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Die aktuellen Reformansätze: Gestaltungsphilosophien und Organisationskonzepte

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Die Steuerung von Universitäten in staatlicher Trägerschaft

Part of the book series: DUV Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

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Zusammenfassung

Da die Effektivitäts- und Effizienzwirkungen der unterschiedlichen Optionen der Steuerung bereits allgemein für soziale, arbeitsteilige Systeme erarbeitet wurden, erübrigt sich an dieser Stelle eine eingehende Analyse der Leistungsfähigkeit der für die staatlichen Universitäten als typisch erkannten Konfiguration der Steuerungsregelungen. Das Augenmerk soll vielmehr auf die aktuell auf breiter gesellschaftlicher Ebene geführte Reformdebatte und die ihr zugrundeliegenden Gestaltungsphilosophien gerichtet werden. Ziel ist es hierbei, die diskutierten Reformansätze, die zum Teil schon ihren Niederschlag in gesetzlichen Regelungen gefunden haben, konzeptionell zu erfassen und damit einer systematischen Analyse zugänglich zu machen. Insgesamt soll dadurch ein Eindruck davon gewonnen werden, welche Entwicklungspfade sich für die staatlichen Universitäten in Deutschland mit Blick auf die Frage der Steuerung abzeichnen.

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Literatur

  1. So zum Beispiel die damalige Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen ANKE BRUNN: „Denn natürlich führt kein Weg zurück hinter die Massenuniversität, wenn man nicht die junge Generation aus den Hochschulen vertreiben will. […] Dann muß es bei der Massenuniversität bleiben; und es kommt darauf an, sie zu gestalten. Dabei muß Effizienz ein Kriterium sein.“(Brunn [Effizienz] 1997, S. 86).

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  2. Vgl. bspw. Lange [Hochschulentwicklung] 1997, S. 66 f.

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  3. Vgl. bspw. Hahn [Studienzeitverkürzung] 1994, S. 314 f.

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  4. Vgl. bspw. Mittelstraß [Universität] 1994, S. 15 ff, [Universität] 1997, S. 51 ff. oder Laermann [Universität] 1997, S. 79 ff.

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  5. Die Forderung nach einem gesonderten, leistungsbezogenen Dienst-, Besoldungs- bzw. Tarifrecht für den Hochschulbereich vertritt bspw. die HOCHSCHULREKTORENKONFE-RENZ (Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.) [Vergütungsrecht] 1998).

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  6. Den Begriff der Entstaatlichung hat vor allem DAXNER in die Reformdebatte eingebracht. Vgl. Daxner [Uni] 1996, S. 192 ff. und [Entstaatlichung] 1991. Er propagiert eine durch Veröffentlichung und Entstaatlichung geprägte Hochschulreform. Damit verbindet er die Erwartung, „[…] daß die hochschulpolitischen Angelegenheiten dort angesiedelt werden, wo sie hingehören — nämlich in die Öffentlichkeit und in die Hochschule.“(Daxner [Uni] 1996, S. 194).

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  7. Vgl. hierzu ausführlich Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 147 ff. Vgl. auch de Weert [Organisationsformen] 1997, S. 180 ff.

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  8. Vgl. hierzu nochmals S. 13 ff.

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  9. Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) [Mut] 1999, S. 8.

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  10. Vgl. Seidler [Trends] 1996, S. 24.

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  11. Vgl. grundlegend zur Flexibilisierung der Mittelverwendung und Mittelverteilungskompetenz innerhalb einer staatlichen Universität Frackmann [Selbststeuerung] 1987, S. 147 ff. Vgl. auch Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 170 ff. sowie Brinkmann [Freiheit] 1998, S. 146 ff.

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  12. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Titelgruppe 94 fur Forschung und Lehre, in der beispielsweise Personalausgaben, sachliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sowie Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zusammengefasst sind, die Titelgruppe 95 für das Bibliothekswesen, die Titelgruppe 96 für Rechenzentren und Datenverarbeitungssysteme sowie die Titelgruppe 98 für Drittmittel.

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  13. Vgl. Brinkmann [Freiheit] 1998, S. 103 ff. Bei dem Übergang von inputorientierten zu outputorientierten Steuerungskonzepten handelt es sich um einen Ansatz der Staatsmodernisierung, der seit Mitte der 80er Jahre die verwaltungswissenschaftliche und verwaltungspolitische Diskussion unter dem Stichwort des,New Public Management‘bestimmt. Die Umsetzung des,Neuen Steuerungsmodells‘wurde in Deutschland seit Beginn der 90er Jahre maßgeblich durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung (KGSt) propagiert und initiiert. Kemelement der Verwaltungsreform ist die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche der Politik und der Verwaltung durch Zielsetzung und Zielerfüllung mit Ergebnisverantwortung. Vgl. zum sog. Kontraktmanagement KGSt (Hrsg.) [Ressourcenverantwortung] 1991 und [Steuerungsmodell] 1993. Vgl. zur Umsetzung des neuen Steuerungsmodells aus organisationstheoretischer Sicht Streibl [Organisationsgestaltung] 1996, S. 270.

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  14. Vgl. Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 160 ff.

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  15. Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen internationalen Trend. Vgl. Goedegebuure et al. [Resümee] 1993, S. 397 ff. Auf der Basis einer länderübergreifenden Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung von 1993 kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass sich vor allem Australien, die Niederlande und Großbritannien auf dem Weg zu einer staatlichen Steuerung,aus der Distanz‘befinden. Mit Blick auf die Schweiz und Deutschland stellen sie hingegen fest, „daß die Regierungen dieser beiden Staaten ihren Hochschulen bis jetzt lediglich rhetorisch mehr Autonomie zugestehen.“(Goedegebuure et al. [Resümee] 1993, S. 398).

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  16. Vgl. Brinckmann [Freiheit] 1998, S, 98 ff. Zu den engagiertesten Propagandisten des Konzepts der Zielvereinbarung zählt der Leiter des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) DETLEF MÜLLER-Boling. Er sieht in Zielvereinbarungen eine Alternative zur bürokratischen Führung durch Rechtsvorschriften und Detailanweisungen und eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Form der akademischen Selbstabstimmung, wobei er jedoch eine theoretisch fundierte Begründung seiner Effizienzerwartungen weitgehend schuldig bleibt. Vgl. bspw. Müller-Böling [Hochschule] 2000, S. 58 ff.

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  17. Vgl. Hödl [Mittelverteilung] 1996.

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  18. Vgl. Hödl [Anreizsysteme] 1994, S. 150 ff.

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  19. So etwa der Vorschla g von Müller-Böling [Hochschule] 2000, S. 69 f. Als individuelle Leistungsanreize werden dabei auch nicht-monetäre Anreize, wie etwa die Gewährung von Forschungssemestem, diskutiert.

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  20. Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) [Mut] 1999, S. 9 f.

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  21. Vgl. Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 173 f.

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  22. Vgl. statt vieler Hödl [Modelle] 1996, S. 419 ff.

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  23. So sind nach den in Nordrhein-Westfalen geltenden Vorgaben in einem zweijährigen Turnus Lehrberichte zu erstellen, die der Aufdeckung struktureller Schwachstellen in der Organisation von Studium und Lehre und der Bündelung der quantitativen Daten zu Stellensituation, Studierenden- und Absolventenzahlen dienen sollen. Die Zuständigkeit liegt dabei bei den Dekanen. Vgl. Ministerium für Bildung und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) [Reformen] 1997, S. 80 ff.

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  24. Vgl. Brinkmann [Freiheit] 1998, S. 99.

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  25. Im Rahmen des Aktionsprogramms,Qualität der Lehre‘in Nordrhein-Westfalen wurde die studentische Veranstaltungskritik im Zeitraum von 1991 bis 1997 als Einzelmaßnahme mit einer Gesamtfordersumme von TDM 4.000 gefördert. Die Effekte der studentischen Evaluationen werden in einem Zwischenbericht des Ministeriums für Bildung und Forschung als gering bewertet. Neben,gewissen Ermüdungstendenzen‘werden hierfür in erster Linie,Methodenfragen‘verantwortlich gemacht. Vgl. Ministerium für Bildung und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) [Reformen] 1997, S. 72.

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  26. Vgl. zu den aktuellen Evaluationsprojekten und der ihnen jeweils zugrundeliegenden Methodik im Überblick Müller-Böling [Evaluationen] 1996, S. 4 ff.

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  27. Vgl. grundlegend Leuze/Bender (Hrsg.) [Gesetz] 1998, Anh. § 85.

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  28. „Hier wird mit engen Vorgaben und landesweiter Standardisierung ein überholtes Reformverständnis dokumentiert.“(Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) [Eigenverantwortung] 1995, These 6).

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  29. Gemäß Art. 26 BayHSchG wird zusätzlich zum Kuratorium ein ehrenamtlicher Hochschulrat gebildet, dem drei Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie zwei der Hochschule nicht angehörende Wissenschaftler angehören. Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag der Hochschulleitung für vier Jahre durch den Staatsminister. Im Gesetzesentwurf des Landes Baden-Württemberg ist die Einführung eines Hochschulrates vorgesehen, der elf Mitglieder (fünf universitätsfremde Mitglieder, von denen drei vom Ministerium ernannt werden sowie acht Mitglieder, die durch den Senat benannt werden) aufweisen soll, die für drei Jahre bestellt werden. Das Land Brandenburg plant demgegenüber die Einführung eines Landeshochschulrates.

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  30. Vgl. zum Konzept des Hochschulrates Müller-Böling [Hochschule] 2000, S. 49 ff.

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  31. Vgl. Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 264 ff.

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  32. Vgl. Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 329 ff.

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  33. Alewell [Autonomie] 1993, S. 120.

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  34. Alewell [Autonomie] 1993, S. 121.

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  35. Vgl. o.V. [Zügel] 1999, S. 195 f.

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  36. Vgl. die kritische Analyse bei de Weert [Organisationsformen] 1997, S. 184 ff., insb. S. 189.

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  37. Angesprochen sind hierbei in erster Linie die leistungsorientierten Vergütungsregeln von Professoren, die zum Teil mit dem Status der Professoren als Beamte kollidieren. Gemäß Art. 33 V GG sind Beamte amtsangemessen zu besolden. Das schließt Leistungsprämien nicht kategorisch aus, jedoch widerspricht es dem Prinzip der amtsgangemessenen Besoldung, wenn erhebliche Teile der Besoldung nicht vom Amtsinhalt abhängig sind. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn — wie politisch beabsichtigt — die C 4-Professo-ren auch trotz voller Pflichterfüllung eine Stufe herabgestuft würden und sie statt dessen die Chance erhielten, über Leistungszulagen zu einer amtsangemessenen Besoldung zu kommen. Vgl. Thieme [Leistungsbezahlung] 1999, S. 640.

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  38. Vgl. Krüger [Hochschulrat] 1997, S. 287 f.

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  39. Vgl. Wolff [Grundlagen] 1995, S. 54 ff. Vgl. zu den Schwierigkeiten bei der Präzisierung von Zielen und der Operationalisierung komplexer und größtenteils qualitativer Konzepte, die „erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit von Effizienzbeurteil ungen aufkommen“(a.a.O., S. 169) lassen, Haslinger [Effizienzvergleiche] 1994, S. 166 ff.

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  40. So formulieren COHEN und March in aller Deutlichkeit „Efforts to generate normative Statements of the goals of an university tend to produce goals that are either meaningless or dubious.“(Cohen/March [Leadership] 1974, S. 195).

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  41. Vgl. Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 188. Vgl. auch die Bedenken SCHUTTES: „Die Wissenschaftsverwaltung und die Politik stehen einigermaßen hilflos vor dem Phänomen, daß sich anvisierte Outputparameter als manipulierbarer Input erweisen. Wenn man finanzielle Zuwendungen auf dem Niveau von Körperschaften an Erfolgskriterien […] bindet, dann besteht immerhin die Versuchung, Qualifikationsmaßstäbe unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenmobilisierung, statt von wissenschaftlichen Problemlösungen zu betrachten.“(Schütte [Wissen] 1998, S. 203).

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  42. Vgl. Thieme [Leistungsbezahlung] 1999, S. 641.

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  43. Vgl. Frese/Engels [Anmerkungen] 1999, S. 508 f.

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  44. Vgl. Frese/Hödl [Stärkung] 1996, S. 25 ff.; Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 267 ff. Vgl. auch Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) [Eigenverantwortung] 1995, These 7.

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  45. Brinkmann [Freiheit] 1998, S. 137.

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  46. Vgl. Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 166; Brinkmann [Freiheit] 1998, S. 145 f.

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  47. Frese/Hödl [Stärkung] 1996, S. 15

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  48. Vgl. etwa die überaus kritischen Stellungnahmen von Böhm [Wirkung] 2000; Thieme [Leistungsbezahlung] 1999, S. 641 f. und Ropohl [Präsenzkotau] 1999, S. 522 ff.

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  49. Kieser [Idealbild] 1998, S. 411.

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  50. Vgl. Frese/Hödl [Stärkung] 1996, S. 20 f.; Schimank [Sündenbock] 1998, S. 74.

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  51. Haslinger bringt sein Unbehagen, in Ermangelung relevanter Daten nur leicht verfügbare und gut quantifizierbare Größe — wie die Zahl der Studierenden und Absolventen sowie Ausgabevolumina — als Informationsbasis der Hochschulpolitik heranzuziehen, auf die Formel: „Unbestritten und gefährlich ist, daß derartige Daten Relevanz suggerieren.“(a.a.O., S. 170). Dies verfuhrt seiner Ansicht nach gerade in Zeiten finanzieller Engpässe dazu, tagespolitisch motivierte, von Sachzwängen diktierte Entscheidungen als Ergebnisse einer rationalen Hochschulpolitik auszugeben. „Dadurch wird nur zu häufig verdeckt, was derartige Entscheidungen in Wirklichkeit oft sind: sachlogisch und ökonomisch gesehen kurzsichtige Fehlentscheidungen mit langfristig erheblichen negativen Folgen.“(Haslinger [Effizienzvergleiche] 1994, S. 171). Vgl. auch Kieser [Idealbild] 1998, S. 411.

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  52. Vgl. Frese/Hödl [Stärkung] 1996, S. 23. Vgl. zu dieser Gefahr einer,Abwärtsspirale‘auch Hödl/Zegelin [Hochschulreform] 1999, S. 188.

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  53. Vgl. Hornke [Personalprofil] 1997, S. 115 ff.

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  54. Müller-Böling [Hochschule] 2000, S. 49 f.

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Engels, M. (2001). Die aktuellen Reformansätze: Gestaltungsphilosophien und Organisationskonzepte. In: Die Steuerung von Universitäten in staatlicher Trägerschaft. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89618-6_14

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