Zusammenfassung
Die öffentliche Hand bietet Untemehmensgründern, jungen innovativen wie auch mittelständischen Unternehmen sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene eine Vielzahl an Förderprogrammen an. Grundsätzlich erfolgt die Förderung über Zuschüsse, Darlehen und Beteiligungen. Weitere Fördermaßnahmen bestehen in der Stellung von Bürgschaften, Garantien sowie der Schaffung von Investitionszulagen oder Sonderabschreibungsmöglichkeiten. Ein großer Teil der öffentlichen Fördermittel wird dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) entnommen. Das ERP geht auf die Marshall-Pläne nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Der damalige US-Außenminister George C. Marshall stellte am 5. Juni 1947 in einer Rede sein Wiederaufbauprogranmi vor, der amerikanische Kongress verabschiedete es am 3. April 1948 als Auslandshilfegesetz. Bis Mitte 1952 wurden über 13 Milliarden US-Dollar an Hilfsleistungen genehmigt. Der auf Deutschland entfallene Betrag von 1,6 Mrd. US-Dollar wurde als Kredit und nicht als Subvention gewährt wie in allen anderen europäischen Ländern. Zeitgleich mit den Marshall-Plänen wurde 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet, 1950 folgte die Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Im Jahr 2000 wurde die Übernahme der DtA (im Zuständigkeitsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums) durch die KfW (im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums) beschlossen, die mit der jetzigen KfW-Bankengruppe weitgehend vollzogen ist. In früheren Jahren beschränkte sich die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung auf Großunternehmen. Lediglich bei der indirekten Förderung zeigten sich mit dem längst ausgelaufenen Investitionszulagengesetz und der Möglichkeit eines Personalkostenzuschusses für forschungsintensive Arbeitsplätze erste Initiativen.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Jesch, T.A. (2004). Risikomindernde Staatsbeteiligung. In: Private-Equity-Beteiligungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90702-8_15
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