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Die Weitergabe der schlechten Nachrichten - der Personalabbau

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Betriebsräte in Ostdeutschland

Zusammenfassung

Tabelle 1 hat bereits deutlich gemacht: Ein großer Teil der ostdeutschen Betriebe war bereits entindustrialisiert worden, als sie privatisiert wurden. Das Gros des Personalabbaus wurde unter der Regie der Treuhandanstalt abgewickelt, die damit eine ganz entscheidende Vorleistung für die neuen Inhaber erbrachte. Als sie die Betriebe übernahmen, waren die meisten “Grausamkeiten” schon begangen worden. Die neuen Besitzer hatten somit die reelle Chance, mit einem erheblichen Platzvorteil in die Arena der betrieblichen Interessenvertretungsbeziehungen zu treten, kamen sie doch als Betriebs- bzw. Arbeitsplatzerhalter, während die Betriebsräte sich als Mitwirkende beim vorangegangenen Massenexodus bereits hinreichend hatten kompromittieren können.

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Literatur

  1. Einer der Verfasser hat Ende 1990, Anfang 1991 an Besprechungen mit IG-Metall-Vorstandsmitarbeitern teilgenommen, in deren Mittelpunkt die Ratlosigkeit vor dem Tag X nach Auslaufen des Kündigungsschutztarifvertrages und die mögliche Abhilfe seitens der mit diesem Ansinnen überforderten Sozialwissenschaften standen.

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  2. Es handelt sich hier nur um eine ungefähre Größenordnung, weil tätigkeitsspezifische Zuschläge, insbesondere die in Konti- und 3-Schicht-Betrieben unter Umständen beträchtlichen Schichtzuschläge, keine Berücksichtigung finden und weil bei den beiden Betrieben (I und K), in denen das Nettomonatseinkommen als Basis diente, nur der steuerliche Grundtarif in Anschlag gebracht wurde. Das wirkt insofern verzerrend, als die auf diese Weise partiell erreichte Einbeziehung von Familienstands- und Unterhaltspflichtaspekten ausgeblendet bleibt, die in anderen Fällen über direkte Zuschläge bewerkstelligt wurde.

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  3. Der in der Sache im Betrieb B federführende stellvertretende BR-Vorsitzende verweist für die Metallbetriebe auf eine entsprechende Leitlinie des Arbeitgeberverbandes, die offenkundig auch die überwiegende Einstellung in den Betriebsräten traf.

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  4. Die genaue Herkunft der ersten Sozialplanvorlagen ist nirgends eindeutig zu klaren, da die Betriebsräte in der Anfangsphase alle möglichen Seminare und Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nahmen. Daß sich in vier von sechs sächsischen Untersuchungsbetrieben branchenunabhängig die gleiche Sozialplanformel findet und auch in den übrigen beiden im Gegensatz zu allen übrigen Betrieben das Lebensalter unberücksichtigt bleibt, spricht nicht für eine Zufallsverteilung.

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  5. In einem ersten Sozialplan von 1990 findet sich auch für C eine solche Ausschluß-regelung, nach der Vorruheständler statt der Abfindung lediglich eine Aufstockung ihrer Vorruhestandsbezüge erhielten. Im Betriebsrat wird das mit der anfanglichen Unsicherheit darüber erklärt, inwieweit man mit Rücksicht auf den Betrieb über Sozialplanmittel verfügen könne.

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  6. Der Gesichtspunkt, aktuell überzählige Beschäftigte bis zu einem Wiederanziehen der Konjunktur zu halten, taucht in einzelnen Interviewäußerungen am Rande auf. Im schriftlichen Niederschlag der internen Diskussionen läßt er sich nicht nachweisen.

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  7. Die Referenz zu Helmut Wiesenthals (1988) Diktum von der bundesdeutschen Gewerkschaftstheorie der 70er Jahre als “Theorie ausgegebener Ereignisse” ist gewollt, um deutlich zu machen, daß es uns hier nicht darum geht, die Abweichung der gesellschaftlichen Entwicklung von einem an sich notwendigen Verlauf zu erklären, sondern um das Herausarbeiten von Faktoren, die in einer Zone von Ungewißheit bestimmte unter denkbaren anderen Möglichkeiten haben Realität werden lassen.

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  8. Es geht hier nicht um den von uns weiter oben bereits zurückgewiesenen Brigade-romantizismus. Aber man braucht nicht das Hohelied realsozialistischer Betriebs-vergemeinschaftlichung zu singen, um das Herausfallen aus einem stark betriebszentrierten Sozialzusammenhang in Verbindung mit der bis dahin unbekannten Erfahrung von Erwerbslosigkeit als existentielle Bedrohung zu begreifen.

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© 1997 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Kädtler, J., Kottwitz, G., Weinert, R. (1997). Die Weitergabe der schlechten Nachrichten - der Personalabbau. In: Betriebsräte in Ostdeutschland. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89579-0_8

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89579-0_8

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-12884-9

  • Online ISBN: 978-3-322-89579-0

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