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Überwachen und Strafen

Zur Funktion der selektiven Verwirklichung „des Berufsverbots“

  • Chapter
Friedensstiftung durch präventive Staatsgewalt

Part of the book series: Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung ((BEISOFO,volume 57))

  • 38 Accesses

Zusammenfassung

Die Begründungen beider politischer Lager signalisieren Flexibilität im Umgang mit „dem Extremismus/Radikalismus“. Die sozialliberale Absichtser klärung einer politischen Auseinandersetzung mit dem „produktiven“ Radikalismus wird von einer ambivalenten Ausgrenzung „des Extremismus“ getra-. gen. „Radikale Kritiker“ werden sowohl für randständig erklärt, als auch für eine politische Kraft, die nur wenig identifizierbar ist und die weit in liberale Kreise hineinreicht. Ähnlich ist es bei den Christdemokraten, die sich zwar eindeutig am Feindbild des „kommunistischen Marxismus“ orientieren, insbesondere an der DKP/SEW, die aber insgesamt die Gruppen und Ideen der Neuen Linken oder „die aggressive Generation“ (Schelsky) als den eigentlichen Gegner bestimmen. Die Auseinandersetzung mit dem „Sowjetmarxismus“ wird taktisch der Arbeiterbewegung anheimgestellt. So legen sich beide politischen Lager nicht auf präzise Feindbestimmungen fest. Beide schwanken zwischen einer restriktiv an kommunistischen Kadern und einer exzessiv an liberal-demokratischer „Laschheit“ orientierten Konzeption der repressiv-politischen Gegenwehr. Doch ist festzuhalten, daß die „rechte Linie“ eindeutig die exzessive Lösung favorisiert.

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11. Kapitel

  1. in diesem Punkt relativierend bis gegensätzlich LÖWENTHAL, R., 1979, S.30–36, insbes. auch S. 38.

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  2. mit Zahlen läßt sich das Problem der Radikalenbekämpfung herunterspielen, insbesondere wenn nur die Zahl der Abge lehnten berücksichtigt wird. Zum darstellerischen Effekt siehe: KOSCHNICK, H., 1978, der auf S.8 die Zahl der mit einem Berufsverbot belegten Personen mit 0,007% aller Oberprüften angibt.

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  3. zur Neufassung des polizeilichen Präventionsbegriffs vgl. die knappe Erläuterung bei WAGNER,H.,1982,S.22 f., 24–29.

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  4. vgl. MURCK,M., 1980, s.a. BOTZAT u.a., 1978; insges. ist festzuhalten, daß Demonstrationen von Arbeitern, Ange stellten etc. gegen die Politik der Gewalt der 70er Jahre ausgeblieben sind. Relativierend vgl. BEER, W., 1978, BOLLE u.a., 1977, S.76 ff.

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  5. so kann Hannah Arendt symptomatisch über alle Neuauflagen das Diktum unkommentiert beibehalten, demzufolge die Masse nur eine totalitäre Bewegungsform finden kann.S.ARENDT, H., 1975, Bd.3, S. 33.

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© 1984 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Süß, W. (1984). Überwachen und Strafen. In: Friedensstiftung durch präventive Staatsgewalt. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 57. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88674-3_12

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88674-3_12

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-11692-1

  • Online ISBN: 978-3-322-88674-3

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