Zusammenfassung
Meine Besprechung ausgewählter Verfassungsartikel hat gezeigt, daß der Bezug auf objektive Gesetze des Sozialismus ein zweites relevantes Muster der Rechtfertigung von Ansprüchen des sozialistischen Staates gegenüber seinen Untertanen darstellt. Häufig wird zu diesem Zweck lediglich auf die Objektivität gedeutet und so die Fraglosigkeit der jeweiligen Maßnahme demonstriert. Ganz ohne inhaltlichen Bezug auf konkrete Erfordernisse, die aus bestimmten Gesetzen folgen, soll der rein methodische Verweis auf die Existenz objektiver sozialer Gesetze legitimierend wirken. Ich werde deshalb in diesem Kapital die Natur dieser Kategorie zu analysieren versuchen, die in der DDR vor allem zwischen 1970 und 1974 breit diskutiert wurde, ohne auf konkrete Gesetze, die als Beispiele zitiert werden, inhaltlich Bezug zu nehmen.183
„Das Gesetz offenbart seine wohltuende Wirkung nur jenen, die sich ihm unterwerfen.“ (DEMOKRIT)
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Literatur
Cf. ibid., S. 885 und LEISERING 1973, S. 24: „Ökonomische Gesetze setzen sich unabhängig vom Willen des einzelnen durch, das ist ihre Objektivität.“
Cf. auch HESS 1973, S. 30: „An der Objektivität der ökonimischen Gesetze zweifelt keener.“
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Peltzer, M. (1987). Zur Ideologischen Funktion ‚Objektiver Sozialer Gesetze‘. In: Sozialistische Herrschaft und materielle Interessen. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 68. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88738-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88738-2_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-11867-3
Online ISBN: 978-3-322-88738-2
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