Zusammenfassung
Architekt Schlampig hat die Baupläne für Fröhlich gemacht. Schlampig hat während der Bauphase den Fortschritt der Bauarbeiten regelmäßig kontrolliert. Als Fröhlich nach Abschluß der Bauarbeiten einige Mängel erkennt, wendet er sich an Schlampig, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen. Schlampig zeigt sich jedoch desinteressiert und unternimmt nichts weiter. Fröhlich ist deshalb gezwungen, die nötigen Schritte selbst einzuleiten. So kommt es, daß sich Fröhlich in einen aussichtslosen Prozeß gegen einen nicht gewährleistungspflichtigen Handwerker stürzt.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Hat der Bauherr einen Schadenersatzanspruch gegen den Architekten, wenn dieser bei der Untersuchung und Behebung von Mängeln den Bauherrn nicht unterstützt?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_58
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_58
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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