Zusammenfassung
Seit dem 01.01.2002 finden die Verjährungsregeln auf alle zu diesem Zeitpunkt bestandenen Ansprüche Anwendung. Dabei ist zu beachten, dass die Regeln nicht nur auf seither entstandene Ansprüche anzuwenden sind, sondern ebenso auf davor entstandene. Somit müssen alle Ansprüche aus alten Bauverträgen und sonstigen Schuldverhältnissen überprüft werden. Sie werden entsprechend der neuen Verjährungsregelungen angepasst, dass heißt, sie sind nicht etwa am 31.12.2001 ausgelaufen. Mit Ausnahme der Regelungen zum Dauerschuldverhältnis finden die weiteren Regelungen des neuen Rechts auf Schuldverhältnisse, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts geschlossen wurden, keine Anwendung.
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Ax, T., Heiduk, D. (2004). Anwendungsbereich des neuen Rechts. In: Mängelansprüche nach VOB und BGB. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91581-8_5
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Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-528-01763-7
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