Zusammenfassung
Am Ende der Untersuchung der Berliner und Frankfurter Sicherheitsarchitektur und der rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum angelangt, müssen die beiden Extremansichten revidiert werden: Weder handelt es sich bei einer Wach- und Schließgesellschaft um eine quasimilitärische Schlägertruppe, aber genauso wenig schaffen die Privatwächter eine kriminalitätsbezogene Form der Sicherheit. Und was den Einfluss der Privaten auf die Arbeit der Polizei angeht: Es lassen sich kaum Effekte bei der Polizei durch die Zusammenarbeit mit den Wachgesellschaften messen, gleichwohl bleibt ihr Einsatz nicht folgenlos. Um die Bedeutung der Privaten herauszufinden, sollen im folgenden die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst werden. Ich versuche, die Stellung privater Sicherheit im Kontext des ‚Systems Innerer Sicherheit’ zu ermessen, in dem die Polizei die zentrale Rolle spielt, und die Weiterungen des Einsatzes von Bewachungsfirmen für dasselbe zu beurteilen, um die disparaten Zeitdiagnosen mit einem empirisch fundiertem „Realitätstest“ zu konfrontieren.1 Die Frage, die letztlich beantwortet werden muss, lautet, wie die Existenz privater Sicherheitsdienste im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu verstehen ist.
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Kirsch, B. (2003). Das Bewachungsgewerbe im ‚System Innerer Sicherheit’. In: Private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90734-9_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90734-9_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14009-4
Online ISBN: 978-3-322-90734-9
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