Zusammenfassung
Um das System und die Handhabung des Rechnungswesens beurteilen und — i.d.R. in einem eigenständigen Abschnitt des Prüfungsberichts — erörtern zu können, ist es nicht erforderlich, sich mit allen Einzelheiten des Rechnungswesens, besonders nicht mit allen Buchungen zu befassen. Eine solch hohe Prüfungsintensität ist zumeist weder praktikabel noch zur Gewinnung des verlangten Überblicks notwendig. Notwendig ist vielmehr, daß sich der Prüfer mit der Struktur sowie den allgemeinen Verfahrensweisen und den dazu bestehenden unternehmungseigenen Anweisungen und Regelungen bezüglich des Rechnungswesens intensiv auseinandersetzt. Die Buchungs- und Rechenschritte muß er dagegen nur in relativ kleinen Stichproben in die Prüfung einbeziehen, zumal die Einzelbuchungen aus der Sicht der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses nochmals von Interesse sind. Die Prüfung des Systems und der Handhabung des Rechnungswesens erstreckt sich auf:
-
1.
die Finanz- oder Geschäftsbuchführung
-
2.
die übrigen Teile des Rechnungswesens (Betriebsbuchführung mit Kalkulation, Statistik und Planungsabrechnung).
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Selchert, F.W. (1979). Prüfung des Systems und der Handhabung des Rechnungswesens. In: Aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83580-2_7
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-35081-5
Online ISBN: 978-3-322-83580-2
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