Zusammenfassung
Von einer Überzeichnung einer Aktie wird bei einer Aktienemission dann gesprochen, wenn eine höhere Nachfrage nach dem Erwerb dieser neuen Aktien besteht, als gemäß dem Börsenzulassungsprospekt als Aktienstückzahl für die Emission vorgesehen ist. Die Folge ist, dass eine Vielzahl von Kapitalanlegern warten müssen: Entweder auf die nächste Emission oder auf die Möglichkeit eines freihändigen Erwerbs über die Börse. Die Meldung einer Überzeichnung der Aktie treibt deshalb i.d.R. den Aktienkurs nach oben.
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Literatur
Das Börsenrecht enthält nur wenige spezifische Strafvorschriften, Vgl. § 264 lit. a StGB: Kapitalanlagebetrug, § 88 BörsG a.F.: Kursbetrug; § 89 BörsG: Verleitung zur Börsenspekulation; § 90 BörsG: Ordnungswidrigkeiten. Vgl. die Kommentierung hierzu bei Schwark, BörsG, 2. Aufl.(1994), S. 558 ff. und Benner, Klaus-Dieter, 4. Kapitel, Kriminalität im Wertpapierhandel, in: Wabnitz, Heinz-Bernd/Janovsky, Thomas, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechtes (2000), S. 307 ff., Rdnrn. 26 ff.
Vgl. Beste Stefan, Interview mit Bundesfinanzminister Eichel, in: EURO am Sonntag vom 15.09. 2002., S. 12.
Dieses Risikopotenzial war absehbar. Die Verfasserin urteilte schon in 2000/2001: T-Aktie keine Altersversorgung. Heute berichtet die Wirtschaftspresse unisono über den „freien Fall des Telekomsektors“, Vgl. Wirtschaftswoche Nr. 39 vom 19.09.2002, S. 47. Schon die Überschriften der Leitartikel lassen erkennen, dass inzwischen das Auge für das Desaster der Telekombranche geschärft ist. „Überleben in dünner Luft“ ist nach Müller, Eva/ Preissner, Anne und Schwarzer, Ursula in: manager-magazin 10/02. 32. Jg., S. 168 ff. die Maxime für die Manager bei der Deutsche Telekom AG und ihren Konkurrenten. Zur Fundamentierung von Betriebsrenten durch Pensions(Aktien)Fonds: Blomeyer, Wolfgang, Betriebsrente durch Pensionsfonds, in: ZIP 1997, S. 1397 ff. Zu der Euphorie Mitte der Neunziger Jahre: Deutsche Bank Research GmbH: Von der Pensionsrückstellung zum Pensionsfonds: Eine Chance für den deutschen Finanzmarkt (1995).
Der Höchststand der T-Aktie von 103 Euro am 07.03.2002 und der Tiefstand der T-Aktie am 24.06.2002: 8,67 Euro ergibt einen Rückgang der Marktkapitalisierung bei der Deutsche Telekom AG seit März 2000 in Höhe von 226 Milliarden Euro; Quelle: Thomson Financial, Datastream. Inzwischen werden die Telekommunikationskonzerne als „Klub der Hasardeure“ bezeichnet, Vgl. Müller, Eva/Preissner, Anne und Schwarzer, Ursula in: manager-magazin 10/02 32. Jahrgang, S. 179 ff. Auch bei den internationalen und europäischen Konkurrenten der Deutsche Telekom AG zeigt sich bei dem Rückgang der Markt-kapitalisierungein ähnliches Bild: France Télécom: minus 165 Milliarden Euro; Wordcom: minus 134 Milliarden Euro, AT & T: minus 110 Milliarden Euro; BT Group: minus 89 Milliarden Euro; Telecom Italia: minus 55 Milliarden Euro; Telefonica: minus 53 Milliarden Euro; Sonera: minus 53 Milliarden Euro; KPN: minus 48 Milliarden Euro; Global Crossing: minus 42 Milliarden Euro; Sprint: minus 40 Milliarden Euro.
Vgl. Beste Stefan, Interview in EURO am Sonntag vom 15.09. 2002. S. 12.
Vgl. Beste, Stefan, Hans Eichel im Interview „Wir verkaufen keine T-Aktien“, in: EURO am Sonntag Nr. 37 vom 15.09.2002, S. 12.
Auch die Wirtschaftspresse diskutiert inzwischen die verschiedenen Möglichkeiten konzertierter Aktionen der geschädigten T-Aktionäre. Dabei rücken die Strategien der auf diesem Gebiet besonders erfahrenen US-Anwaltskanzleien in den Mittelpunkt, weil sich die Frage stellt, ob auch in dem deutschen Rechtssystem derartige Schadensersatzklagen geführt werden können; Vgl. Balzer, Arno/Jakobs, Georg, Kapitalismus vor dem Kadi“, in: manager-magazin 9/02, 32. Jg., S. 14 ff.; Koos, Christoph, „Geld zurück“, in: Wirtschaftswoche Nr. 37 vom 05.09.2002, S. 115 ff.
Vgl. die Kommentierung der neuen Vorschriften bei Reuschle, Dr. Fabian, Viertes Finanzmarktförderungsgesetz (2002): Die wesentlichen Neuerungen, S. 3 ff.; zum BörsG: S. 25 ff.; zum WpHG: S. 142 ff.; zum KAGG: S. 208 ff.
Vgl. Stefan Beste: Eichel im Interview „Wir verkaufen keine T-Aktien“ in: EURO am Sonntag Nr. 37 vom 15.09.2002, S. 12.
Papendick, Ulric, „Angriff der Finanzhaie“, in: manager-magazin 9/02, S. 105 ff.
Vgl. ebd., S. 106.
Vgl. ebd., S. 105 f.
Vgl. ebd., S. 106.
Papendick, Ulric, „Angriff der Finanzhaie“, in: manager-magazin 9/02, S. 106. Hier zeigt sich der negative Einfluss des Lobbyistentums: Nicht einmal eine abstrakte Ermächtigung zum behördlichen Verbot solcher Leerverkäufe, wie in § 4 lit. a des Regierungsentwurfes zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vorgesehen, konnte durchgesetzt werden.
Vgl. ebd., S. 106 ff.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd., S. 105,
Vgl. ebd., S. 106 ff.
Die Dresdner Bank AG wirbt inzwischen bei den Privatkunden für derartige Hedge-geschäfte, Vgl. die ganzseitigen Werbeanzeigen von Dresdner, Kleinwort, Wasserstein, z.B. in FINANZ€N vom 10.10.2002, S. 31. In diesen Anzeigen wird damit geworben, dass es sich bei der Beteiligung an einem Hedgefonds um eine alternative Beteiligung handeln würde, die im Gegensatz zum Aktienmarkt nicht derartige Schwankungen unterworfen sei. In Schaubildern werden die Kurven des DAX und des Hedgefonds gegenübergestellt: Der Wert des DAX war vom 11.03.2002 bis zum 05.09.2002 um 37,19% gesunken, der Hedgefonds in demselben Zeitraum um 3,47% gestiegen.
Vgl. ebd., S. 106 ff.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Vgl. ebd.
Ayasse, Manfred, „Permanenter Informationsfluss“, in: manager-magazin 09/02, S. 213; als Antwort auf das Interview mit dem IR-Experten Kirchhoff über die Weigerung von Porsche, Quartalsberichte zu publizieren.
Paperdick, Ulric, „Angriff der Finanzhaie“, in: manager-magazin 9/02, S. 105.
Vgl. Zulauf, Felix: „Die Kurse könnten sich halbieren“, in: FINANZ€N 09/02, S. 42 ff.
Zu den Rechtsproblemen feindlicher Übernahmen: Gomez, P./Weber, B., Akquisitions-strategie: Wertsteigerung durch Übernahme von Unternehmen; Michalski, Lutz, Abwehrmechanismen gegen unfreundliche Übernahmeangebote („unfriendly takeovers“) nach deutschen Aktienrecht, in: AG 1997, S. 152.
Unter Berücksichtigung von Aktienoptionsprogrammen für den Vorstand, die Sommer verbleiben, soll die Abfindung bei einer Kurserholung der T-Aktie sogar bis zu 375 Mio. Euro betragen. Zu der Thematik der Aktienoptionspläne Weiß, Daniel N., Aktienoptionspläne für Führungskräfte, Diss. Tübingen (1998).
„‘Inzwischen steht fest, dass Wiedeking nicht Nachfolger im Amt des Vorstandsvorsitzenden wird; Vgl. dazu WELT am SONNTAG Nr. 44 vom 03.11.2002, S. 25: Clement sucht neuen Telekom-Chef; Frühbrodt, Lutz, „Chefsuche bei der Telekom abgeschlossen, in: DIE WELT vom 06.11.2002, S. 9; ders. „Weiter so, Herr Sihler, in: DIE WELT vom 06.11.2002, S. 9.
In Sachen Kfz-Technologie und Qualitätsausnutzung steht Porsche auf Platz eins der Skala, der Kurs der Porsche-Aktie steht gegenüber anderen Automobilwerten blendend gut (Kurs am 06.11.2002 in Frankfurt/M.: 470 Euro).
Als Beispiel: Die Entwicklung des Pkw Mercedes Benz 500 E erfolgte unter Regie von Porsche; Flugzeugmotoren und anderen Motorentechnologie wird von Porsche federführend entwickelt betrieben. Porsche ist damit nicht nur ein Kfz-Hersteller, sondern ein weltweit präsenter Technologiekonzern.
Z.B. bei der Entwicklung des Geländewagens „Cayenne Turbo“, der allen anderen Konkurrenzprodukten technisch überlegen ist. Die Nachfrage übersteigt die Produktionskapazität um das Vierfache.
Vgl. FOCUS MONEY Nr. 45 vom 31.10.2002, S. 15.
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Munk, N. (2003). Der Kurs der T-Aktie als künstliches Produkt. In: Die T-Aktie als Marke. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81640-5_8
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