Zusammenfassung
Wie aus den folgenden Beispielen hervorgeht, war die mit den Haager Regeln 1924 und mit dem neuen deutschen Seehandelsrecht getroffene Lösung der Haftungsfragen weder für die Verlader, noch für die Versicherer und auch nicht für die Reeder der Weisheit letzter Schluß. Darum wurde ein neues, internationales Seefrachtrecht angestrebt. Am 31. März 1978 einigten sich nun im Congress Centrum Hamburg 78 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf ein internationales Übereinkommen unter der Bezeichnung „Hamburg-Regeln“, die wirksam werden sollen, sobald 20 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben werden. Es tritt dann ein Jahr später in Kraft.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Ohling, H. (1979). Beispiele der Verfrachterhaftung. In: Export — Import — Spedition. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85596-1_22
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85596-1_22
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Print ISBN: 978-3-409-36635-9
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