Zusammenfassung
Durch die Änderungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zum 1.1.2002 und insbesondere durch die Einführung eines Anspruchs auf Entgeltumwandlung und die damit verbundenen erweiterten Pflichten des Arbeitgebers haben sich die Spielregeln für den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge auch für den Versicherungsvermittler wesentlich geändert. Angesichts der Neuregelung stellt sich für den Vermittler die Frage, ob er bei Beratungstätigkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge einem Haftungsrisiko ausgesetzt ist. Dies kann nicht grundsätzlich verneint werden. Für eine präzisere Antwort kommt es darauf an, für wen und in welchem Vertriebsweg der Vermittler tätig wird und wer von ihm beraten wird1.
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Literatur
Der BVK hat unter den Nr. 2/2002 ein ausführliches Dokument unter dem Titel „Grenzen und Risiken bei betrieblicher Altersversorgung“ herausgegeben, das auch auf die Haftung des Vermittlers eingeht. Diese Dokumentation wird hier um die spezielle Haftungsfrage ergänzt, die sich bei der Beratung der Arbeitnehmer eines Betriebes im Auftrag des Arbeitgebers ergibt. Das BVK-Dokument kann durch Mitglieder über www.bvk.de oder die Geschäftsführung bezogen werden.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Brock, U. (2004). Haftung des Vermittlers bei der betrieblichen Altersvorsorge. In: Drols, W. (eds) Handbuch betriebliche Altersversorgung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92950-1_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92950-1_11
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-92951-8
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