührt das Kartellinteresse von Gewerkschaften direkt nicht und die ständige Zunahme der Arbeitslosigkeit auch nicht, soweit die Zunahme nicht ein Maß erreicht, das zu viele Gewerk­schaftsmitglieder ängstigt.“

    Google Scholar 

  243. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 18.

    Google Scholar 

  244. Deutsche Bundesbank (2003), S. 3.

    Google Scholar 

  245. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 53.

    Google Scholar 

  246. Sachverständigenrat (1996), Ziffer 319.

    Google Scholar 

  247. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 255. Mit dem gleichen Tenor äußert sich der Rat vier Jahre später: „Die staatliche Wirtschaftspolitik sollte sich diesen Schuh erst gar nicht anziehen, sondern die Verantwortung der Tarifvertragsparteien klar herausstellen und sich der Verwirklichung beschäftigungsfreundlicher Rahmenbedin­gungen widmen, damit hat sie alle Hände voll zu tun.” (Sachverständigenrat (2003), Ziffer 633.)

    Google Scholar 

  248. Siebert (2002a), S. 6–7.

    Google Scholar 

  249. Traxler (2000), S.417.

    Google Scholar 

  250. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 11.

    Google Scholar 

  251. Vgl. Sachverständigenrat (1995), Ziffer 387. Vorbild ist danach zum Beispiel der Ende 1993 geschlossene „Standortvertrag“ der Adam Opel AG. Auch Franz (1993), S. 46ff., und Siebert (1998), S. 157ff., verweisen auf die Möglichkeit effizienter Arbeitsverträge.

    Google Scholar 

  252. Sachverständigenrat (1995), Ziffer 387.

    Google Scholar 

  253. Sachverständigenrat (1996), Ziffer 140; Sachverständigenrat (1995), Ziffer 387.

    Google Scholar 

  254. Vgl. Bach/Wiegard (2002), S. 50. Im Monopolmodell, in dem die Gewerkschaften den Lohnsatz und die Un­ternehmen die Beschäftigung bestimmen, und im „Right-to-manage“-Ansatz, in dem Gewerkschaft und Arbeitge­ber über die Höhe der Nominallöhne verhandeln und die Unternehmen anschließend die gewinnmaximale Beschäftigung festsetzen, komme dagegen keine pareto-optimale Lösung zustande.

    Google Scholar 

  255. Franz (1993), S. 46ff.

    Google Scholar 

  256. Schmoldt (2002), S. 1.

    Google Scholar 

  257. Mai (2002), S. 5–6.

    Google Scholar 

  258. Berthold/Hank (1999), S. 46, weisen ausdrücklich auf das Problem der Zeitinkonsistenz kooperativer Lösungen hin.

    Google Scholar 

  259. Die nachstehenden Ausführungen übertragen das industrieökonomische Markteintrittsspiel in Berninghaus et al. (2002), S. 451–454, auf die Tarifpolitik. Den Arbeitgebern kommt als Spielern insofern eine untergeordnete Bedeutung zu, als sie erstens die geringste Verpflichtungsfähigkeit aufweisen und zweitens über weitgehende Exit-Optionen verfügen. (Vgl. dazu auch Kapitel 4).

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  260. Um den Fall der unvollkommenen Information erweitert, ergibt sich folgende Lösung: Sofern die Gewerkschaft A nicht genau weiß, wie konsens- oder konfliktorientiert die Regierung ist, aber ihre subjektive Einschätzung durch eine Wahrscheinlichkeit p mit 0 ≤ p ≤ 1 quantifizieren kann, wobei p mit dem Grad der Konfliktorientierung wächst, ist ihre erwartete Auszahlung im Falle einer aggressiven Lohnpolitik gegeben durch 2(1-p) + Op = 2–2p. Die Gewerkschaft wird folglich nur dann eine aggressive Lohnpolitik verfolgen, wenn der Ertrag höher ist als bei einem moderaten Tarifabschluß, also 2–2p > 1 bzw. p < 0,5 erfüllt ist. Eine aggressive Lohnpolitik wird somit nur verfolgt, wenn die Einschätzung, daß die Regierung konsensorientiert ist, hinreichend groß ist. (Vgl. Berninghaus et al. (2002), S. 451.)

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Fickinger, N. (2005). Theoretische Legitimation eines Bündnisses. In: Der verschenkte Konsens. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80694-9_2

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