Zusammenfassung
Kooperation heißt interpretiert und übersetzt Zusammenarbeit. (Die Wirtschaftspraxis hat sich jedoch überwiegend für den Ausdruck Kooperation entschieden. Die wirtschaftlichen Tatbestände, die sich hinter den Ausdrücken verbergen, sind bei näherer Betrachtung so außerordentlich vielfältig, daß das breite Begriffsspektrum nicht exakt eingegrenzt werden kann. Das mag auch daran liegen, daß eine Begriffsbestimmung durch eine Legaldefinition bisher nicht erfolgt ist1, so daß sich das Wort Kooperation mehr und mehr zu einem beliebten Schlagwort für alle möglichen Formen zwischenbetrieblicher Beziehungen entwickeln konnte. Gemeinsamkeiten der in der wirtschaftlichen Wirklichkeit anzutreffenden Zusammenarbeitsformen, die als Begriffskriterien dienen können, bestehen in der mit der Zusammenarbeit verfolgten Zielsetzung der Betriebswirtschaften, eine Verbesserung vor allem ihrer langfristigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unter weitgehender Aufrechterhaltung ihrer Dispositionsfreiheit zu erreichen. Die Kooperation ist damit ein Instrument der Unternehmenspolitik und kann sowohl dem Expansionsdrang als auch dem Sicherheitsbedürfnis dienen.
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Literatur
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© 1973 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Eppe, P. (1973). Einleitung. In: Die Kooperationspolitik der deutschen Bausparkassen. Schriftenreihe des Instituts für Kreditwesen der Westfälischen Wilhems-Univesität Münster, vol 14. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88007-9_1
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