Zusammenfassung
Bauherr Sparsam hat mit Bauunternehmer Clever einen VOB/B Bauvertrag geschlossen. Durch zusätzliche Vertragsbestimmungen wurde vereinbart, daß bei Beanstandungen von Leistungen Beträge in angemessener Höhe einbehalten werden können. Als nun Clever mit der Leistungserbringung immer weiter in Verzug gerät, verweigert Sparsam die Bezahlung eines fälligen Abschlags. Er beruft sich auf die zusätzliche Vertragsbestimmung. Dabei geht er davon aus, daß Leistungsverzögerungen des Unternehmers als eine Beanstandung in diesem Sinne gelte.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist der Bauherr berechtigt, die Vergütung des Bauunternehmers zu mindern, wenn dieser eine Leistung zwar werkgerecht jedoch verspätet erbringt?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_15
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_15
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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