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Part of the book series: Bank- und Finanzwirtschaft ((BAFI))

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Zusammenfassung

Wie die bisherigen Ausführungen bereits verdeutlicht haben, kann von „dem“ Umweltrisiko eines Unternehmens nicht gesprochen werden. Vielmehr handelt es sich hierbei um vielschichtige und komplexe Ursache-Wirkungszusammenhänge, die das Umweltrisikopotential eines Unternehmens determinieren. Im folgenden soll daher zunächst das Umweltrisiko ursachenbezogen nach Risikobereichen differenziert und strukturiert werden und darauf aufbauend sollen die jeweiligen Ausprägungen, d. h. die zu unterscheidenden bereichsspezifischen Einzelrisiken, verdeutlicht werden. Daran anschließend erfolgt eine allgemeine Abgrenzung des Begriffs „Umweltrisiko“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht, die nicht nur den Besonderheiten dieses Unternehmensrisikos, sondern insbesondere den möglichen Auswirkungen auf die grundlegenden Unternehmensziele Rechnung tragen soll.475 Auf die i. R. d. Arbeit besondere Bedeutung von Umweltrisiken als unmittelbare und mittelbare bankbetriebliche Risiken wird in Kap. 3.2 eingegangen.

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Literatur

  1. Vgl. zum Zielsystem von Unternehmen bereits Kap. 1.3.2, S. 20 f.

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  2. Vgl. hierzu und zum folgenden: Koril, T., Frank, W. Heine, W. (Rating, 1995), S. 23 sowie insbesondere Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 71 ff.

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  3. Zur Differenzierung untemehmensinterner und -externer Risiken und zum folgenden Meuche, T. (Umwelt, 1995), S. 265 sowie dem., (Risiken, 1994), S. 71 ff; Otto, K. (Risiken, 1996), S. 315 ff. in Anlehnung an von Baum, W. (Risiken, 1989), S. 39 und Philippi, C. (Ökologie, 1992), S. 284 f.; Igelhorst, F. (Ökologie, 1995), S. 16 ff. Undifferenziert Keidel, T. (Umweltrisiken, 1993), S. 35 sowie ders. (Risiken, 1997), S. 14. Die folgenden Ausführungen beziehen sich des weiteren primär auf Unternehmen, die Sachleistungen erstellen (Fertigungs-, Rohstoffgewinnungs-und Veredlungsbetriebe (zur Unterscheidung vgl. Gutenberg, E. (Grundlagen, 1972 ), S. 1 f.), gelten jedoch auch in Teilbereichen fair Dienstleistungsunternehmen wie Kreditinstitute. Auf letztere wird gesondert in Kap. 3. 2 eingegangen, wobei i. R. d. Arbeit nicht die im folgenden dargestellten unmittelbaren Umweltrisiken im Vordergrund stehen, sondern die mittelbaren Risiken, die sich aus deren Finanzierungstätigkeit ergeben.

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  4. Vgl. Koril, T., Frank, W. Heine, W. ( Rating, 1995 ), S. 23.

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  5. Vgl. diesbezüglich z. B. die Chemieindustrie, bei der sich bereits die Branchenzugehörigkeit auf das Unternehmensimage auswirken kann: Gerhard, St. (Umwelt, 1995), S. 34 f.; Meuche, T. (Umwelt, 1995), S. 266 sowie ausführlich ders. (Risiken, 1994), S. 92 ff. sowie S. 140; Keidel, T. (Umweltrisiken, 1993), S. 37. Zu den „Image-Sorgen“ eines italienischen Süßwarenherstellers aufgrund seiner auf einem hochgradig kontaminierten Grundstück stehenden Produktionsanlagen und diesbezüglicher Pläne einer Produktionsverlagerung (vgl. Runkel, K., Hirsch, E. (Ferrero, 1997), S. 37 ff.). Auf die zahlreichen Kampagnen von Umweltschutzverbänden gegen Unternehmen, die Umweltschädigungen beabsichtigen oder bereits die Umwelt nachhaltig geschädigt haben, sei an dieser Stelle nur hingewiesen (vgl. exemplarisch o. V. ( Boehringer, 1998 ), S. 25 ).

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  6. Exemplarisch sei auf die Brent Spar Affäre verwiesen. Diese führte bei der Shell AG zu hivestitionen in Millionenhöhe für imagebildende Maßnahmen (vgl. o. V. (Shell, 1997), S. 24). Zu Ertragseinbußen der Ciba Geigy AG vgl. Keidel, T. ( Risiken, 1997 ), S. 13.

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  7. Vgl. ders., (Umweltrisiken, 1993), S. 36; Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 140; Baum, W. (Risiken, 1989), S. 31. Im Extremfall können gerichtlich Vertriebsverbote ergehen. Exemplarisch der Fall eines Kosmetikherstellers, bei dem sich der Umsatz aufgrund des Nachweises von Dioxan in den Kosmetika nahezu halbierte (vgl. Freimann, J. (Umweltpolitik, 1996 ), S. 214 ff.).

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  8. Oaz Vgl. grundlegend bereits Kap. 1.3.1, S. 13 f. Des weiteren im speziellen Igelhorst, F. (Ökologie, 1995), S. 15; Baum, W. v. ( Risiken, 1989 ), S. 21.

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  9. Vgl. Freimann, J. (Umweltpolitik, 1996), S. 243 ff. und S. 286. Zu Existenzgefährdungen aufgrund dieser Art von Abhängigkeitsverhältnissen vgl. Rauch, E. (Aktivgeschäft, 1997), S. 44. Insbesondere Unternehmen, die ein zertifiziertes UMS besitzen, achten verstärkt auf die Umweltverträglichkeit der Input-Faktoren. Vgl. hierzu grundlegend S. 101, Fn. 401 und z. B. der BMW-AG (BMW (Umweltbericht, 1997 ), S. 17), die ihre Zulieferfirmen zur Einhaltung der „Grundsätze für eine umweltverträgliche Produktion“ verpflichtet. Verstärkte Anforderungen an die Produktverwendung kann aber auch von vorgelagerten Wirtschaftsstufen ausgehen, wenn diese eine monopolistische Stellung besitzen. Auf die mögliche bevorzugte Vergabe von öffentlichen Aufträgen an umweltgeprüfte Betriebe wurde bereits hingewiesen (vgl. S. 107, Fn. 418 ).

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  10. Zu Substitutionsbemühungen vgl. Meuche, T. (Risiken, 1994 ), S. 99.

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  11. Vgl. Koril, T., Frank, W. Heine, W. (Rating, 1995), S. 23. Zu zahlreichen Praxisbeispielen erfolgreicher Kostensenkungen durch Umweltschutzmaßnahmen vgl. o. V. (Umweltkostenrechnung, 1996 ), S. 119 ff.

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  12. Als Beispiele können Asbest, PCP, FCKW, DDT etc. genannt werden (vgl. auch Meuche, T. ( Risiken, 1994 ), S. 100 ).

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  13. So bereits von Baum, W. (Risiken, 1989), S. 19 f. sowie S. 21 ff. Scholz, R. (Kreditausfâlle, 1995 ), S. 46, weist z. B. darauf hin, daß „… auch die Zahl derjenigen Kreditnehmer recht hoch (ist, Erg. d. Verf.), die aufgrund von - zumeist gesetzlich vorgeschriebenen Umweltauflagen - Investitionen für den Umweltschutz tätigen (müssen) und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Diese Schwierigkeiten können bis zum Konkurs der Firma führen.“

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  14. Obwohl das Standortrisiko auch den untemehmensextemen Umweltrisiken zugeordnet werden könnte, erscheint, wie auch die folgenden Ausführungen zeigen, eine Zuordnung zu den unternehmensinternen Risiken deshalb zutreffend, da primär unternehmensinterne Sachverhalte das Standortrisiko determinieren. Um diesem Problem jedoch Rechnung zu tragen und dessen Bedeutung hervorzuheben, wird das Standortrisiko i. R. d. Arbeit als gesonderter Risikobereich erfaßt und nicht, wie vereinzelt in der Literatur erkennbar (vgl. z. B. Meuche, T. (Risiken, 1994 ), S. 83 f.), dem Bereich der Betriebsrisiken zugeordnet.

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  15. Meuche (ebd., S. 83), versteht unter Standort: „Der Standort ist der geographische Ort der Leistungserstellung eines Betriebs.“ Ähnlich auch Härterich, S. (Risk Management, 1997), S. 75. Da nicht nur der Ort der Leistungserstellung einen Unternehmensstandort kennzeichnet und Unternehmen darüber hinaus häufig Unternehmensteile, die nicht ursächlich zur Leistungserstellung beitragen, ausgegliedert haben, ist diese Definition als zu eng abzulehnen. Aus diesem Grunde wird der Definition von Steiner, M. (Entscheidungen, 1989), S. 119 der Vorzug gegeben, der den Standort als „… die geographisch-räumliche Positionierung von Unternehmungen, Unternehmensteilen oder Produktionsfaktoren…” bezeichnet.

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  16. Meuche, T. (Risiken, 1994 ), S. 83.

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  17. Scholz, R. (Kreditausfälle, 1995), S. 46, stellte in einer Untersuchung fest, daß die meisten Altlasten zumeist von den Kreditnehmern selbst verursacht wurden und nicht aus einer Vornutzung des Geländes resultierten. Obwohl dies für die untersuchten Fälle durchaus zutreffend gewesen sein kann, würde die Vernachlässigung der Vornutzung des Standorts die Gefahr von Fehlklassifikationen derart erhöhen, daß diesem, auch in Anbetracht der ökonomischen Folgen von Altlasten für ein Unternehmen, im folgenden nicht gefolgt wird (vgl. zur Notwendigkeit der Überprüfung der Vornutzung des Standorts stellvertretend für viele: Overlack-Kosel, D. (Kreditrisiken, 1995), S. 193 ff.). In einem weiteren Begriffsverständnis werden unter Altlasten auch Altlastenverdachtsflächen erfaßt, da auch ein Altlastenverdacht, nicht nur aufgrund der notwendigen Untersuchungen und damit einhergehenden Störungen des Betriebsablaufs bzw. der damit ggf. verbundenen Kosten, ein Unternehmensrisiko darstellt.

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  18. Vgl. hierzu und zur Bedeutung sonstiger Faktoren wie klimatischer Verhältnisse Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 83 f. sowie ausführlich Sachverständigenrat (Altlasten, 1990 ), S. 13 ff.

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  19. Vgl. hierzu insbesondere die Ausführungen zu Kap. 2.3.2.1.4.1, S. 67 ff.

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  20. Vgl. hierzu auch Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 83 sowie Arndt, H. K. (BUIS, 1997), S. 20 ff.; zu einer sehr weitreichenden Aufzählung von Standortspezifika bzw. Standorteigenschaften auch Härterich, S. ( Risk Management, 1997 ), S. 75.

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  21. Wöhe, G. (Einführung, 1993), S. 482. Tischler, K. (Umweltökonomie, 1994 ), S. 418, weist z. B. auf die mit einer ggf. durchzuführenden UVP einhergehenden Kosten sowie auf die mögliche Verzögerung von Genehmigungsverfahren hin.

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  22. Bei den internen Umweltrisiken unterscheidet Meuche, T. (Risiken, 1994 ), S. 71 ff., ursachenbezogen nur Einsatz-, Kombination-und Ausbringungsrisiken. Da, wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, diese Differenzierung zu kurz greift, wird ihr nicht weiter gefolgt.

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  23. Vgl. hierzu ausführlich Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 71 ff. und die dort angegebene Literatur. Schädliche Emissionen können dabei in allen Phasen des betrieblichen Produktionsprozesses entstehen. Bei einer empirischen Untersuchung, bei der mehr als 8000 Betriebe (4 Größenklassen) hinsichtlich der Einhaltung der Pflichten aus der GefStoffV überprüft wurden, wurden teils gravierende Mängel (vgl. Deden, H. (Vollzug, 1997 ), S. 81 f.) feststellt, So führt Deden aus: Bei „… den Betriebsanweisungen und Unterweisungen, wurden in 70% aller Betriebe Mängel festgestellt. In über 40%… waren Betriebsanweisungen gar nicht vorhanden“ (ebd., S. 82). „Deutlich wird, daß die Zahl der festgestellten Mängel in der Regel in Abhängigkeit von der Betriebsgröße abnimmt” (ebd., S. 83 ).

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  24. Tischler, K. (Umweltökonomie, 1994 ), S. 241 unterscheidet in diesem Zusammenhang additive und integrierte Techniken (vgl. auch Freimann, J. (Umweltpolitik, 1996), S. 549 ). Während additive Techniken Zusatzeinrichtungen darstellen, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt nachträglich verhindern sollen, wie z. B. Filteranlagen, so ist das Ziel integrierter Techniken, daß Gefährdungspotentiale erst gar nicht entstehen.

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  25. Vgl. hierzu und zum folgenden: Tischler, K. (Umweltökonomie, 1994), S. 588 ff.

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  26. Grundlegend hierfür ist, daß Mitarbeiter über die Gefährlichkeit von Substanzen, Anlagen etc., mit denen sie umgehen, Kenntnis haben und Verhaltensregelungen durch Arbeitsanweisungen und Störfallpläne dokumentiert sind. Probleme ergeben sich dabei häufig bei ausländischen Mitarbeitern, die die Verhaltensregelungen aufgrund sprachlicher Probleme nicht verstehen, bei dem Einsatz von unqualifizierten Mitarbeitern sowie bei in der Praxis häufig als ausreichend angesehenem bloßen Aushang der Verhaltensregelungen in den verschiedenen Unternehmensbereichen. Auch mangelndes Umweltbewußtsein bzw. fehlende motivationsfdrdemde Maßnahmen, vorhandenes Umweltbewußtsein in betriebliches Handeln zu überführen, sind häufig die Ursache betriebsbedingter Umweltschädigungen. Die Ursachen von Umweltschädigungen i. e. S. und i. w. S. sind somit nicht nur prozessualer, stofflicher oder technischer Natur, sondern können auch durch Unkenntnis, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften bzw. durch bloßes Fehlverhalten menschlich bedingt sein (vgl. hierzu bereits S. 133, Fn. 498 sowie Kap. 1.3.2, S. 21 f., Fn. 70).

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  27. Die oftmals vorhandene Unkenntnis über die Gefährlichkeit verwendeter Stoffe und die Pflichten z. B. der GefStoffV bei kleinen und mittelständischen Betrieben verdeutlicht u. a. Kliemt, G. (Unterstützungskonzepte, 1997 ), S. 5 ff.

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  28. Vgl. zu den umweltrechtlichen Organisationspflichten z. B. gem § 52 a BImSchG bereits Kap. 2.2.1.2, S. 40, Fn. 140 f. sowie stellvertretend für viele Tischler, K. (Umweltökonomie, 1994 ), S. 561 ff. Dieser weist zu Recht darauf hin, daß die prozessuale und institutionelle Ausgestaltung der Umweltschutzorganisation entscheidend von dem unternehmensindividuellen Stellenwert des Umweltschutzziels in der betriebliche Zielhierarchie abhängt (ebd., S. 561 f.). Problematisch ist dies insbesondere, da, wie bereits erwähnt (Kap. 1.3.2, S. 21, Fn. 69), ein Umweltschutzziel bei kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig noch nicht festgelegt wurde.

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  29. Zu Arten der finanziellen Vorsorge und diesbezüglicher Probleme vgl. Kap. 2.3.2.3, S. 107 ff.

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  30. Vgl. ausführlich Meuche, T. (Risiken, 1994 ), S. 74 ff.

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  31. Zu ökologischen Chancen und Risiken bereits Freimann, J. (Umweltpolitik, 1996), S. 295 ff. und Igelhorst, F. (Ökologie, 1995 ), S. 136 ff. Auch Meuche bezieht in seiner Abgrenzung des Planungsrisikos die „Fehleinschätzung der technologischen und gesellschaftlich/rechtlichen Entwicklung…“ (Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 74) mit ein.

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  32. Bereits Schanz, G. (Organisationsgestaltung, 1982 ), S. 222, bezeichnet Führung als „intendierte Verhaltensbeeinflussung“ und deutet dadurch „… die interessengesteuerte Ausrichtung von Führungsprozessen auf ein definiertes Ziel hin an.” Ähnlich Streich, R., Einsiedler, H. (Führung, 1987), S. 1597. Fuchs-Wegner, G. (Management, 1987), S. 1366, verdeutlicht, daß „… der Führungsprozeß als zielorientierte Steuerung der arbeitsteilig strukturierten Unternehmen durch zwei Komponenten bestimmt wird: Die sachlich formale Komponente (Herv. i. O.) und die personenbezogene, verhaltensorientierte (Herv. i. O.) Komponente“. Erstere Komponente beinhaltet die Handlungssteuerung durch zielbezogene Informationen, Verhaltensregelungen, wie Arbeitsanweisungen, Störfallpläne etc., letztere die Verhaltenssteuerung durch Führungsstil und Motivation von Mitarbeitern.

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  33. Exemplarisch kann auch diesbezüglich auf die restriktive Kommunikationspolitik der Shell AG im Fall der Entsorgung der Ölplattform Brent Spar (1995) verwiesen werden, die zu einem erheblichen Imageschaden und zu Boykottmaßnahmen führte. „Erst im März ( 1997, Erg. d. Verf.) hat Shell mit gut 12 Prozent wieder den Marktanteil erreicht, der vor der imageschädigenden Brent Spar Affäre vor zwei Jahren bestanden hatte “ (o. V. (Shell, 1997), S. 24 ).

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  34. Vgl. Adams, H. W. ( Dynamisches Management, 1992 ), S. 146.

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  35. Vgl. hierzu Kistner, K. P., Steven, M. (Risiken, 1991 ), S. 1332 ff. Diese beziehen die Szenario-Analyse jedoch ausschließlich auf mögliche Umweltkatastrophen.

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  36. Kistner, K. P., Steven, M. ( Risiken, 1991 ), S. 1333.

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  37. Kistner, K. P., Steven, M. (Risiken, 1991 ), S. 1333. Kistner/Steven beziehen diese Aussage rein auf den Produktionsbereich. Die i. R. d. Arbeit erfolgende Betrachtung sämtlicher Unternehmensbereiche verstärkt diese Problematik erheblich.

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  38. Vgl. hierzu bereits die Ausführungen zum direkt beeinflußbaren externen Leistungsbereich (Kap. 1.1, S. 5). Die im Bereich der Sachleistungsbetriebe unterschiedenen Ausprägungen des unmittelbaren Marktrisikos, wie Kostensteigerungsrisiko oder Risiken aus Abhängigkeitsverhältnissen, sind bei Kreditinstituten von keiner oder allenfalls von geringer Bedeutung. Auch das Imagerisiko, als unmittelbares Umweltrisiko, ist im Vergleich zu möglichen mittelbaren Imageschädigungen (vgl. Igelhorst, F. (Ökologie, 1995 ), S. 85 ff.) von untergeordneter Bedeutung.

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  39. Bei dem Immobilienbesitz von Kreditinstituten müssen grundlegend folgende Kategorien unterschieden werden: Immobilien, die als Unternehmensstandorte oder Teile derselben dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Bank dienen und Immobilien, die sich zu Anlagezwecken oder zu Verwertungszwecken im Eigentum von Kreditinstituten befinden. Betrachtet man die Standortproblematik, so resultieren umweltrechtliche Sanktionen primär aus der rechtlichen Eigentumsposition, können jedoch aus Besitzverhältnissen (Miete, Pacht) nicht ausgeschlossen werden. Bei Immobilien, die sich zu Anlagezwecken, ggf. auch zu Zwecken der Verwertung, im Eigentum von Kreditinstituten befinden, aber fremdgenutzt werden, kann sich eine Inanspruchnahme aus dem rechtlichen Eigentum ergeben, wenn Umweltbelastungen durch den wirtschaftlichen Eigentümer entweder nicht verursacht wurden oder auf diesen als Verhaltensstörer nicht mehr zugegriffen werden kann. Dieses Problem besteht insbesondere bei gewerblicher bzw. industrieller Fremdnutzung. Eine jahresabschlußbasierte Systematisierung des Immobilienbesitzes ist einerseits aufgrund der Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. Pankow, M. et al (§ 247 II HGB, 1990), Rn. 450 ff., S. 180 ff.), der Vielzahl der unter die Aktivpositionen „Sachanlagevermögen“ (vgl. § 340 e I HGB i. V. m. § 247 II HGB; Krumnow, J. et al. (Sachanlagen, 1994), S. 117 f. Rn. 1 ff.) und unter „sonstige Vermögensgegenstände” fallenden Vermögensgegenstände sowie des allenfalls im Anhang (vgl. § 35 II RechKredV sowie Grewe, W. (Kommentar, 1995), Rn. 344 ff., S. 94 f.) erkennbaren rechtlichen, aber nicht wirtschaftlichen Immobilieneigentums nicht sinnvoll.

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  40. Vgl. hierzu Kap. 2.3.2.1.4.1, S. 67 ff. sowie S. 79, Fn. 305.

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  41. Vgl. Zenk, G. (Banken, 1998), S. 60 ff.; Miller, R. (Bankbereich, 1997), S. 42 ff.; Fischer, G. (Landesgirokasse, 1995 ), S. 54 ff.

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  42. Die Erfassung und Analyse der Marktentwicklung und von Konkurrenzprodukten erfolgt bei Kreditinstituten i. d. R. durch zentrale Stabseinheiten (vgl. zu Möglichkeiten der Berücksichtigung von ökologischen Marktentwicklungen: Igelhorst, F. (Ökologie, 1995), S. 56 ff.). Es muß jedoch festgehalten werden, daß ökologische Anlage-und Finanzierungsleistungen bislang für Kreditinstitute von untergeordneter Bedeutung sind, mit Ausnahme der Kreditinstitute, die sich auf diese spezialisiert haben wie z. B. die Ökobank e. G.

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  43. Dies verdeutlicht z. B. Igelhorst, F. (Ökologie, 1995), S. 91 ff. und Seidel, E. (Risikocontrolling, 1994 ), S. 931.

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  44. Vgl. Schierenbeck, H. (Bankmanagement, 1994), S. 656. Dieser weist (ebd., S. 626) auch darauf hin, daß es sich hierbei lediglich um ein firmenspezifisches, bonitätsbedingtes Risiko handelt, das nicht durch Ereignisse hervorgerufen wird, die den Gesamtmarkt betreffen. Diese marktbedingten Risiken ordnet er mit Hinweis auf die Interdependenzen den sonstigen Preisrisiken zu. In der vorliegenden Arbeit wird jedoch ein extensiveres Verständnis des Anteilseignerrisikos zugrunde gelegt, da, wie spätere Ausführungen zeigen werden, auch branchenspezifische Risikoursachen existieren, die nicht gesamtwirtschaftlich induziert sind.

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  45. Grundsätzlich lassen sich bilanzielle und außerbilanzielle Forderungspositionen unterscheiden. Zu weiteren Unterscheidungskriterien und den damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten vgl. Wöhe, G., Bilstein, J. (Finanzierung, 1994 ), S. 127 ff.

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  46. Forderungspapiere sind Wertpapiere, die Gläubigerrechte (Recht auf Verzinsung und Rückzahlung) verbriefen (Eilenberger, G. (Bank, 1996 ), S. 276) und unterscheiden sich dadurch von Beteiligungspapieren. Auf Sonderformen, d. h. Forderungsrechte, die in Beteiligungsrechte umgewandelt werden können, wird im folgenden nicht näher eingegangen (ebd., S. 290 ff.).

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  47. Zum Kreditgeschäft allgemein vgl. Eilenberger, G. (Bank, 1996), S. 235 ff. Auf die im Rahmen der Arbeit wichtigen Arten des Firmenkundenkreditgeschäfts wird in Kap. 4.2 eingegangen. Untrennbar mit dem Kreditgeschäft verbunden ist die Stellung von Sicherheiten (vgl. hierzu Buschgen, H. E. (Bankbetriebslehre, 1993 ), S. 801). Auch Sicherheiten können ausfallgefährdet sein. Aus diesem Grund können sie ebenfalls den Ausfallrisiken zugeordnet werden. Auch das Besicherungsrisiko wird in Kap. 4.2 gesondert behandelt.

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  48. Eng verbunden mit dem Ausfallrisiko ist das Terminrisiko. „Unter dem Terminrisiko ist die Gefahr einer verzögerten Zahlung durch den Schuldner zu verstehen,…“ (Buschgen, H. E. (Bankbetriebslehre, 1993), S. 800), d. h. Zins-und/oder Tilgungszahlungen gehen später als vereinbart ein (vgl. Schierenbeck, H. (Bankmanagement, 1997), S. 6). Das Terminrisiko ist Bestandteil der Liquiditätsrisiken (vgl. ebd., S. 6 f.). Das Ausfall-und das Terminrisiko bilden zusammen das Bonitätsrisiko (vgl. Büschgen, H. E. (Bankbetriebslehre, 1993), S. 801; Abb. 3.2–1, S. 146). I. R. d. Arbeit werden diese jedoch zusammen als Ausfallrisiko bezeichnet. Dies dient nicht dazu, die möglichen Folgen von Umweltrisiken besonders betonen zu wollen, sondern ausschließlich der Hervorhebung der Betrachtungsperspektive bzw. der Kausalität. Soll der Begriff des Ausfallrisikos die mögliche Wirkung von Umweltrisiken aus Bankensicht verdeutlichen, so soll der Begriff des Bonitätsrisikos dahingegen die Ursache von Ausfallrisiken (Kundenperspektive) hervorheben, d. h. den möglichen Einfluß von Umweltgefährdungen auf die Bonität des Kunden (zu dieser differenzierten Betrachtung von Ursachen-und Wirkungsebene vgl. Meuche, T. (Risiken, 1994), S. 36 in Anlehnung an Wiegel, K. D. (Kreditgeschäft, 1985), S. 56; ähnlich auch Rudolph, B. (Kreditgeschäft, 1994), S. 893).

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  49. Im Bereich des Firmenkundenkreditgeschäfts lassen sich nach Schierenbeck, H. (Bankmanagement, 1994 ), S. 247 in Abhängigkeit der Größenklasse vier Teilsegmente unterscheiden: Großunternehmen, mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmen sowie das Segment der Handwerker, Selbstständigen und Freiberufler. Betrachtet man ausschließlich Forderungspositionen, so ist, insbesondere mit Ausnahme von Großunternehmen, die Bedeutung der klassischen Kreditfinanzierung in den anderen Firmenkundensegmenten bei weitem als noch höher einzuschätzen. Als weiteres im Kontext der Ausfallrisiken relevantes Segmentierungskriterium nennt Schierenbeck die Branchenzugehörigkeit, auf die in den späteren Ausführungen noch detaillierter eingegangen wird. Letzteres ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da Umweltrisiken zwar grundsätzlich unternehmensspezifisch sind, aber sie sich, wie empirische Studien ergaben, in bestimmten Branchen häufen (vgl. Weber, O., Scholz, R. (Ökologie, 1996), S. 373 sowie Scholz, R. (Kreditausfälle, 1995 ), S. 458 ).

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  50. So vermutet Brüssel zu Altlasten: „Viele der im Bestand von Kreditinstituten befindlichen Kreditsicherheiten dürften in irgendeiner Weise von Altlastenproblemen betroffen sein,…“ (Brüssel, St. (Altlasten, 1993), S. 65). Vgl. diesbezüglich auch Keidel, T. ( Risiken, 1997 ), S. 165.

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Kühne, G. (1999). Umweltrisiken als ökonomische Risiken. In: Umweltrisiken im Firmenkundenkreditgeschäft. Bank- und Finanzwirtschaft. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95208-0_3

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