Zusammenfassung
Unter dem Begriff des Delisting ist der Widerruf der Zulassung eines Wertpapiers zum Börsenhandel zu verstehen, der im Ergebnis zu einem Börsenaustritt führt.5 Damit beschränkt sich der Terminus des Delisting auf Vorgänge, die eine Aufgabe der Börsennotierung an organisierten Kapitalmärkten zur Folge haben und schließt die Beendung der Einbindung in proprietäre Handelssysteme6 bislang nicht mit ein.7 Diese Abgrenzung erscheint sinnvoll, da die Gesellschaft auf die Notierungsentscheidung im Bereich proprietärer Handelssysteme sowie im Freiverkehr nur begrenzt Einfluss nehmen kann. Die wachsende Bedeutung von Handelssystemen außerhalb der organisierten Kapitalmärkte der Börsen lässt für die Zukunft für den Begriff des Delisting Diskussionsbedarf erwarten.
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Siemes, M. (2003). Grundlagen. In: Going Private unter Beteiligung von Finanzinvestoren in Deutschland. ebs Forschung Schriftenreihe der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Schloß Reichartshausen, vol 44. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81072-4_2
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-0673-9
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