Zusammenfassung
Der Interkulturelle Rat wurde am 30. August 1994 gegründet. Er ist hervorgegangen aus der Arbeit des Ökumenischen Vorbereitungsausschusses zur „Woche der ausländischen Mitbürger“. Nicht zuletzt die Häufung rechtsextremistischer Gewalt in den Jahren zuvor hatte deutlich gemacht, dass eine einzige Woche im Jahr nicht ausreicht, um auf die Anliegen von Migrantinnen und Migranten in Deutschland aufmerksam zu machen. Es sollte ein Verein mit persönlicher Mitgliedschaft entstehen, in dem Personen zusammenarbeiten, die in kommunalen und staatlichen Stellen, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Medien und anderen gesellschaftlichen Gruppen Verantwortung tragen für die Integration Aller in die Gesellschaft. Wichtig dabei war, dass Einheimische und ausländische Personen zu gleichen Teilen im Interkulturellen Rat vertreten sind.1
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© 2002 Leske + Budrich, Opladen
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Storz, H., Reißlandt, C. (2002). Erfahrungen des Interkulturellen Rates in Deutschland (IKR). In: Storz, H., Reißlandt, C. (eds) Staatsbürgerschaft im Einwanderungsland Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95025-3_7
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